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Das Abitur in Sachsen wird üblicherweise mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder einem Beruflichen Gymnasium erworben.
Inhaltsverzeichnis |
Die gymnasiale Oberstufe (auch Sekundarstufe II genannt) umfasst in Sachsen die Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Eintritt in diese Stufe ist nur möglich, wenn die Klassenstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen wurde. Schüler mit einem Realschulabschluss, die von einer Mittelschule an das Gymnasium wechseln, müssen die Klassenstufe 10 am Gymnasium zusätzlich absolvieren. Die künftigen Schüler der Sekundarstufe II sollen somit auf die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Unterrichts- und Bewertungssystem vorbereitet werden.
Ein berufliches Gymnasium ist ein Gymnasium der Aufbauform, es umfasst die gymnasiale Oberstufe mit der Klasse 11 und den Jahrgangsstufen 12 und 13. In die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums können aufgenommen werden:
Schüler, die die Notenanforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird. In diesem regelmäßig 20-minütigen Gespräch soll der Schüler grundlegendes Verständnis in den für die gewählte Richtung des Beruflichen Gymnasiums maßgeblichen Fachinhalten nachweisen.
Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Vorliegen besonderer vom Schüler nicht zu vertretender Umstände, insbesondere längerer Krankheit, kann der Schulleiter Ausnahmen zulassen.
Im Vergleich zu den Klassen 5 bis 10 gibt es einige grundlegende Unterschiede:
| Punkte | Note in Worten | Note (mit Tendenz) | Rohpunkte | Notendefinition | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 15 | sehr gut | 1+ | 96 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. | |
| 14 | 1 | 91 % | |||
| 13 | 1− | 86 % | |||
| 12 | gut | 2+ | 81 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. | |
| 11 | 2 | 76 % | |||
| 10 | 2− | 71 % | |||
| 9 | befriedigend | 3+ | 66 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. | |
| 8 | 3 | 61 % | |||
| 7 | 3− | 56 % | |||
| 6 | ausreichend | 4+ | 51 % | Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. | |
| 5 | 4 | 46 % | |||
| 4 | schwach ausreichend | 4− | 41 % | Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. | defizitärer Bereich |
| 3 | mangelhaft | 5+ | 34 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. | |
| 2 | 5 | 27 % | |||
| 1 | 5− | 20 % | |||
| 0 | ungenügend | 6 | 0 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. | nicht belegt |
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fächern im Pflichtbereich (Leistungskurse und Grundkurse) und im Wahlbereich (Grundkurse und Arbeitsgemeinschaften). Das Angebot an Leistungs- und Grundkursen ist so angelegt, dass die Schüler an den verbindlichen Kursen teilnehmen und somit die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen können.
Die Fächer des Pflichtbereichs sind in drei Aufgabenfelder unterteilt:
Die Fächer Sport und Religion bzw. Ethik sind als Pflichtfächer keinem Aufgabenfeld zugeordnet.
Im Wahlbereich können die Fächer
genehmigte fachübergreifende Grundkurse angeboten werden, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen.
Von dem Wahlbereich können in den Kursjahren 11 und 12 insgesamt maximal 5 auf die Wochenstunden angerechnet werden. Hiervon können nur die Grundkurse angerechnet werden, die Arbeitsgemeinschaften bleiben unberücksichtigt.
Es können auch zusätzliche Lernangebote in Form von Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, wie z. B.
Bitte auch die Hinweise unter der Tabelle beachten!
| Bereich | Aufgabenfeld | Fächer | Wochenstunden (Grundkurs) | Wochenstunden (Leistungskurs) |
|---|---|---|---|---|
| Pflicht | sprachlich-künstlerisch-literarisch | Deutsch | 4 | 5 |
| Sorbisch | 4 | 5 | ||
| Englisch Französisch Latein Polnisch Russisch Spanisch Tschechisch Sonstige |
2 bis 4 | 5 | ||
| Musik Kunsterziehung |
2 | 5 | ||
| gesellschaftswissenschaftlich | Geschichte Gemeinschaftskunde/Re./Wi. Geografie |
2 | 5 — — | |
| mathematisch- naturwissenschaftlich-technisch |
Mathematik | 4 | 5 | |
| Biologie Chemie Physik |
3 bzw. 2 | 5 | ||
| Religion bzw. Ethik Sport |
2 | 5 | ||
| Wahl | Grundkurs | Astronomie Informatik |
2 | — |
| Fachübergreifender Grundkurs | 3 oder 2 | |||
| Fremdsprache (in Sek. I als AG geführt) | 3 | |||
| Arbeitsgemeinschaft | Chor Orchester Darstellendes Spiel Sport |
2 | — | |
| Fremdsprache (ab Jahrgangsstufe 11) |
3 |
Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule zwei Fächer aus dem Pflichtbereich zu seinen Leistungskursen. Dabei sind die folgenden Kombinationen möglich:
Der Leistungskurs Chemie muss durch die Sächsische Bildungsagentur genehmigt werden.
(anstelle von Deutsch kann am Sorbischen Gymnasium in Bautzen auch Sorbisch gewählt werden)
Bei Gymnasien mit vertiefter Ausbildung gemäß § 4 SOGY wird nach entsprechenden Festlegungen in der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO) verfahren. Besonderheiten gelten darüber hinaus für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen, das Wilhelm-Ostwald-Gymnasium Leipzig, das Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium Dresden und das Sorbische Gymnasium Bautzen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen für die sächsischen Sportgymnasien.
Ergänzung zur neuen Oberstufenverordnung ab kommendem Schuljahr: Sachsens Kultusministerium hat eine Sonderrolle in Deutschland beschlossen. Alle Grundkurse müssen belegt und eingebracht werden. Begründet wird diese Entscheidung mit der Nachfrage der Industrie nach allseitig ausgebildeten Naturwissenschaftlern. Der Abiturdurchschnitt und die Chancen sächsischer Schüler auf ein Studium in NC-Fächern verschlechtern sich. Bisher gab es die Möglichkeit, dass ein Teil der Kurse gestrichen werden konnte. Dies ist in Sachsen nun nicht mehr möglich. Eine Benachteiligung gegenüber anderen Bundesländern wird in Kauf genommen.
Bisher galt: Die Wahl der Grundkurse ergibt sich von den gewählten Leistungskursen. So sind sieben Fächer obligatorisch als Grundkurse bzw. Leistungskurs zu wählen (von 11/I bis 12/II):
Der Schüler kann des Weiteren Wahlgrundkurse belegen, die zum Teil fächerübergreifend sein können. Die fächerübergreifenden Grundkurse müssen vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt werden und werden nicht von allen Schulen angeboten. Beispiele für Wahlgrundkurse sind:
Entscheidet sich ein Schüler für einen Wahlgrundkurs, muss er dafür einen anderen Grundkurs abwählen. Es kann entweder Geografie oder GRW (bei Wahl eines Wahlgrundkurses mit biologischen Inhalten, z.B. Ökologie, auch Biologie) ersetzt werden. Man kann maximal zwei Wahlgrundkurse belegen.
Im Rahmen der gymnasialen Oberstufe kann in Sachsen eine Besondere Lernleistung (BeLL) erbracht werden. Die Schule hat hierbei Betreuungspflicht gegenüber dem Schüler.
Die Einbringung dieser in die Gesamtqualifikation erfolgt in vierfacher Wertung und ersetzt die fünfte mündliche Prüfung.
Die BeLL wird von einem Erst- und Zweitkorrektor zur Bewertung herangezogen, wobei der Erstkorrektor der betreuende Lehrer ist. Des Weiteren ist eine mündliche Verteidigung (Kolloquium) dieser Arbeit notwendig.
Bei einer besonderen Lernleistung ohne fachpraktische Komponente errechnet sich die Gesamtpunktzahl in vierfacher Wertung wie folgt:
d. h. sie setzt sich aus den Einzelbewertungen der schriftlichen Dokumentation und des Kolloquiums im Verhältnis 2:1 zusammen. Die dabei berechnete Punktzahl wird gemäß den allgemeinen Rundungsregeln gerundet und geht dann in die Gesamtberechnung der Endnote ein.
Die Schülerin oder der Schüler ist berechtigt, sich zwei Wochenstunden für die Erbringung einer Besonderen Lernleistung anrechnen zu lassen. Das bedeutet, ein Grundkurs (Geografie, GRW oder Biologie) kann in der 12. Klasse zusätzlich abgewählt werden.
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