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Als Überrest bezeichnet man im allgemeinen Sprachgebrauch zunächst etwas Übriggebliebenes. In der Geschichtswissenschaft bezeichnet man, ausgehend von der von Johann Gustav Droysen erstellten Quellentypologie und -systematik, eine „unabsichtlich“ hergestellte Quelle, also einen Gegenstand oder ein Dokument, der oder das aus anderen Gründen erstellt wurde als dem, die Nachwelt über Gegenwart oder Vergangenheit zu unterrichten. Droysen unterscheidet unabsichtlich überlieferte Überreste von Denkmälern (bei ihm vor allem Urkunden) und Traditionen, bei denen eine Überlieferungsabsicht gegeben ist. Nach einer von Ernst Bernheim überarbeiteten, vereinfachten Typologie stellen Überreste den Gegenpart zu Traditionsquellen dar, die vornehmlich zum Zweck der absichtlichen Überlieferung hergestellt wurden.
Zu unterscheiden sind:
Der Vorteil der Überreste für die Quellenkritik, die Methode aus Quellen verlässliche Aussagen über die Vergangenheit zu gewinnen, ist, dass sie nicht ein durch Absicht verfälschtes Bild liefern können. Der Nachteil ist, dass sie erst durch bisweilen aufwendige methodische Aufarbeitung und Interpretation für historische Fragestellungen verwertbar gemacht werden müssen.
Zu beachten ist, dass Überreste, vor allem rechtsrelevante Texte, insbesondere Urkunden, gefälscht und auch verfälscht sein können, um einen rechtlichen Vorteil in Gegenwart und Zukunft zu erlangen. Solche Fälschungen werden damit für die wissenschaftliche Forschung nicht wertlos, denn eine sachgemäß angewendete Quellenkritik fragt stets auch nach den Motiven, hier der Fälscher, und kann so zu aufschlussreichen Erkenntnissen führen. Damit stellen solche Fälschungen in sich wieder eine Quelle dar, die von historischem Interesse sein kann.