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Das Allgemeine Wahlrecht ist eines der wichtigsten demokratischen Prinzipien. Es hat sich vor allem um 1918 in den politischen Systemen Europas und Nordamerikas durchgesetzt.
Ein Wahlrecht ist allgemein, wenn es grundsätzlich allen Staatsbürgern zusteht und frei ist von Beschränkungen, die sich auf Bildungsstand, Einkommen, Religion, Geschlecht beziehen oder rassistisch motiviert sind. Gewisse Einschränkungen sind jedoch vorhanden (siehe Einschränkungen des allgemeinen Wahlrechts).
Inhaltsverzeichnis |
Neben dem allgemeinen Wahlrecht sind die anderen, in vielen Ländern realisierten Grundsätze demokratischer Wahlen, dass das Wahlrecht frei, geheim, persönlich, gleich, aktiv, passiv und eventuell unmittelbar ausgeübt werden kann:
Diese Prinzipien können im Sinne heutige Rechtsgrundsätze großteils auf das Völkerrecht, auf Staatsverträge und/oder auf die Europäische Menschenrechtskonvention zurückgeführt werden. Trotz klarer Theorie sind aber in der Realisierung gewisse Einschränkungen erforderlich.
In heutigem Verständnis betrifft das Wahlrecht in erster Linie Parlamentswahlen – einschließlich der Wahlen zu den Landtagen, deren Rechte sich beispielsweise in Deutschland lange vor dem nationalen Parlament entwickelt haben. Die Wahlen in kleineren Gemeinwesen haben meist eine längere Tradition als die großräumigen.
Heute ist das Allgemeine Wahlrecht großteils Realität, jedoch nicht überall frei ausführbar (siehe "defekte Demokratie"). Doch auch im Westen wird es teilweise eingeschränkt:
Schon in der Antike gab es verschiedene Formen von Wahlen, etwa als Attische Demokratie, die allerdings Sklaven und andere Stände nicht einschloss. Im Laufe des Mittelalters errangen als erstes die Bürgerschaften der größeren Städte bzw. ihre Zünfte ein weitergehendes Wahlrecht als die restliche Bevölkerung.
Das allgemeine (Männer-)Wahlrecht wurde zuerst in den USA eingeführt. Dieses wurde grundsätzlich in der amerikanischen Verfassung von 1787 garantiert, jedoch (bis etwa 1830) zum Teil wieder vom spezifischen Wahlrecht in den amerikanischen Bundesstaaten begrenzt. Auch muss die Behandlung der Afroamerikaner bezüglich des Wahlrechts in den USA relativierend gewertet werden. So erhielten die männlichen Afroamerikaner zwar erstmalig bereits 1865 bzw. 1870 das Wahlrecht, jedoch wurde dieses Recht von diversen Bundesstaaten mehrfach umgangen, sodass die tatsächliche Umsetzung erst im Voting Rights Act von 1965 stattfand.
Eines der ersten europäischen Länder (nach der Schweiz und Frankreich 1848) mit allgemeinem (Männer-)Wahlrecht war der Norddeutsche Bund (1867) und dann das Deutsche Reich (1871); allerdings durfte der Reichstag nicht die Regierung bestimmen. In Großbritannien war es umgekehrt: Dort bestand das parlamentarische System bereits seit dem Mittelalter, aber erst 1918 wurde das allgemeine Wahlrecht durchgesetzt, so dass man von einer Demokratie nach heutigem Verständnis sprechen konnte. Vor 1918 wurde das Wahlrecht in Großbritannien im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Situation (genauer von der Fähigkeit Steuern zu zahlen) bzw. der Zugehörigkeit zum Adel abhängig gemacht (was im Verständnis der Bevölkerung zur damaligen Zeit häufig gleichgesetzt wurde), was dazu führte, dass bis 1918 nur etwa 52% der Männer das Wahlrecht besassen.