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Unter Absolutismus versteht man vielfach eine frĂŒhneuzeitliche Regierungsform, die â nach einer seit dem 19. Jahrhundert lange vorherrschenden Auffassung in der Geschichtswissenschaft â von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne politische Mitwirkung stĂ€ndischer Institutionen bestimmt war. Zugleich wird der Begriff als Bezeichnung fĂŒr die von dieser Regierungsart geprĂ€gte Epoche europĂ€ischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frĂŒhen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des spĂ€ten 18. Jahrhunderts verwendet. Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts wird der Begriff als Beschreibung eines Zeitalters in Frage gestellt und von der neutraleren Bezeichnung âZeitalter des Barockâ abgelöst.
Inhaltsverzeichnis |
Kennzeichen des âAbsolutismusâ war ein Verstaatlichungsprozess, der sich unter anderem in der Aufstellung stehender Heere, dem Aufbau eines allein vom Herrscher abhĂ€ngigen Beamtenapparats, der Einbindung der Kirche in das Staatswesen und einem merkantilistischen Wirtschaftssystem manifestierte. DarĂŒber hinaus fĂŒhrte ein Wandel im SelbstverstĂ€ndnis des barocken FĂŒrsten zu einer Intensivierung des höfischen Lebens, das seine HochblĂŒte am Versailler Hof Ludwigs XIV. fand.
In der zumeist als aufgeklĂ€rter Absolutismus bezeichneten SpĂ€tphase absolutistischer Herrschaft verstand sich der FĂŒrst als âerster Diener des Staatesâ und verfolgte eine am Gemeinwohl orientierte Reformpolitik, die sich unter anderem in religiöser Toleranz, Reformen des Erziehungs- und Schulwesens und MaĂnahmen zur Verbesserung der Rechtspflege widerspiegelte.
LandlĂ€ufig wird der âAbsolutismusâ als weit verbreitete Herrschaftsform in Europa beschrieben, die im Zeitalter des Barocks zur höchsten BlĂŒte gelangte. Vor allem der Historiker Wilhelm Roscher unternahm im 19. Jahrhundert erstmals den Versuch, das absolutistische Zeitalter zu periodisieren und der aufgeklĂ€rten Epoche eine gesonderte historische Stellung zuzuweisen. Er stellte die These einer Stufenfolge die mit einem âkonfessionellem Absolutismusâ beginnt, in einen âhöfischen Absolutismusâ ĂŒbergeht und schlieĂlich im âaufgeklĂ€rten Absolutismusâ mĂŒndet.[1] Das Musterbeispiel fĂŒr den âhöfischen Absolutismusâ ist die Herrschaft des französischen Königs Ludwig XIV. SpĂ€ter habe sich aus dem reinen âAbsolutismusâ der so genannte âaufgeklĂ€rte Absolutismusâ entwickelt, in dem das allgemeine Wohlergehen zum PrimĂ€rziel des ansonsten absolut regierenden Monarchen wurde.[2]
Neben dieser traditionellen Epocheneinteilung wurde seit dem 19. Jahrhundert das Roschersche Modell zunehmend auf Teilgebiete der Geschichte der FrĂŒhen Neuzeit bezogen. So sprach mach vom praktischen, bĂŒrokratischen, germanischen und den romanischen âAbsolutismusâ, ohne den Begriff zu hinterfragen beziehungsweise die komplexen Unterschiede aufzuzeigen.[3]
WĂ€hrend der Begriff âZeitalter des Absolutismusâ als Epochenbezeichnung fĂŒr die Phase europĂ€ischer Geschichte vom WestfĂ€lischen Frieden (1648) bis zum Ausbruch der Französischen Revolution (1789) lange Zeit unumstritten war, hat man am Ende des 20. Jahrhunderts die Vorstellung von einer unumschrĂ€nkten MachtausĂŒbung des absoluten Herrschers unter Ausschaltung aller der Zentralisierung entgegenstehenden KrĂ€fte vielfach relativiert und zunehmend nach dem âNichtabsolutistischen im Absolutismusâ (Gerhard Oestreich) gefragt.[4] Als Gegenströmung zum âZeitalter des Absolutismusâ gilt die Epoche der AufklĂ€rung.
Inzwischen wird sogar vom Mythos âAbsolutismusâ gesprochen.[5] Hauptthese ist, dass auch im Frankreich eines Ludwigs XIV. ohne Klientelwirtschaft und traditionelle Eliten und ohne dezentrale regionale und lokale Strukturen politische Macht niemals durchsetzbar gewesen wĂ€re. Gleichzeitig wird der âSonderwegâ Englands â in Abgrenzung zum sonstigen âabsolutistischenâ Europa â in Frage gestellt.[6]
DemgegenĂŒber monieren einige Wissenschaftler einen Revisionismus, mit einer verbreiten âNeigung zur fast vollstĂ€ndigen Demontage des frĂŒheren Absolutismus-Bildesâ[7]
Insgesamt scheint sich aber eine Abkehr vom Begriff des âAbsolutismusâ in der Geschichtswissenschaft durchzusetzen. So wurde Band 11 Das Zeitalter des Absolutismus des Standardwerks Oldenbourg Grundriss der Geschichte in seiner 4. Auflage in Barock und AufklĂ€rung umbenannt.[8]
Im Begriff des âhöfischen Absolutismusâ wird dem König eine absolute Herrschaft ĂŒber seinen Staat durch Gottes Gnade zugesprochen. Danach lebt er an einem prunkvollen Hof und bestimmt die Religion seiner Untertanen. Er bemĂŒht sich, die Adligen seines Landes an seinen Hof zu ziehen und sie dadurch nicht nur unter seine Kontrolle zu bringen, sondern auch durch das kostspielige Hofleben, das sich die meisten nur durch groĂzĂŒgige Schenkungen des Monarchen leisten konnten, in eine AbhĂ€ngigkeit von ihm zu treiben. Das Strafsystem sieht strenge Strafen â inklusive Tortur â vor. Es gibt die Leibeigenschaft und Fronarbeit (Robot). Adel und Kirche genieĂen Privilegien wie zum Beispiel Steuerfreiheit, der Besitz des Staates besteht aus Geld und Edelmetallen (Merkantilismus).
Als gröĂte AusprĂ€gungsform des höfischen âAbsolutismusâ wird der Hof Ludwigs XIV. in Versailles angesehen. Der Adel wurde durch ein prunkvolles Hofleben abhĂ€ngig vom König, da dieser die Kosten fĂŒr die Feste ĂŒbernahm und dem Adel Geld lieh. Dadurch konnte der König losgelöst vom Adel regieren. Den Klerus beeinflusste er durch zahlreiche UnterstĂŒtzungen der Kirche. Zudem berief er sich darauf ein âHerrscher von Gottes Gnadenâ zu sein. Den dritten Stand kontrollierte Ludwig durch die FĂŒrsten und durch die Gunst der höheren BĂŒrgerschaft, wodurch er die Macht ĂŒber die untere Arbeiterschaft gewann. Zudem wurde jedweder Zweifel an der AutoritĂ€t des Monarchen mit Ă€uĂerster HĂ€rte bestraft.
Diesem Bild des Hofes als ein âDisziplinierungs- und Sakralisierungselementâ wird aber selbst fĂŒr Frankreich in Frage gestellt. So sprechen einige Historiker davon, dass selbst Ludwig XIV. eine absolute Macht nur als Lichtgestalt in der ReprĂ€sentation erreicht habe.[9] Die AbhĂ€ngigkeit und Vernetzung der âabsolutistischenâ FĂŒrsten von StĂ€nden, Kreditgebern, KĂŒnstlern und Kirchen lieĂen aber vor allem auĂerhalb Frankreichs kein geschlossenes System entstehen. Insbesondere in kleineren FĂŒrstentĂŒmern und vor allem in geistlichen Staaten kann keineswegs von einer âabsolutistischenâ Herrschaft gesprochen werden.[10]
Im âaufgeklĂ€rten Absolutismusâ sieht sich der König als der âerste Diener des Staatesâ an (Zitat Friedrichs II. von PreuĂen). Sein Hof wird einfach und nĂŒchtern gehalten, um die Effizienz des Staatsapparates zu erhöhen. Der Einfluss von Adel und Kirche ist geringer, das Volk hat eine freie Religionswahl. Die Leibeigenschaft wird verboten, die Fronarbeit gemildert und das Strafsystem sieht weniger strenge Strafen vor. Der Reichtum des Staates ist sein Grund und Boden (Physiokratismus). Praktisch umgesetzt wurde dies vor allem in Ăsterreich durch Maria Theresia sowie deren Sohn Josef II., und in PreuĂen durch Friedrich II..
Der Herrscher stĂŒtzt sich auf fĂŒnf MachtsĂ€ulen: auf sein stehendes Heer, Justiz und Polizei, Verwaltung mit dem König an der Spitze, auf den Adel am Hof, die Staatskirche (Klerus) und den Merkantilismus, eine eigene Wirtschaftspolitik und -theorie des Absolutismus, deren Ziel das Wohl der Staatsfinanzen ist. Dabei waren fast alle Mittel recht.
Das stehende Heer sollte die Macht des Monarchen im Inland und zusammen mit der Kriegsflotte dessen Einfluss im Ausland sichern. Frankreich hatte 1664 ~45.000, bis 1703 schon fast ~400.000 Mann unter Waffen und war damit die stĂ€rkste MilitĂ€rmacht Europas geworden. Um AufstĂ€nde von Untertanen oder sich auflehnende Adelige sofort im Keime zu ersticken und so dauerhaft die Macht zu sichern, brauchte Ludwig XIV. von Frankreich ein schlagkrĂ€ftiges, stĂ€ndig verfĂŒgbares Heer nicht nur in Kriegszeiten, sondern auch im Frieden. Dessen oberste Befehlsgewalt lag beim König. Vor allem wollte Ludwig XIV. Frankreich zur Hegemonialmacht in Europa machen. Die Armee wurde mit modernen Waffen und, als Novum in der damaligen Zeit, mit einheitlichen Uniformen ausgerĂŒstet sowie einem harten, streng geregelten Drill unterzogen. Die Kosten des umfangreichen MilitĂ€rapparates und die vom König hĂ€ufig gefĂŒhrten Kriege bedeuteten eine groĂe Belastung fĂŒr den Staatshaushalt, was zum spĂ€teren Staatsbankrott fĂŒhrte.
Der König konzentriert alle Macht in seiner Person. Er fĂŒhrt die RegierungsgeschĂ€fte, erlĂ€sst die Gesetze und ist zugleich oberster Richter. Allerdings hatte er in seiner ganzen Amtszeit ungefĂ€hr 17 vertraute Minister zur Hand, die spĂ€ter meist aus bĂŒrgerlichen Familien abstammten, da Ludwig XIV. der Meinung war, dass diese fleiĂiger und sachkundiger waren. Zudem gab es neben den Ministern noch ungefĂ€hr 4.000 Beamte, die die Verwaltung des ganzen Landes sicherten. In der Bevölkerung am meisten gefĂŒrchtet waren die Intendanten, die fĂŒr Ludwig XIV. die Steuern eintrieben und die Polizei anleiteten. Der Lohn der Intendanten stieg mit der Höhe der an Ludwig XIV. abgefĂŒhrten Steuern. Diese Tatsache brachte ihnen den Ruf ein, die âBluthunde des Königsâ zu sein. Als Gesetzgeber steht er ĂŒber dem Gesetz (legibus absolutus), als Richter kann er in die Entscheidungen niedrigerer Instanzen eingreifen. Die Regierung kann er einem Premierminister wie etwa Richelieu und Mazarin ĂŒberlassen oder auch selbst mit ĂŒbernehmen, wie Ludwig XIV. nach dem Tod Mazarins (1661). Ein berĂŒhmter Satz von ihm: âMaiestas est summa in cives ac subditos Legibusque absoluta potestas!â (Die Staatshoheit ist die gegenĂŒber den BĂŒrgern und Untertanen höchste und von den Gesetzen gelöste Gewalt.)
Der Monarch und sein Hof sind Zentrum und somit Leitfigur des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens. Der Hofadel wird durch die Pflichten des höfischen Lebens, wie Teilnahme an und Ausrichtung von kostspieligen Festen, Jagden und Inszenierungen, dem Tragen der neuesten Mode sowie Errichtung prunkvoller Schloss- und Parkensembles, an den Rand des Ruins getrieben. Ziel war die politische Entmachtung. Durch die erforderlichen finanziellen Zuwendungen durch den Monarchen verliert der Adel seine UnabhÀngigkeit. Intellektuelle und Kulturschaffende werden durch Alimentation und MÀzenatentum an die Höfe gebunden und ruhiggestellt. Es wurde keine Mitbestimmung der Untertanen im Staat geduldet.
Oft wird behauptet Ludwig XIV. war in der Zeit des Absolutismus auch Oberhaupt der Kirche. Dies ist allerdings nicht korrekt, da nicht der König das Oberhaupt der Kirche war, sondern der Papst mit Sitz in Rom. Sehr wohl versuchte Ludwig aber durch die gallikanischen Artikel den Einfluss des Papstes auf die französische Staatskirche stark einzuschrĂ€nken. Die Kirche dankte dem König seine Treue vor allem dadurch, dass sie im ganzen Land von der Kanzel verkĂŒndete, dass der absolutistische Herrscher, seine Macht von Gottes Gnaden ausĂŒben könne. Somit wurde von der einfachen Bevölkerung ggf. jedes vom irdischen Herrscher aufgelegte Ăbel (zunĂ€chst) als zu tragende irdische Herausforderung angesehen, die letztlich Gott den Menschen aufgetragen hat.
Untertanen waren auch Protestanten (z. B. Hugenotten), doch diese Konfessionen duldete der absolutistische Herrscher nicht, da nur der Katholizismus die ârichtigeâ Religion war. Daher wurde ganz Frankreich zwangskatholisiert. Dennoch soll das nicht heiĂen, dass ein absolutistischer Staat automatisch katholisch war. Es gab auch den Fall absolutistischer Staaten mit protestantischen Untertanen, zum Beispiel die skandinavischen LĂ€nder: In DĂ€nemark ist die Lutherische Konfession Staatsreligion.
Der Merkantilismus zeichnete sich durch eine zentrale, systematische, staatlich gelenkte, einheitliche Wirtschaftspolitik aus. Die so erzielten Staatseinnahmen sind erforderlich zur Finanzierung des Staates (des stehenden Heeres, zum Ausbau der Verwaltung, zur Alimentation des Adels (z. B. fĂŒrstliche Bauten, MĂ€zenatentum, Schlösser, GĂ€rten) und fĂŒr die Expansionspolitik). Sie orientiert sich an den Interessen des Heeres und des Hofes.
Von der AuĂenpolitik flankiert wurden folgende MaĂnahmen ergriffen:
Zeitlich gesehen entstand der Absolutismus im Ăbergang vom spĂ€ten Mittelalter zur frĂŒhen Neuzeit. Die mittelalterliche und frĂŒhneuzeitliche Gesellschaft Europas gliederte sich in mehrere StĂ€nde. Die privilegierten StĂ€nde in den bis dahin bestehenden StĂ€ndeordnungen hatten politische Mitspracherechte und Befugnisse. Ausgehend von Ă€hnlichen Ausgangssituationen (die institutionell allerdings sehr unterschiedlich waren) entwickelten sich Europa sehr verschiedene AusprĂ€gungen des Absolutismus. Den europĂ€ischen Staaten gemeinsam war zunĂ€chst, dass alle Herrschaftsgewalt als vom obersten Herrscher abgeleitet galt. In den feudalen und stĂ€ndischen Systemen des Mittelalters waren die Hoheitsfunktionen noch auf die verschieden bevorrechtigten TrĂ€ger (Adel, Klerus und StĂ€dte) verteilt, welche diese von ihrem Herrscher verliehen bekommen hatten. Im absolutistischen Staat liefen die Hoheitsfunktionen (z. B. die Verwaltung) zunehmend beim jeweiligen Territorialherrscher, den FĂŒrsten und Königen zusammen. Vor allem im westlichen, mittleren und nördlichen Europa (z. B. in Spanien, Frankreich, Schweden und Brandenburg-PreuĂen) war der Absolutismus eine wesentliche Triebkraft fĂŒr die Herausbildung der modernen EuropĂ€ischen Staatssysteme zwischen dem 15. und dem 17. Jahrhundert. Vor allem in Frankreich traten die Strukturen des Absolutismus besonders deutlich hervor. Der Absolutismus in Frankreich unterschied sich zum Teil jedoch sehr vom Absolutismus in anderen Staaten.
Im Unterschied zu Frankreich und Spanien konnte sich der Absolutismus in England nie vollstĂ€ndig durchsetzen. In jahrhundertelangen und oft gewaltsamen KĂ€mpfen hatten die Untertanen ihrer Rechte gegenĂŒber dem König gefestigt. Bereits mit der Magna Charta setzten 1215 Adel und Klerus ihre Interessen gegenĂŒber dem englischen König durch. In der Curia Regis traten seit dem 12. Jahrhundert mehrmals im Jahr die Adligen und Ritter zu einem Rat zusammen. Aus diesem Königlichen Rat entwickelte sich langsam ein Parlament. Im 14. Jahrhundert trennte sich das Englische Parlament in das House of Commons und das House of Lords. Im House of Lords saĂen der hohe Adel und die hohe Geistlichkeit. Das House of Commons setzte sich aus den Adligen der Grafschaften und den Vertretern der StĂ€dte zusammen.
Vor allem unter den Königen Jakob I. und seinem Nachfolger Karl I. traten absolutistische Tendenzen in England hervor. Sie versuchten die Rechte des Parlaments weitgehend zu beschneiden. Jakob I. stĂŒtzte sich als König Englands auf die anglikanische Staatskirche, deren Bischöfe mehrheitlich ebenfalls vom Gottesgnadentum der Könige ĂŒberzeugt waren. Zugleich lehnte sie die puritanische Lehre ab, die dem König das Recht absprach, seine Untertanen in Gewissensfragen einem Zwang auszusetzen. Karl I. pochte noch mehr als sein Vater auf die Existenz göttlicher Königsrechte und strebte eine Aussöhnung mit der katholischen Kirche an. Er setzte sich mehrfach im Zuge seiner Restaurationspolitik ĂŒber das Parlament hinweg, indem er ohne dessen Zustimmung Steuern erhob. Karls absolutistische HerrschaftsausĂŒbung provozierte den energischen Widerstand des Parlaments, in dem zahlreiche Puritaner vertreten waren. Als entscheidend sollte sich die 1628 erfolgte Wahl Oliver Cromwells in das Unterhaus des Parlaments herausstellen. Dieser gehörte der Gentry an und war ein Puritaner, welcher der radikalen Strömung der Independents angehörte. Im selben Jahr legte das Parlament dem König die Petition of Right vor, welche er unter finanziellem Druck akzeptierte. Die Petition of Right forderte unter anderem den Verzicht des Königs auf Steuererhebungen und den Schutz vor willkĂŒrlichen Verhaftungen. Im darauf folgenden Jahr ordnete Karl I. jedoch die Auflösung des Parlaments an und regierte insgesamt elf Jahre bis 1640 de facto als absolutistischer Herrscher, wobei er sich auf Berater wie den Earl of Strafford und Erzbischof William Laud stĂŒtzte.
Als Karl I. fĂŒhrende oppositioneller Parlamentarier aus dem Unterhaus, dem House of Commons verhaften lassen wollte, kam es 1642 zum Englischen BĂŒrgerkrieg. Darin entluden sich nicht nur die Spannungen zwischen dem absolutistisch gesinnten König und dem Unterhaus, sondern auch die GegensĂ€tze zwischen Anglikanern, Puritanern, Presbyterianern und Katholiken. Auf der Seite des Parlaments kĂ€mpften vor allem die bĂŒrgerliche KrĂ€fte und die protestantischen Puritaner unter der FĂŒhrung von Oliver Cromwell. GroĂe Teile des Adels, die Katholiken und die AnhĂ€nger der angelikanischen Staatskirche unterstĂŒtzten den König.
Das schlagkrĂ€ftige Heer Cromwells siegte schlieĂlich ĂŒber die Armee des Königs. Durch seine militĂ€rischen Erfolge und UnterstĂŒtzung durch das finanziell gut ausgestattete BĂŒrgertum war Cromwells Einfluss inzwischen stark gewachsen. Er beauftragte die Armee mit der Festnahme diverser presbyterianischer und königstreuer Abgeordneter. Zudem wurde vielen Abgeordneten der Zutritt zum Parlament verweigert (das sogenannte âPrideâs Purgeâ). Das so entstandene âRumpfparlamentâ ordnete auf Betreiben Cromwells einen Prozess gegen Karl I. an. Auf Beschluss des Unterhauses, in dem nur noch AnhĂ€nger Cromwells saĂen, wurde Karl I. angeklagt, verurteilt und 1649 öffentlich hingerichtet. Damit war der Absolutismus in England beendet.
Der Absolutismus entstand in Frankreich in seiner vollen AusprĂ€gung in der ersten HĂ€lfte des 17. Jahrhunderts, wobei es schon unter den Königen Franz I. (reg. 1515â1547) und Heinrich II. (reg. 1547â1559) im 16. Jahrhundert Bestrebungen gab, die Staatslenkung zu zentralisieren und in ihren HĂ€nden zu konzentrieren. Doch der Ausbruch der Religionskriege (in Frankreich Hugenottenkrieg) unterbrach diese ersten Tendenzen. Erst mit Heinrich IV. (reg. 1589â1610), der die Religionskriege beendete, begann der Aufbau des Absolutismus, hier verstanden als die Konzentration aller staatlichen Gewalt (Legislative, Exekutive und Judikative) in der Hand des Königs. Ein entscheidender Mitarbeiter des Königs bei seiner Politik war der Politiker Sully als sein Oberintendant der Finanzen, der mit den Mitteln der Reorganisation des Finanzwesens und mit Wirtschaftshilfen die VerwĂŒstungen der Religionskriege beseitigte und dem Land zu neuen Wohlstand verhalf.
Nach der Ermordung von König Heinrich IV. 1610 und einer kurzzeitigen Wende in der Politik unter dessen Witwe Maria von Medici, betrat eine Person die weltgeschichtliche BĂŒhne, die entscheidend auf die Ausformung des Absolutismus einwirkte; Kardinal Richelieu. Als Vertrauter des neuen Königs Ludwig XIII. hatte Richelieu die volle königliche AutoritĂ€t hinter sich und begann konsequent damit, den Hochadel, besonders im Umfeld der königlichen Familie, aus den hohen Gremien und RĂ€ten des Königreiches hinauszudrĂ€ngen. Sein Ziel war es, die Staatspolitik von den partikularen Interessen des Adels zu trennen. Auch war er es, der die Praktik intensivierte, Intendanten (königliche KommissĂ€re) in die einzelnen Provinzen zu entsenden, um zunĂ€chst Teilbereiche (z. B. die Steuern) der Arbeit der adligen Gouverneure zu ĂŒbernehmen; eine Entwicklung, die von Ludwig XIV. weitergefĂŒhrt und perfektioniert wurde (siehe unten).
Nach dem Tod des Kardinals kam es trotz der Unbeliebtheit der Politik von Richelieu zu seiner FortfĂŒhrung durch seinen Nachfolger im Amt des Prinzipalministers Jules Mazarin. Dieser, ein aufmerksamer SchĂŒler Richelieus, verfolgte die antiaristokratische Politik weiter, wobei der Frondeaufstand (1648-1652) einen kritischen Höhepunkt im Widerstand des Hochadels gegen diese Politik darstellte. Nach dem Tod Mazarins 1661 ĂŒbernahm Ludwig XIV. persönlich die Regierung und vollendete das System des französischen Absolutismus. Er schuf in dem ab 1661 zu seiner Hauptresidenz aus- und umgebauten Schloss Versailles ein prunkvolles Hofleben, das den (Hoch-)Adel anlockte und ihn an die Person des Königs band, da das Leben am Hof Ă€uĂerst kostspielig war und der Adel sich verschuldete, um standesgemÀà leben zu können. Diese finanziellen Schwierigkeiten nutzte der König aus, indem er nur denjenigen Zuwendungen zukommen lieĂ, die sich in seiner NĂ€he aufhielten.
SpĂ€ter erlieĂ er sogar einen Anwesenheitszwang fĂŒr alle Gouverneure seiner Provinzen; deren Aufgaben ĂŒbernahmen jetzt konsequent die Intendanten, die vollstĂ€ndig vom König abhĂ€ngig waren. Ein weiterer Erfolg seiner Politik war die Entmachtung der Parlamente, eigentlich Gerichte, die aber auch Mitbestimmung bei der Gesetzgebung forderten.
Man kann somit die Entstehungszeit des Absolutismus in Frankreich prÀzise an den drei Hauptfiguren, Richelieu, Mazarin und Ludwig XIV., festmachen.
In fast allen Staaten geht der Absolutismus mit Reformen der Wirtschaft, Verwaltung, des Rechtswesens und des Steuerwesens einher â die Grenzen zum aufgeklĂ€rten Absolutismus sind dabei flieĂend. Ziel der Reformen war die Steigerung der Effizienz des Staates (StaatsrĂ€son). Dazu begrĂŒndete Jean-Baptiste Colbert, Finanzminister und einer der engsten Berater des französischen Herrschers Ludwig XIV., die Wirtschaftsform des Merkantilismus.
In Ludwigs Augen waren alle Menschen Untertanen. Den Adligen blieben jedoch soziale Vorrechte, die sogenannten Privilegien. Sie mussten keine Steuern zahlen, hohe Posten in der Armee und der Kirche waren nur ihnen zugĂ€nglich; sie wurden vor Gericht bevorzugt gegenĂŒber nicht-adeligen. In dieser sogenannten StĂ€ndegesellschaft bestanden kaum Aufstiegsmöglichkeiten, man wurde in seinen Stand âhineingeborenâ. Es gab in Frankreich in der Zeit des Absolutismus also bis zur Revolution im Jahre 1789 insgesamt drei StĂ€nde:
Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation hat es auf der Reichsebene im Gegensatz zu einzelnen Gliedstaaten niemals einen wirklichen Absolutismus gegeben, weil die deutschen Herrscher bis zum Ende des Reiches an die Mitwirkung der ReichsstÀnde gebunden waren.
WĂ€hrend sich die Herrscher darauf beriefen, ihre Macht von Gottes Gnaden erhalten zu haben, wurde der ursprĂŒngliche Absolutismus bereits von dem französischen Staatsdenker Jean Bodin (1529â1569) als Antwort auf die Schriften der Monarchomachen theoretisch begrĂŒndet. Bodin formulierte zunĂ€chst die These der HerrschaftssouverĂ€nitĂ€t, wonach der Staat â reprĂ€sentiert durch den Monarchen â die Aufgabe habe, die gemeinsamen Belange mehrerer Haushalte in rechte Bahnen zu lenken und somit deren souverĂ€ne Gewalt auszuĂŒben, das heiĂt der Staat stellt eine absolute, unteilbare und immer wĂ€hrende Macht dar. Weiterhin fĂŒhrte er in seiner Schrift Sechs BĂŒcher ĂŒber den Staat den Allmachtsanspruch des SouverĂ€ns aus, auf deren Grundlage die spĂ€teren absolutistischen Herrschaftssysteme aufgebaut waren. Bodin sprach den absolutistischen Herrschern jedoch nicht ein Recht auf fĂŒrstliche WillkĂŒr zu, sondern forderte in seinen Werken vielmehr Achtung der Naturrechte, der göttlichen Gebote sowie dem Schutze von Familie und Eigentum.
Eine Weiterentwicklung der BegrĂŒndung des Absolutismus entwickelte der Staatstheoretiker Thomas Hobbes in seinem Werk Leviathan von 1651. Der Mensch verlĂ€sst nach seiner Theorie den Naturzustand (geprĂ€gt durch völlige Freiheit des Einzelnen und Kriege der Menschen untereinander), um sich in eine Gemeinschaft zu begeben, die von einem SouverĂ€n regiert wird. Dieser SouverĂ€n und die Menschen gehen einen Gesellschaftsvertrag ein, bei dem der Mensch zum Untertan wird und seine individuell-freiheitlichen Rechte an den SouverĂ€n abtritt (Gedankenkonstrukt). Dies tut der Mensch aus Eigennutz, da der SouverĂ€n ihm im Gegenzug Schutz im Inneren sowie im ĂuĂeren bietet. Dieser SouverĂ€n steht auĂerhalb des Rechts, um frei entscheiden zu können. Der SouverĂ€n kann auch ein Monarch sein, Hobbes wurde mit seinem âLeviathanâ zum geistigen BegrĂŒnder der neuzeitlichen Staatsphilosophie. Die politischen BegrĂŒndungen fĂŒr den praktischen Absolutismus in Frankreich stĂŒtzten sich allerdings nicht auf ihn, sondern auf göttliches Recht, das der Idee königlicher SouverĂ€nitĂ€t die letzte Ăberhöhung verlieh.
In Deutschland entwickelte die Naturrechtslehre Pufendorfs und auch Christian Wolffs einen anderen Weg zur Herrschaftslegitimation. Sie gingen von einem doppelten Herrschaftsvertrag aus: Der erste war ein Gesellschaftsvertrag, der den Staat als solchen entstehen lieĂ. Der zweite war dann der HerrschaftsĂŒbertragungsvertrag mit dem kĂŒnftigen Herrscher. Dies ermöglichte sowohl die Ăbertragung absoluter MachtfĂŒlle als auch die Vereinbarung von Grundgesetzen, die die Macht beschrĂ€nkten oder von der Zustimmung anderer Institutionen abhĂ€ngig machten. Damit konnte der Herrscher auf die ErfĂŒllung vorrangiger Staatsziele der inneren und Ă€uĂeren Sicherheit und der gesellschaftlichen Wohlfahrt verpflichtet werden. Bei völliger Perversion der Staatszwecke oder schwerer Verletzung dieser Grundgesetze war so auch ein Widerstandsrecht gegen den Herrscher ermöglicht.
In einigen arabischen LÀndern und im Staat Vatikanstadt bestehen noch heute absolute Monarchien. Heute können noch Sultan Hassanal Bolkiah (Brunei), Papst Benedikt XVI. (Vatikanstadt), König Abdullah ibn Abd al-Aziz al Saud (Saudi-Arabien), Sultan Qabus Bin Said (Oman), Scheich Hamad ibn Chalifa Al Thani (Katar) und König Mswati III. (Swasiland) als absolutistische Monarchen bezeichnet werden, der Papst jedoch nur politisch, da er im geistlichen Amt an die Lehre der Kirche und ihre Rechtsordnung gebunden ist.