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Altkatholische Kirche

Dieser Artikel behandelt die altkatholische Kirche als Gesamtheit selbststĂ€ndiger katholischer Kirchen, die in der Utrechter Union zusammengeschlossen sind. Weitere Kirchen, deren Namen den Bestandteil „altkatholisch“ aufweisen, werden in eigenen Artikeln beschrieben, siehe Altkatholische Kirche (BegriffsklĂ€rung).
Altkatholische Kirche
Verteilung der altkatholischen Kirche

Utrechter Union

  • Mitgliedskirchen</li>
  • UnselbstĂ€ndige Kirchen</li> Porvoo-Gemeinschaft
  • Mitgliedskirchen</li>
  • Kirchen mit Beobachter-Status</li> Anglikanische Gemeinschaft
  • Mitgliedskirchen</li>
  • Basisdaten
    Kirchenfamilie: Utrechter Union (rot)
    Kirchengemeinschaft: Anglikanische Kirchen (blau)[1]
    Oberstes Gremium: Internationale Bischofskonferenz
    PrÀsident: Erzbischof Joris Vercammen
    SelbststÀndige
    Mitgliedskirchen:
    Alt-Kath. Kirche der Niederlande
    Alt-Kath. Kirche in Deutschland
    Christkath. Kirche der Schweiz
    Altkatholische Kirche Österreichs
    Altkath. Kirche in Tschechien
    Polnisch-Katholische Kirche
    UnselbststÀndige
    Mitgliedskirchen
    bzw. -gemeinden in:
    Altkatholische Kirche Kroatien
    Altkath. Kirche in Schweden
    Italienische Altkatholische Kirche
    Altkath. Mission in Frankreich
    Ehemalige
    Mitgliedskirchen:
    Altkath. Kirche der Mariaviten
    Polish National Catholic Church
    Weitere Gremien: Internat. Altkatholikenkongresse
    Internat. Ak. Theologenkonferenz
    Internat. Altkath. Jugend
    Internat. Altkath. Laienforum
    Mitglieder: rund 70.000[2]
    Offizielle Website: www.utrechter-union.org

    Altkatholische Kirche bezeichnet die Gemeinschaft selbststÀndiger katholischer Kirchen, die in der Utrechter Union zusammengeschlossen sind.

    Die altkatholischen Kirchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz entstanden aus Protest gegen die dogmatischen Definitionen des Jurisdiktionsprimats und der pĂ€pstlichen Unfehlbarkeit, die auf dem Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 in der Dogmatischen Konstitution Pastor Aeternus[3] verkĂŒndet wurden. Diejenigen römisch-katholischen Christen, die die neuen Dogmen ablehnten, verfielen der Exkommunikation. Sie nannten sich – unter Bezugnahme auf die Alte Kirche â€“ „Alt-Katholiken“, um sich von der aus ihrer Sicht „neuen“ römisch-katholischen Kirche abzugrenzen. Ab 1872/73 kam es zur GrĂŒndung eigener Gemeinden und Ortskirchen.

    Eine besondere Bedeutung innerhalb der altkatholischen Kirchengemeinschaft kommt der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande zu. Das Erzbistum Utrecht ist die Ă€lteste altkatholische Kirche (seit 1723 von Rom unabhĂ€ngig), von der alle anderen altkatholischen Kirchen die Bischofsweihe in apostolischer Sukzession empfingen, so dass nach (römisch-katholischem) kanonischem Recht die Ordinationen, die von altkatholischen Bischöfen vorgenommen werden, gĂŒltig, aber im Falle von Bischofsweihen unerlaubt sind, da ihnen die pĂ€pstliche BestĂ€tigung fehlt. Ebenso erkennen die orthodoxen Kirchen die GĂŒltigkeit der altkatholischen Weihen dem Grunde nach an, sofern sie nicht an oder durch eine Frau gespendet werden.

    Inhaltsverzeichnis

    Name

    Der amtliche Name der Kirche in Deutschland lautet: „Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“. Die Schreibweise mit Bindestrich ist daher in Deutschland Teil der Selbstbezeichnung, wĂ€hrend der offizielle Name der beiden anderen deutschsprachigen Kirchen „Christkatholische Kirche der Schweiz“ bzw. „Altkatholische Kirche Österreichs“ lautet.

    Theologische und disziplinÀre Positionen

    → Hauptartikel: Utrechter ErklĂ€rung

    GlaubensverstÀndnis

    • Bibel und Tradition gelten als Grundlage und Richtschnur des Glaubens (Regula fidei)
    • Zum Depositum fidei gehören die dogmatischen Entscheidungen der sieben Ökumenischen Konzilien
    • Dazu zĂ€hlen insbesondere:
      • das NicĂ€no-Konstantinopolitanum ohne filioque als authentischer Zusammenfassung des Glaubens
      • der Glaube an die Dreifaltigkeit: es gibt nur einen einzigen Gott, der in drei wesensgleichen Personen (Vater, Sohn und Heiliger Geist) existiert
      • Jesus Christus ist wahrer Mensch seiner Menschheit nach und wahrer Gott seiner Gottheit nach; in der unvermischten Einheit seiner zwei Naturen (der göttlichen und der menschlichen) ist er eine einzige Person
      • Maria trĂ€gt aufgrund ihrer zentralen Stellung im Heilswerk Gottes das PrĂ€dikat GottesgebĂ€rerin (in der Westkirche: Gottesmutter), da sie die zweite göttliche Person, den Sohn Gottes, in jungfrĂ€ulicher Unversehrtheit durch das Wirken des Heiligen Geistes empfangen und geboren hat

    KirchenverstÀndnis

    Die ekklesiologischen GrundsĂ€tze finden sich verbindlich festgeschrieben im Statut der Internationalen Bischofskonferenz, als auch in den Verfassungen der verschiedenen altkatholischen Nationalkirchen. So heißt es beispielsweise im Statut der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande:

    „Mit anderen katholischen Kirchen hat die Utrechter Kirche Folgendes gemein:

    – die Diözese ist die zentrale GrĂ¶ĂŸe der Kirchenstruktur. An ihrer Spitze steht der Diözesanbischof, der sowohl der erste Vorsteher der Eucharistie ist als auch derjenige, der im Einvernehmen mit seiner Geistlichkeit die Diözese leitet;
    − das kirchliche Leben jeder Diözese vollzieht sich in den Gemeinden;
    – Bischöfe von NachbarbistĂŒmern schließen sich zur Bischofssynode einer Kirchenprovinz zusammen, in der einer von ihnen als Vorsitzender fungiert;
    – die Verbundenheit zwischen verschiedenen Kirchenprovinzen stellt sich in der Kirche des Westens in der besonderen Sorge und Verantwortlichkeit des Bischofs von Rom fĂŒr das Wohl der Kirche und das Bewahren der Einheit dar;
    – die UniversalitĂ€t der Kirche zeigt sich im Allgemeinen oder Ökumenischen Konzil.[4]“

    In der Synodal- und Gemeindeordnung der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland findet sich das Zusammenwirken von „personaler, kollegialer und gemeinschaftlicher Episkope“[4]) mehr zugunsten der Laien gewichtet:

    „Wir halten fest an der alten bischöflich-synodalen Verfassung der Kirche. Danach leitet der Bischof unmittelbar und selbstĂ€ndig die Ortskirche unter Mitwirkung und Mitentscheidung der Gemeinschaft der Ordinierten und des ganzen Gottesvolkes.[5]“

    Inhaltlich prÀzisiert findet sich das altkatholische KirchenverstÀndnis in der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Artikel 3 der PrÀambel lautet:

    „Die KatholizitĂ€t der Kirche aufrechtzuerhalten, ist Inhalt und Ziel der apostolischen Sukzession. Sie wird dadurch vollzogen, dass der Bischof mit den Priestern und Diakonen einerseits und die Laienschaft andererseits sich gegenseitig verpflichten, den Glauben der Apostel sowie die Liturgie und die Struktur der Alten Kirche zu bewahren, in der Gegenwart zu entfalten und in die Zukunft hinein und in alle Welt hinaus weiterzupflanzen. Das zeigt sich betont in der Ordination; darum erfolgen Weihen zu apostolischen Ämtern nur im ausdrĂŒcklichen Zusammenhang der apostolischen Sukzession, in der die ganze Kirche steht.[4]“

    Wie der Konnex zwischen KatholizitÀt und Nationalkirchentum ausgestaltet sein kann, verdeutlicht exemplarisch die Rechtsordnung der Polnisch-Katholischen Kirche:

    „§1. Die Polnisch-Katholische Kirche

    a) bekennt die katholischen Wahrheiten des Glaubens und der Moral sowie die GrundsĂ€tze der Kirchenordnung, welche in der Heiligen Schrift enthalten und in den Allgemeinden Glaubenssymbolen und in den Bestimmungen der sieben Ökumenischen Konzile des ersten Jahrtausends formuliert sind;
    b) ist Teil der einzigen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche;
    c) hat eine eigene Kirchenhierarchie;
    d) nimmt die religiöse und pastorale Sorge fĂŒr die GlĂ€ubigen polnischer NationalitĂ€t und auch fĂŒr die GlĂ€ubigen anderer NationalitĂ€t, wenn sie ihren Anschluss an die Kirche kundgetan haben, wahr;
    e) verwendet in der Liturgie die polnische Sprache wie auch ihre eigenen, durch die Kirchenbehörde bestĂ€tigten liturgischen BĂŒcher, insbesondere das Messbuch, das Rituale und das Pontifikale, sowie die HilfsbĂŒcher (GesangbĂŒcher; GebetbĂŒcher);
    f) berĂŒcksichtigt in ihrer pastoralen Arbeit die geistigen und materiellen Notwendigkeiten des polnischen Volkes und Staates;
    g) lehrt den Wert des menschlichen Lebens von der EmpfĂ€ngnis bis zum natĂŒrlichen Tod und die WĂŒrde eines jeden Menschen.[4]“

    Kirchenordnung

    • Die Verfassung der altkatholischen Kirchen ist bischöflich-synodal und beruht auf demokratischen Prinzipien (Mehrheitsentscheid; Gewaltenteilung):
      • VolljĂ€hrige Gemeindemitglieder haben Mitbestimmungsrechte, die vor allem auf den halbjĂ€hrlichen Gemeindeversammlungen wahrgenommen werden.
        • Dazu zĂ€hlen u.a. die Wahl des Kirchenvorstandes, der Synodalabgeordneten und i.d.R. des Pfarrers.
      • Der Bischof wird auf einer Synode gewĂ€hlt, der aus den Gemeinden entsandte Laien und Geistliche angehören.
      • Der Bischof leitet zusammen mit dem Synodalrat (in Deutschland: mit der Synodalvertretung) das Bistum.
      • Die Rechtsprechung im Bistum obliegt unabhĂ€ngigen Synodalgerichten.
    • Zwang in der ReligionsausĂŒbung wird abgelehnt:
      • Die Verpflichtung der GlĂ€ubigen zur Ohrenbeichte wurde in Deutschland nach 1873 aufgehoben.
      • Die Geistlichen sind vom Zölibat grundsĂ€tzlich dispensiert; es bleibt ihnen jedoch unbenommen, freiwillig ehelos zu leben.
      • Die StolgebĂŒhren fĂŒr geistliche Amtshandlungen und das Ablasswesen wurden in Deutschland 1873 abgeschafft.
      • Es gibt kein verpflichtendes Sonntagsgebot.
    • Liturgische Reformen:
      • Die Heilige Messe und andere Gottesdienste werden in Deutschland seit 1877, in der Schweiz seit 1885, in Österreich seit 1879 und in den Niederlanden seit 1908 in der Landessprache gefeiert.
      • Anstelle der Einzelbeichte kann die sakramentale Lossprechung auch gemeinschaftlich empfangen werden.
      • Die Kelchkommunion gehört zur liturgischen Praxis.

    Liturgie

    Die Heilige Eucharistie mit Wortgottesdienst und Homilie wird gewöhnlich an jedem Sonntag sowie an Hochfesten gefeiert. Der Leib des Herrn wird in einem Tabernakel aufbewahrt, neben dem zumeist ein ewiges Licht brennt.

    Der Grad der Feierlichkeit der Liturgie variiert je nach Gemeinde und Priester. In manchen Gemeinden Ă€hneln die Sonntagsgottesdienste römisch-katholischen Werktagsmessen, in anderen werden regelmĂ€ĂŸig oder gelegentlich HochĂ€mter mit Diakon, Altardienst und Weihrauch gefeiert. Außerhalb Deutschlands wird wĂ€hrend der Konsekration und zur Kommunion gekniet. Die liturgischen Dienste des Kantors, des Organisten und des Lektors werden von Laien ausgeĂŒbt, wĂ€hrend Kinder, Jugendliche und mancherorts auch Erwachsene als Ministranten tĂ€tig sind.[6]

    Zu einzelnen Aspekten altkatholischer Liturgie geben folgende Hauptartikel Auskunft:

    Kritik an altkatholischen Positionen

    Gelegentlich wurde den Altkatholiken wegen ihrer Reformen (z. B. EinfĂŒhrung der Landessprache, Aufhebung des Pflichtzölibats, in jĂŒngster Zeit auch wegen der EinfĂŒhrung der Frauenordination) von römisch-katholischer Seite vorgeworfen, sie seien Neuprotestanten.[7] Dieser Behauptung wird von altkatholischer Seite entgegengehalten, dass die altkatholische Kirche nicht die Intention hat, durch ihre Reformen die KatholizitĂ€t der Kirche aufzugegeben, und zum anderen dadurch, dass die römisch-katholische Kirche knapp hundert Jahre spĂ€ter die eine oder andere von ihr bis dahin verhinderte Reform selbst einfĂŒhrte, so z. B. die Liturgiereform, die Landessprache im Gottesdienst, oder die Weihe von verheirateten MĂ€nnern zu StĂ€ndigen Diakonen.[8]

    Die altkatholische Kirche sieht in ihren Standpunkten und Reformen keine Neuerungen, die den ursprĂŒnglichen, allgemeinverbindlichen Glauben der Kirche berĂŒhren oder gar zuwiderlaufen. Vielmehr liegt nach altkatholischer Auffassung diesen Reformen ein ursprĂŒnglicher Katholizismus zu Grunde, der dem Geist des Evangeliums und der Tradition der Kirche des ersten Jahrtausends entspricht. Die Änderungen in der Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche durch das Erste Vatikanische Konzil, welches die Unfehlbarkeit und die Universaljurisdiktion des Papstes zu verbindlichen GlaubenssĂ€tzen erhob, werden dagegen nach wie vor als die eigentlichen „Neuerungen“, die es aus altkirchlicher Gesinnung heraus abzulehnen gilt, angesehen. Die altkatholische Bewegung erhob ihren Widerspruch gegen das I. Vatikanum nicht zuletzt auch deshalb, weil es kein ökumenisches Konzil im altkirchlichen Sinne, sondern vielmehr eine Partikularsynode war. DarĂŒber hinaus gab es unter den anwesenden römisch-katholischen Bischöfen eine beachtliche Minderheit, die die neuen Dogmen zunĂ€chst ablehnte und sich der Abstimmung durch vorzeitige Abreise entzog.

    Trotz mancher Gemeinsamkeiten, etwa in der Betonung des synodalen Prinzips, unterscheidet sich die altkatholische Kirche in ihrem SelbstverstĂ€ndnis jedoch grundsĂ€tzlich von den reformatorischen Kirchen, beispielsweise da sie – neben der Bewahrung der apostolischen Überlieferung und dem Glauben an den Opfercharakter der Eucharistie – an der Siebenzahl der Sakramente festhĂ€lt.

    Ökumenische Beziehungen

    Seit den 1870er Jahren suchten vor allem Altkatholiken aus Deutschland und der Schweiz den Dialog mit Vertretern anderer Kirchen. So wurden bereits 1874/75 in Bonn auf Initiative der Synodalvertretung und auf Einladung Ignaz von Döllinger „Unionskonferenzen“ abgehalten, an denen neben altkatholischen auch namhafte orthodoxe, anglikanische und evangelische Theologen und KirchenfĂŒhrer teilnahmen.

    Seit 1931 steht die altkatholische Kirche, die sich bereits in der Utrechter ErklĂ€rung von 1889 zur Ökumene bekannte, durch das Bonn Agreement in voller Kirchengemeinschaft mit der Anglikanischen Kirche, seit 1965 auch mit der UnabhĂ€ngigen Philippinischen Kirche.

    Sie ist GrĂŒndungsmitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen und in zahlreichen anderen ökumenischen Gremien, z. B. der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), vertreten. Unionsversuche mit der Orthodoxen Kirche kamen 1987 zu einer weitgehenden Übereinkunft in allen wesentlichen Glaubensfragen.[9] Neuer Diskussionsbedarf kam durch die EinfĂŒhrung der Frauenordination auf, die fĂŒr die meisten Orthodoxen nicht nachvollziehbar ist. Dennoch wurde der Dialog, auch ĂŒber diese Frage, 2004 neu aufgenommen.

    Mit der römisch-katholischen Kirche wurde 2004 erneut eine Dialogkommission gebildet, die ihren Abschlussbericht am 12. Mai 2009 vorlegte.[10] Die bereits 1972 in der „ZĂŒrcher Nota“ vorgelegten Ergebnisse eines vorangegangenen Dialogs mit weit reichenden Ergebnissen wie beispielsweise sakramentaler Aushilfe in NotfĂ€llen waren seinerzeit von Rom nicht ratifiziert worden. Zwischen dem deutschen alt-katholischen Bistum und der Deutschen Bischofskonferenz gibt es jedoch seit 1999 eine Vereinbarung, die die Übernahme von Geistlichen in den Dienst der jeweiligen Kirche nach einem Übertritt regelt.

    Verbreitung

    Nationalkirche / Ortskirche Bischofssitz Bischof Pfarreien Priester GlĂ€ubige Durchschnittliche
    GemeindegrĂ¶ĂŸe
    Alt-Katholische Kirche der Niederlande
    Erzbistum Utrecht
    Bistum Haarlem
     
    St. Gertrudis (Utrecht)
    St. Maria und Anna (Haarlem)
     
    Joris Vercammen
    Dick Schoon
     
     16
      9
     
     23
      8
      5.275[11]  330
    Alt-Katholische Kirche in Deutschland Namen-Jesu-Kirche (Bonn) Matthias Ring  54  99  15.291[12]  283
    Christkatholische Kirche der Schweiz St. Peter & Paul (Bern) Harald Rein  33  44  13.312[13]  403
    Altkatholische Kirche Österreichs St. Salvator (Wien) Johannes Okoro  11  15  14.621[14] 1329
    Altkatholische Kirche in Tschechien St. Laurentius (Prag)
    Verwandlung Christi (Warnsdorf)
    DuĆĄan Hejbal  16  22   2.700[15] (1.605[16])  169 (100)
    Polnisch-Katholische Kirche
    Bistum Warschau
    Bistum Breslau
    Bistum Krakau-Tschenstochau

    Heilig-Geist-Kathedrale (Warschau)
    St. Maria Magdalena (Breslau)
    Hl. Muttergottes (Tschenstochau)
     
    Wiktor WysoczaƄski
    (vakant)
    Antoni Norman
     
    33
    20
    25
     
    32
    24
    25
     19.035 (Stand: 2008)[17]  
     244
    6 Nationalkirchen
    9 Ortskirchen
    10 Kathedralkirchen
    6 amtierende Bischöfe 217 292 69.139 – 70.234 318 – 324

    Altkatholiken international

    Die altkatholischen Kirchen sind in der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen zusammengeschlossen. Die Bischöfe dieser Kirchen treffen sich regelmĂ€ĂŸig unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Utrecht in der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK). Alle vier Jahre findet ein Internationaler Altkatholikenkongress statt. In der Zeit zwischen den Kongressen tritt im jĂ€hrlichen Turnus das Internationale Altkatholische Laienforum zusammen.

    Außerhalb des deutschen Sprachraums gibt es altkatholische Kirchen in den Niederlanden, Polen und der Tschechischen Republik.

    UnselbststĂ€ndige altkatholische Kirchen bzw. Gemeinden existieren in DĂ€nemark, Frankreich, Italien, Kroatien und Schweden. Diese befinden sich zumeist in einer extremen Diasporasituation, so dass fĂŒr sie kein eigener Bischof geweiht werden kann. Daher unterstehen diese Gemeinden direkt der Jurisdiktion der IBK, die ihnen jeweils einen altkatholischen Bischof als Delegaten zuordnet. UngeklĂ€rt ist der Verbleib der slowenischen und serbischen Altkatholiken nach dem Untergang der Bundesrepublik Jugoslawien.

    Einige amerikanische kirchliche Gemeinschaften, die sich als altkatholisch betrachten und die Utrechter ErklÀrung anerkennen, ersuchten die IBK um Aufnahme in die Utrechter Union, diese wurden allerdings an die Episcopal Church als GesprÀchspartner verwiesen.

    Insbesondere in den USA ist der Ausdruck „old catholic“ in unterschiedlichen Kombinationen als Selbstbezeichnung von Glaubensgemeinschaften in Gebrauch, die jedoch keine Mitgliedskirchen der Utrechter Union oder mit dieser assoziiert sind.

    Altkatholiken im deutschsprachigen Raum

    Die altkatholische Kirche ist eine kleine Kirche, die in breiteren Bevölkerungskreisen eher unbekannt ist. Daher erfolgen Beitritte zumeist von Einzelpersonen, die entweder aus einer anderen Kirche – die altkatholischen Kirchen lehnen jedoch aktive Abwerbung ab – oder aus der Konfessionslosigkeit kommen. Altkatholische Gemeinden sind daher oft von ĂŒberschaubarer GrĂ¶ĂŸe (i. d. R. zwischen 200 und 600 Mitgliedern). Insbesondere in Deutschland gibt es in vielen Gemeinden Gottesdienstbesucher, die einer anderen Kirche angehören, aber als GĂ€ste bzw. Freunde dauerhaft willkommen sind, auch wenn sie sich nicht fĂŒr einen Beitritt entscheiden. Ihnen fehlt lediglich das Stimmrecht bei Gemeindeversammlungen, an denen sie jedoch ebenfalls teilnehmen können.

    Deutschland

    Schweiz

    Österreich

    Geschichte

    Die altkatholische Kirche entstand im 18. Jahrhundert in den Niederlanden.

    Literatur

    Wissenschaftliche Zeitschrift

    • Internationale Kirchliche Zeitschrift (IKZ); Bern: StĂ€mpfli Publikationen AG; ISSN 0020-9252

    Monographien und SammelbÀnde

    • Urs KĂŒry: Die Altkatholische Kirche – ihre Geschichte, ihre Lehre, ihr Anliegen; hrsg. von Christian Oeyen; Frankfurt am Main: Ev. Verlagswerk, 19823; ISBN 3-7715-0190-3 (Nicht mehr ganz neues Standardwerk)
    • Johann Friedrich von Schulte: Der Altkatholizismus, Geschichte seiner Entwicklung, inneren Gestaltung und rechtlichen Stellung; Gießen, 1887; Reprint: Aalen: Scientia Verlag, 2002; ISBN 3-511-00169-2 (Quellensammlung und historische Darstellung aus der FrĂŒhzeit des Altkatholizismus)
    • Christian Blankenstein: Christsein – aber wo? Alt-Katholische Überlegungen; Nordhausen: Bautz, 20082; ISBN 978-3-88309-392-5 (Kurzdarstellung)
    • Angela Berlis, Matthias Ring (Hrsg.): Im Himmel Anker werfen. Vermutungen ĂŒber Kirche in der Zukunft. Festschrift fĂŒr Bischof Joachim Vobbe; Norderstedt: Books on Demand, 20082; ISBN 978-3-8370-5957-1

    Siehe auch

    Weblinks

     Commons: Altkatholische Kirche â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

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    Hinweis: Hierzu kann es auch kommen, wenn eine Referenz nicht korrekt geschlossen wurde – also ein </ref> oder der schließende SchrĂ€gstrich in einem Verweis auf eine benannte Referenz (<ref name="xxx" />) fehlt.
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