|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
| Ăśbereinkommen zum Schutze der Alpen | |
|---|---|
| Datum: | 7. Nov. 1991 |
| Fundstelle: | 96/191/EG (CELEX:31996D0191)[1] / SR 0.700.1[2] |
| Vertragstyp: | Multinational |
| Rechtsmaterie: | Umweltrecht |
| Unterzeichnung: | 9 (einschl. Deutschland , Liechtenstein, Ă–sterreich, Schweiz) |
| Ratifikation: | 9 (Stand Dezember 2010) |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. | |
Die Alpenkonvention (AK), formal Übereinkommen zum Schutz der Alpen, ist ein völkerrechtlicher Vertrag über den umfassenden Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Alpen. Sitz des Ständigen Sekretariats der Konvention ist Innsbruck, eine Außenstelle besteht an der EURAC in Bozen. Die Alpenkonferenz ist die regelmäßige Versammlung der Vertragsparteien.
Inhaltsverzeichnis |
1989[3] verabschiedeten die Alpenstaaten und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft auf der ersten Alpenkonferenz (9.–11. Oktober 1989) in Berchtesgaden (Bayern) die Berchtesgadener Resolution, die den Willen zu gemeinsamen Rahmenkonventionen für die Entwicklung des Alpenraums äußert. Am 7. November 1991 wurde die Rahmenkonvention durch die Umweltminister der Alpenländer bei der zweiten Tagung der Alpenkonferenz in Salzburg (Österreich) unterzeichnet[4].
Unterzeichner waren:
Diese acht Staaten werden heute Alpenstaaten (oder auch Alpenanrainerstaaten) genannt.
An den Vorarbeiten war auch Jugoslawien beteiligt, die Unterzeichnung erfolgte aber wegen seiner Auflösung in Einzelstaaten nicht.
Im Gegensatz zu den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp), bei der die regionalen Regierungschefs lediglich Empfehlungen ohne Rechtskraft erlassen können, sind die Alpenkonvention und ihre Durchführungsprotokolle rechtlich verbindliche Staatsverträge. Sie sind entsprechend durch die Parlamente der oben aufgeführten Vertragspartner zu ratifizieren.[4]
In der allgemein gehaltenen Rahmenkonvention, die inzwischen auch von allen Vertragsparteien ratifiziert wurde, verpflichten sich die Vertragsparteien zur Konkretisierung der Ziele der Alpenkonvention so genannte Durchführungsprotokolle – bisher gibt es neun – zu erarbeiten. Diese Fachprotokolle wurden von Liechtenstein, Österreich, Deutschland und Slowenien ratifiziert. Frankreich hat 2005 alle Protokolle ratifiziert, Monaco einen Teil der Protokolle. Bei der EU ist die Ratifizierung seit längerer Zeit in Prüfung. In der Schweiz und in Italien sind die Protokolle zum Teil heftig umstritten. Es gibt Protokolle zu folgenden Themen:
Seit 2006, zwei Ministerdeklarationen zu spezifischen Themenbereichen wurden verabschiedet:
Seit dem Jahr 2003 verfügt die Alpenkonvention über ein Ständiges Sekretariat, welches seinen Sitz in Innsbruck mit einer Außenstelle in Bozen hat. Nach Beschluss der IX. Alpenkonferenz in Alpbach, Österreich, wurde Marco Onida zum Generalsekretär der Alpenkonvention bestellt. Das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention
Der Vorsitz der Alpenkonvention wechselt alle zwei Jahre, von 2004 bis 2006 fĂĽhrte Ă–sterreich den Vorsitz. In den Jahren 2007 und 2008 wurde dieser von Frankreich ĂĽbernommen. Dann folgten Slowenien und zurzeit (2011/2012) die Schweiz.[18]
Die Alpenkonvention hat 11 offizielle Beobachterorganisationen. Die aktivste ist die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Alpes), welche schon bei ihrer Gründung 1952 die Erarbeitung einer Alpenkonvention durch die Alpenstaaten gefordert hat. Auf der Website der CIPRA finden sich viele Informationen über die Alpenkonvention, eine Übersicht über den Stand der Ratifizierung von Konvention und Protokollen sowie die Originaltexte in den vier Konventionssprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Slowenisch.
Die Konferenz der Vertragsparteien (Alpenkonferenz, Conférence alpine) ist das beschlussfassende Organ der Alpenkonvention. Sie fasst die Beschlüsse mittels einvernehmlichem Abstimmungsverfahren. Die Aufgaben dieses Organs umfassen Themen, an denen die Vertragsparteien ein gemeinsames Interesse besitzen und Aspekte der Zusammenarbeit. In diesem Sinne übermitteln die Vertragsparteien der Alpenkonferenz Informationen hinsichtlich jener Maßnahmen, die von den Partnern zur Umsetzung der vorliegenden Konvention und der Protokolle angewendet wurden. In der Regel finden die ordentlichen Sitzungen dieses Organs alle zwei Jahre bei jener Vertragspartei statt, welche den Vorsitz der Konvention führt.
Im Verlauf Zusammenkunft kann das Organ die Einberufung von Arbeitsgruppen beschließen, die für die Umsetzung der Konvention notwendig erachtet werden. Dabei berücksichtigt das Organ die Erkenntnisse wissenschaftlicher Tätigkeiten. Das Organ hat eine interne Geschäftsordnung und fasst auch die nötigen Beschlüsse im finanziellen Bereich.
Im Jahr 2006 fand in Innsbruck, Österreich, auf Initiative des Akademischen Gymnasiums Innsbruck und des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention, das erste Jugendparlament zur Alpenkonvention (Youth Parliament of the Alpine Convention) statt, welches im Einjahresrhythmus zu einer weiteren Konferenz zusammen tritt. An diesem nehmen Schülerinnen und Schüler aus den Alpenkonventionsstaaten teil, und diskutieren über Themen, welche die Alpenbewohner im Speziellen betreffen.
Austragungsorte:
Protokolle, auf alpconv.org:
Ministerdeklarationen, auf alpconv.org alpconv.org: