Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Öffentlichkeitsprinzip (Schweden)

Offentlighetsprincipen (das Öffentlichkeitsprinzip) ist in Schweden das Recht aller Mitbürger, bei Behörden und Ämtern in alle Akten und Dokumente Einsicht nehmen zu können. Dieses Recht ist seit 1766 in der Verfassung verankert und wird von vielen Schweden als unersetzlich für die Demokratie angesehen.

In Schweden soll die gesamte staatliche und kommunale Tätigkeit im Lichte der Öffentlichkeit erfolgen. Die Bestimmungen zu diesem sehr alten Grundsatz der Öffentlichkeit stehen auch heute in der Verfassung, d. h. im Gesetz über die Pressefreiheit (Tryckfrihetsförordningen).

Der Grundsatz der Öffentlichkeit soll eine allgemeine Einsichtnahme durch die Mitbürger gewährleisten. Dies bedeutet, dass alle in einer Behörde vorhandenen Akten und Dokumente – einschließlich Bandaufnahmen und in Computer gespeicherte Daten â€“ für die Allgemeinheit zugänglich sind. Offenheit ist hierbei die Grundregel, Geheimhaltung die Ausnahme. Es muss demnach immer eine gesetzliche Begründung vorliegen, wenn die Herausgabe von Informationen oder Unterlagen durch eine Behörde verweigert wird.

Siehe auch

Literatur

  • Gustaf Petrén: Die Aktenöffentlichkeit in Schweden. In: VerwArch. 1958, S. 323–333

Weblinks

Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.