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Aktion 14f13

Die Aktion 14f13, von der Sprache des Nationalsozialismus auch Sonderbehandlung 14f13 bezeichnet, bedeutete die Selektion und Tötung von KZ-HÀftlingen. Sie betraf kranke, alte und als nicht mehr arbeitsfÀhig betitelte KZ-HÀftlinge im Deutschen Reich von 1941 bis 1944. Sie wurde auch als Invaliden- oder HÀftlingseuthanasie bezeichnet und erfasste spÀter auch andere Personengruppen in den Konzentrationslagern.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Im FrĂŒhjahr 1941 traf der ReichsfĂŒhrer-SS Heinrich Himmler mit Philipp Bouhler, dem Leiter der Kanzlei des FĂŒhrers der NSDAP und Hitlers Beauftragtem fĂŒr die DurchfĂŒhrung der sogenannten Euthanasie von Geisteskranken, Behinderten und nicht arbeitsfĂ€higen Insassen von Heil- und Pflegeanstalten unter dem Decknamen der Aktion T4 eine Vereinbarung hinsichtlich der „Entlastung“ der im Herrschaftsbereich der SS befindlichen Konzentrationslager von kranken und nicht mehr arbeitsfĂ€higen HĂ€ftlingen. Hierzu sollte zum einen eine möglichst unauffĂ€llige Form gefunden werden und zum anderen die im Rahmen der Euthanasieaktion eingerichteten, nach deren Ă€ußerlichem Stopp im August 1941 aber nicht mehr ausgelasteten NS-Tötungsanstalten sowie deren erfahrenes Personal genutzt werden.

Organisation

Bouhler beauftragte den Leiter des Hauptamtes II seiner Kanzlei, den Oberdienstleiter Viktor Brack, dem die verschiedenen Tarnorganisationen der T4 unterstanden, mit der AusfĂŒhrung dieses neuen Auftrages.

Die Maßnahme lief beim Inspekteur der Konzentrationslager und beim ReichsfĂŒhrer-SS unter der Bezeichnung „Sonderbehandlung 14f13“. Die Ziffern- und Buchstabenkombination resultierte aus dem SS-Einheitsaktenplan und setzt sich zusammen aus der Ziffer „14“ fĂŒr den Inspekteur der Konzentrationslager, dem Buchstaben „f“ fĂŒr TodesfĂ€lle und der Ziffer „13“ fĂŒr die Todesart; hier also fĂŒr die Vergasung in den Tötungsanstalten der T4-Organisation (natĂŒrliche TodesfĂ€lle wurden mit dem Aktenzeichen „14f1“, Freitod oder Tod durch UnglĂŒcksfall mit „14f2“, Erschießen auf der Flucht mit „14f3“ bezeichnet usw. Die Exekution sowjetischer Kriegsgefangener in den Konzentrationslagern wurden unter dem Aktenzeichen „14f14“ gefĂŒhrt, die Unfruchtbarmachung von HĂ€ftlingen erhielt die Bezeichnung „14h7“). „Sonderbehandlung“ war der gĂ€ngige Begriff fĂŒr Tötung (z.B. auch durch Exekution).

Selektionen und Beginn der 1. Phase

Die so bezeichnete Aktion begann im April 1941. Hierzu bereisten Ärztekommissionen, die sich aus den bereits erfahrenen T4-Gutachtern wie den Professoren Werner Heyde und Hermann Paul Nitsche sowie den Ärzten Friedrich Mennecke, Curt Schmalenbach, Horst Schumann, Otto Hebold, Rudolf Lonauer, Robert MĂŒller, Theodor Steinmeyer, Gerhard Wischer, Viktor Ratka, Hans Bodo Gorgaß, Coulon und anderen zusammensetzten, die Konzentrationslager, um dort die Selektionen vorzunehmen. Zur zeitlichen Beschleunigung oblag dabei den Lagerkommandanten eine Vorauswahl, die diese anhand von Meldebogen, wie sie auch schon bei der Aktion T4 verwendet wurden, fĂŒr die listenmĂ€ĂŸig erfassten HĂ€ftlinge vornahmen. Allerdings waren nur einzelne Fragen zu Personalien, Aufnahmedatum, Diagnose bei körperlichen unheilbaren Leiden, KriegsbeschĂ€digung, Delikt bei Einweisung auf Grund des Strafgesetzbuches und frĂŒheren Straftaten zu beantworten. Nach den erlassenen Richtlinien waren die sogenannten „Ballastexistenzen“ – nicht weiter nĂŒtzlich einsetzbare HĂ€ftlinge – listenmĂ€ĂŸig zu erfassen und den Ärztekommissionen zur Ausmusterung vorzustellen. Hierzu zĂ€hlten alle HĂ€ftlinge, die fĂŒr einen lĂ€ngeren Zeitraum oder dauerhaft nicht wieder arbeitsverwendungsfĂ€hig werden wĂŒrden.

Bei der Vorauswahl hatten die vom jeweiligen Lagerkommandanten erfassten HĂ€ftlinge vor der Ärztekommission anzutreten. Es wurde keine Ă€rztliche Untersuchung im eigentlichen Sinne gemacht; die HĂ€ftlinge wurden ĂŒber ihre Kriegsteilnahme und eventuelle Kriegsauszeichnungen befragt. Anhand der Personal- und Krankenakten wurde dann entschieden, in welche Kategorie der betreffende HĂ€ftling einzustufen war. Die abschließende „Begutachtung“ der so erfassten HĂ€ftlinge geschah mittels des Meldebogeninhalts und beschrĂ€nkte sich auf die Entscheidung, ob der HĂ€ftling der Sonderbehandlung 14f13 zugefĂŒhrt werden sollte oder nicht. Die mit dem entsprechenden Ergebnis versehenen Meldebogen wurden an die T4-Zentrale in Berlin zur aktenmĂ€ĂŸigen Registrierung gesandt.

Bei der Vorauswahl der fĂŒr die Selektion in Betracht kommenden HĂ€ftlinge wurden diese teilweise von der Lagerverwaltung aufgefordert sich zu melden, wenn sie sich krank oder arbeitsunfĂ€hig fĂŒhlten. Ihnen wurde vorgegaukelt, sie kĂ€men in ein „Erholungslager“, wo sie nur leichtere Arbeit zu verrichten hĂ€tten. Auf diese Weise meldeten sich viele HĂ€ftlinge freiwillig, was ihren sicheren Tod bedeuten sollte. Als jedoch nach der Vergasung in den Tötungsanstalten von dort die Habseligkeiten der Opfer an die Abgabelager zurĂŒckgesandt wurden und sich dies trotz Geheimhaltung herumsprach, sickerte auch langsam der wahre Grund der Selektionen durch, so dass HĂ€ftlinge selbst schwere Krankheiten nicht lĂ€nger meldeten.

Die erste bekannte Selektion fand im April 1941 im KZ Sachsenhausen statt. Bis zum Sommer 1941 wurden aus diesem Lager mindestens 400 HĂ€ftlinge „ausgemustert“. Im gleichen Zeitraum wurden 450 HĂ€ftlinge aus Buchenwald und 575 aus Auschwitz in der NS-Tötungsanstalt Sonnenstein vergast. 1.000 HĂ€ftlinge aus dem KZ Mauthausen wurden in der NS-Tötungsanstalt Hartheim umgebracht. Von September bis November 1941 wurden 3.000 HĂ€ftlinge aus dem KZ Dachau sowie mehrere 1.000 aus dem KZ Mauthausen und dessen Zwillingslager Gusen ebenfalls in der NS-Tötungsanstalt Hartheim vergast. Dasselbe geschah mit HĂ€ftlingen aus KZ FlossenbĂŒrg, KZ Neuengamme und KZ RavensbrĂŒck. In der anschließenden Zeit wurden nochmals 1.000 HĂ€ftlinge aus dem KZ Buchenwald, 850 aus dem KZ RavensbrĂŒck und 214 aus dem KZ Groß-Rosen in der NS-Tötungsanstalt Sonnenstein und NS-Tötungsanstalt Bernburg umgebracht. Im MĂ€rz/April 1942 wurden etwa 1.600 selektierte Frauen aus dem KZ RavensbrĂŒck in Bernburg vergast.

Die OberflĂ€chlichkeit und Zynik der sogenannten Begutachtungen der HĂ€ftlinge wird besonders aus dem Inhalt der erhalten gebliebenen Briefe des „Gutachters“ Friedrich Mennecke deutlich. AnlĂ€sslich einer Selektion im KZ Buchenwald schrieb Mennecke an seine Frau:

„Weimar, den 25.11.41 – 20.58 h

Hotel Elephant

[
] ZunĂ€chst gab es noch 40 Bögen fertig auszufĂŒllen von einer 1. Portion Arier, an der schon die beiden anderen Kollegen gestern gearbeitet hatten. Von diesen 40 bearbeitete ich etwa 15. [
] Anschließend erfolgte dann die ‚Untersuchung‘ der Pat.[ienten], d.h. eine Vorstellung des Einzelnen u. Vergleich der aus den Akten entnommenen Eintragungen. Hiermit wurden wir bis Mittag noch nicht fertig, denn die beiden Kollegen haben gestern nur theoretisch gearbeitet, so daß ich diejenigen ‚nachuntersuchte‘, die Schmalenbach (u. ich selbst heute morgen) vorbereitet hatten u. MĂŒller die seinigen. Um 12.00 h machten wir erst Mittagspause. [
] Danach untersuchten wir noch bis gegen 16.00 h, und zwar ich 105 Pat[ienten], MĂŒller 78 Pat[ienten], so dass als damit endgĂŒltig als 1. Rate 183 Bögen fertig waren. Als 2. Portion folgten nun insgesamt 1200 Juden, die sĂ€mtlich nicht erst ‚untersucht‘ werden, sondern bei denen es genĂŒgt, die VerhaftungsgrĂŒnde (oft sehr umfangreich!) aus der Akte zu entnehmen u. auf die Bögen zu ĂŒbertragen. Es ist also eine rein theoretische Arbeit, die uns bis Montag einschließlich ganz bestimmt in Anspruch nimmt, vielleicht sogar noch lĂ€nger. Von dieser 2. Portion (Juden) haben wir darum heute noch gemacht: ich 17, MĂŒller 15. Punkt 17 h ‚warfen wir die Kelle weg‘ und gingen zum Abendessen. [
] So wie ich oben nun den heutigen Tag geschildert habe, werden auch die nĂ€chsten Tage verlaufen – mit genau demselben Programm und derselben Arbeit. Nach den Juden folgen noch etwa 300 Arier als 3. Portion, die wieder ‚untersucht‘ werden mĂŒssen [
]“

– Friedrich Mennecke. Innenansichten eines medizinischen TĂ€ters im Nationalsozialismus. Eine Edition seiner Briefe 1935-1947[1]

Tötungsanstalten

FĂŒr die Vergasung der „ausgemusterten“ HĂ€ftlinge wurden nur die drei NS-Tötungsanstalten Bernburg (Leiter Irmfried Eberl), Sonnenstein (Leiter Horst Schumann) und Hartheim (Leiter Rudolf Lonauer und Georg Renno) genutzt. Die anderen Anstalten der Aktion T4 waren stillgelegt und die Tötungseinrichtungen rĂŒckgebaut worden.

Nachdem in den einzelnen Konzentrationslagern HĂ€ftlinge durch die Ärztekommissionen „ausgemustert“ worden waren, hatten die Lagerverwaltungen diese auf Anforderung bereitzustellen. Sie wurden entweder mit den Kraftfahrzeugen der „GemeinnĂŒtzigen Krankentransport GmbH“ (Gekrat) oder mit der Reichsbahn direkt in eine der Tötungsanstalten transportiert. Dort wurden die HĂ€ftlinge von einem Anstaltsarzt auf GoldzĂ€hne untersucht und gegebenenfalls gekennzeichnet, bevor sie in eine Gaskammer gefĂŒhrt und durch Kohlenmonoxid getötet wurden. Nach Entnahme der GoldzĂ€hne, die an die Zentraldienststelle in Berlin gesandt wurden, verbrannte man die Leichen in den vorhandenen Krematoriumsöfen. Einzelne Leichen wurden zuvor noch weiter untersucht.

Das Töten geschah dabei auf gleiche Weise und vom gleichen ausfĂŒhrenden Personal, wie zuvor bei Geisteskranken im Rahmen der Aktion T4. Einzig administrative Aspekte waren verĂ€ndert, da der Tod von Angehörigen der Lagerverwaltungen selbst beurkundet wurde und diese auch die Angehörigen benachrichtigten. Der in der NS-Tötungsanstalt Hartheim als „Brenner“ tĂ€tige Arbeiter Vinzenz Nohel, der 1946 im Dachauer Mauthausen-Prozess wegen der Ermordung von kranken und arbeitsunfĂ€higen KZ-HĂ€ftlingen zum Tode verurteilt und 1947 hingerichtet wurde, hat in seiner Nachkriegsvernehmung im September 1945 bei der Kriminalpolizei in Linz ausfĂŒhrlich ĂŒber das „T4“-Tötungsverfahren berichtet[2].

Erweiterung des Selektionsumfanges

In die Selektionen wurden im Laufe der Zeit zunehmend auch politisch oder sonstig Missliebige, Juden und sogenannte Asoziale einbezogen. GemĂ€ĂŸ den allgemeinen Richtlinien der bayerischen Polizei vom 1. August 1936 ĂŒber das VerhĂ€ngen von Schutzhaft[3] waren dies „Zigeuner, Landfahrer, Landstreicher, Arbeitsscheue, MĂŒĂŸiggĂ€nger, Bettler, Prostituierte, Querulanten, Gewohnheitsverbrecher, Raufbolde, VerkehrssĂŒnder, Psychopathen und Geisteskranke“. Aufgrund des zunehmenden Bedarfs der RĂŒstungsindustrie an ArbeitskrĂ€ften verfĂŒgte die Inspektion der Konzentrationslager – die am 16. MĂ€rz 1942 als Amtsgruppe D unter SS-BrigadefĂŒhrer Richard GlĂŒcks in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (WVHA) eingegliedert worden war – am 26. MĂ€rz 1942 einen Runderlass. Dieser nachstehende Erlass wurde von Arthur Liebehenschel als Vertreter GlĂŒcks unterschrieben und an alle Lagerkommandanten verteilt:

„Durch die Meldung eines Lagerkommandanten wurde bekannt, daß von 51 fĂŒr die Sonderbehandlung 14f13 ausgemusterten HĂ€ftlingen 42 dieser HĂ€ftlinge nach einiger Zeit ‚wieder arbeitsfĂ€hig‘ wurden und somit der Sonderbehandlung nicht zugefĂŒhrt werden brauchten. Hieraus ist ersichtlich, dass bei der Auswahl dieser HĂ€ftlinge nicht nach den gegebenen Bestimmungen verfahren wird. Es dĂŒrfen der Untersuchungskommission nur solche HĂ€ftlinge zugefĂŒhrt werden, die den gegebenen Bestimmungen entsprechen und vor allen Dingen nicht mehr arbeitsfĂ€hig sind.
Um die den Konzentrationslagern gestellten Arbeitsaufgaben durchfĂŒhren zu können, muß jede HĂ€ftlingsarbeitskraft dem Lager erhalten werden. Die Lagerkommandanten der Konzentrationslager werden gebeten, hierauf ihr besonderes Augenmerk zu richten.
Der Chef des Zentralamtes
gez. Liebehenschel
SS-ObersturmbannfĂŒhrer“[4]

Die verschĂ€rfte Kriegslage erforderte ein Jahr spĂ€ter weitere SelektionseinschrĂ€nkungen, die sicherstellten, dass jeder zu Arbeiten in der RĂŒstungsindustrie fĂ€hige Arbeiter auch hier eingesetzt wurde. GlĂŒcks stellte deshalb am 27. April 1943 einen neuen Runderlass mit der Weisung aus, in Zukunft nur noch tatsĂ€chlich geisteskranke HĂ€ftlinge „auszumustern“:

„Der ReichsfĂŒhrer-SS und Chef der Deutschen Polizei hat auf Vorlage entschieden, dass in Zukunft nur noch geisteskranke HĂ€ftlinge durch die hierfĂŒr bestimmten Ärztekommissionen fĂŒr die Aktion 14f13 ausgemustert werden dĂŒrfen. Alle ĂŒbrigen arbeitsunfĂ€higen HĂ€ftlinge (Tuberkulosekranke, bettlĂ€gerige KrĂŒppel usw.) sind grundsĂ€tzlich von dieser Aktion auszunehmen. BettlĂ€gerige HĂ€ftlinge sollen zu einer entsprechenden Arbeit, die sie auch im Bett verrichten können, herangezogen werden.
Der Befehl des ReichsfĂŒhrers-SS ist in Zukunft genauestens zu beachten. Die Anforderungen von Kraftstoff fĂŒr diesen Zweck entfallen daher.“

Nach diesen Richtlinien wurde fĂŒr die selektierten HĂ€ftlinge nur noch die Tötungsanstalt Hartheim benötigt – die Anstalten Bernburg und Sonnenstein wurden geschlossen. Die erste Phase der Aktion 14f13 war beendet.

2. Phase

Neue Richtlinien nach Befehl vom 11. April 1944 leiteten die zweite Phase der Aktion 14f13 ein. Fortan wurden weder Meldebogen erstellt noch HĂ€ftlinge durch Ärztekommissionen selektiert. Die Auswahl der Todesopfer oblag von nun an ausschließlich den Lagerverwaltungen, also in der Regel dem Lagerarzt. Das schloss jedoch nicht aus, dass weiterhin auch körperlich Kranke, die nicht mehr arbeitsfĂ€hig waren, getötet wurden. Dies geschah innerhalb der Lager selbst oder durch Überstellen der HĂ€ftlinge in ein mit Gaskammer ausgestattetes Lager, wie beispielsweise das KZ Mauthausen, das KZ Sachsenhausen oder das KZ Auschwitz.

In Hartheim wurden jetzt neben den Lagerinsassen auch nicht mehr arbeitsfÀhige Zwangsarbeiter aus dem Osten, sowjetische Kriegsgefangene und ungarische Juden vergast. Mit dem letzten HÀftlingstransport nach Hartheim am 11. Dezember 1944 endete die Aktion 14f13. Auch in Hartheim wurden die Gaskammern entfernt und die Spuren ihrer Nutzung soweit wie möglich beseitigt. In der Folgezeit wurde das Schloss als Kinderheim genutzt.

Die Zahl der im Rahmen der Aktion 14f13 getöteten Menschen ist nicht genau ermittelt. Die Fachliteratur nennt hierbei Zahlen zwischen 15.000 und 20.000 fĂŒr den Zeitraum bis Ende 1943.

Einordnung in die nationalsozialistische Vernichtungsideologie

Die Aktion 14f13 stellte eine weitere Stufe dar auf dem Weg von der Diskriminierung und Isolierung politisch und rassisch UnerwĂŒnschter, ĂŒber den utilitaristisch motivierten Mord zum rein rassistischen Massenmord, der sogenannten Endlösung. Im Gegensatz zur Aktion T4, die mit Ă€ußerlichen Motiven, wie der „GewĂ€hrung des Gnadentodes“ bemĂ€ntelt wurde, verzichtete man bei der Aktion 14f13 auf sĂ€mtliche ScheinbegrĂŒndungen und reduzierte die HĂ€ftlinge auf ihre reine NĂŒtzlichkeit als ArbeitskrĂ€fte. Zugleich mischten sich unter die Selektionskriterien auch pure rassistische Aspekte, wenn etwa Juden und Zigeuner ohne BerĂŒcksichtigung ihres Gesundheitszustandes „in die Sonderbehandlung einbezogen“ wurden.

Siehe auch

Literatur

  • Walter Grode: Die „Sonderbehandlung 14f13“ in den Konzentrationslagern des Dritten Reiches. Ein Beitrag zur Dynamik faschistischer Vernichtungspolitik. Lang, Frankfurt am Main, 1987. ISBN 3-8204-0153-9.
  • Stanislaw Klodzinski: Die „Aktion 14f13“. Der Transport von 575 HĂ€ftlingen von Auschwitz in das „Sanatorium Dresden“. in: Götz Aly (Hrsg.): Aktion T4 1939 – 45. Die „Euthanasie“-Zentrale in der Tiergartenstraße 4. Edition Hentrich, Berlin, 1987. ISBN 3-926175-66-4.
  • Ernst Klee: "Euthanasie" im NS-Staat. Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main, 1983. ISBN 3-10-039303-1.
  • Ernst Klee (Hrsg.): Dokumente zur "Euthanasie". Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 1985. ISBN 3-596-24327-0.
  • Ernst Klee: Was sie taten - Was sie wurden. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 1986. ISBN 3-596-24364-5
  • Thomas Schilter: Unmenschliches Ermessen. Kiepenheuer, Leipzig, 1998. ISBN 3-378-01033-9.
  • Eugen Kogon, Hermann Langbein, Adalbert RĂŒckerl: Nationalsozialistische Massentötungen durch Giftgas. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 1986. ISBN 3-596-24353-X.

Anmerkungen

  1. ↑ Zitiert nach Peter Chroust (Bearbeiter): Friedrich Mennecke. Innenansichten eines medizinischen TĂ€ters im Nationalsozialismus. Eine Edition seiner Briefe 1935-1947. Band 1, (= Forschungsberichte des Hamburger Instituts fĂŒr Sozialforschung, Band 2.1) 2. Auflage, Hamburg, 1988, ISBN 3-926736-01-1, Dokument 87. Unterstreichungen und AnfĂŒhrungszeichen im Original.
  2. ↑ Brigitte Kepplinger: Die Tötungsanstalt Hartheim 1940 – 1945. Education Highway – Innovationszentrum fĂŒr Schule und Neue Technologie (www.eduhi.at), Fachaufsatz, S. 1–28, abgerufen am 26. Dezember 2009 (PDF-Datei).
  3. ↑ Bundesarchiv Slg. Schumacher/271.
  4. ↑ Das Schreiben im Faksimile bei der Harvard Law School Library (NĂŒrnberger Dokument PS-1151).
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