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| Altkatholische Kirche | |
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| Basisdaten | |
| Kirchenfamilie: | Utrechter Union (rot) |
| Kirchengemeinschaft: | Anglikanische Kirchen (blau)[1] |
| Oberstes Gremium: | Internationale Bischofskonferenz |
| PrÀsident: | Erzbischof Joris Vercammen |
| SelbststÀndige Mitgliedskirchen: |
Alt-Kath. Kirche der Niederlande Alt-Kath. Kirche in Deutschland Christkath. Kirche der Schweiz Altkatholische Kirche Ăsterreichs Altkath. Kirche in Tschechien Polnisch-Katholische Kirche |
| UnselbststÀndige Mitgliedskirchen bzw. -gemeinden in: |
Altkatholische Kirche Kroatien Altkath. Kirche in Schweden Italienische Altkatholische Kirche Altkath. Mission in Frankreich |
| Ehemalige Mitgliedskirchen: |
Altkath. Kirche der Mariaviten Polish National Catholic Church |
| Weitere Gremien: | Internat. Altkatholikenkongresse Internat. Ak. Theologenkonferenz Internat. Altkath. Jugend Internat. Altkath. Laienforum |
| Mitglieder: | rund 70.000[2] |
| Offizielle Website: | www.utrechter-union.org |
Altkatholische Kirche bezeichnet die Gemeinschaft selbststÀndiger katholischer Kirchen, die in der Utrechter Union zusammengeschlossen sind.
Die altkatholischen Kirchen in Deutschland, Ăsterreich und der Schweiz entstanden aus Protest gegen die dogmatischen Definitionen des Jurisdiktionsprimats und der pĂ€pstlichen Unfehlbarkeit, die auf dem Ersten Vatikanischen Konzil am 18. Juli 1870 in der Dogmatischen Konstitution Pastor Aeternus[3] verkĂŒndet wurden. Diejenigen römisch-katholischen Christen, die die neuen Dogmen ablehnten, verfielen der Exkommunikation. Sie nannten sich â unter Bezugnahme auf die Alte Kirche â âAlt-Katholikenâ, um sich von der aus ihrer Sicht âneuenâ römisch-katholischen Kirche abzugrenzen. Ab 1872/73 kam es zur GrĂŒndung eigener Gemeinden und Ortskirchen.
Eine besondere Bedeutung innerhalb der altkatholischen Kirchengemeinschaft kommt der Alt-Katholischen Kirche der Niederlande zu. Das Erzbistum Utrecht ist die Ă€lteste altkatholische Kirche (seit 1723 von Rom unabhĂ€ngig), von der alle anderen altkatholischen Kirchen die Bischofsweihe in apostolischer Sukzession empfingen, so dass nach (römisch-katholischem) kanonischem Recht die Ordinationen, die von altkatholischen Bischöfen vorgenommen werden, gĂŒltig, aber im Falle von Bischofsweihen unerlaubt sind, da ihnen die pĂ€pstliche BestĂ€tigung fehlt. Ebenso erkennen die orthodoxen Kirchen die GĂŒltigkeit der altkatholischen Weihen dem Grunde nach an, sofern sie nicht an oder durch eine Frau gespendet werden.
Inhaltsverzeichnis |
Der amtliche Name der Kirche in Deutschland lautet: âKatholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschlandâ. Die Schreibweise mit Bindestrich ist daher in Deutschland Teil der Selbstbezeichnung, wĂ€hrend der offizielle Name der beiden anderen deutschsprachigen Kirchen âChristkatholische Kirche der Schweizâ bzw. âAltkatholische Kirche Ăsterreichsâ lautet.
âMit anderen katholischen Kirchen hat die Utrechter Kirche Folgendes gemein:
- â die Diözese ist die zentrale GröĂe der Kirchenstruktur. An ihrer Spitze steht der Diözesanbischof, der sowohl der erste Vorsteher der Eucharistie ist als auch derjenige, der im Einvernehmen mit seiner Geistlichkeit die Diözese leitet;
- â das kirchliche Leben jeder Diözese vollzieht sich in den Gemeinden;
- â Bischöfe von NachbarbistĂŒmern schlieĂen sich zur Bischofssynode einer Kirchenprovinz zusammen, in der einer von ihnen als Vorsitzender fungiert;
- â die Verbundenheit zwischen verschiedenen Kirchenprovinzen stellt sich in der Kirche des Westens in der besonderen Sorge und Verantwortlichkeit des Bischofs von Rom fĂŒr das Wohl der Kirche und das Bewahren der Einheit dar;
- â die UniversalitĂ€t der Kirche zeigt sich im Allgemeinen oder Ăkumenischen Konzil.[4]â
In der Synodal- und Gemeindeordnung der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland findet sich das Zusammenwirken von âpersonaler, kollegialer und gemeinschaftlicher Episkopeâ[4]) mehr zugunsten der Laien gewichtet:
Inhaltlich prĂ€zisiert findet sich das altkatholische KirchenverstĂ€ndnis in der Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz. Artikel 3 der PrĂ€ambel lautet:âWir halten fest an der alten bischöflich-synodalen Verfassung der Kirche. Danach leitet der Bischof unmittelbar und selbstĂ€ndig die Ortskirche unter Mitwirkung und Mitentscheidung der Gemeinschaft der Ordinierten und des ganzen Gottesvolkes.[5]â
Wie der Konnex zwischen KatholizitĂ€t und Nationalkirchentum ausgestaltet sein kann, verdeutlicht exemplarisch die Rechtsordnung der Polnisch-Katholischen Kirche:âDie KatholizitĂ€t der Kirche aufrechtzuerhalten, ist Inhalt und Ziel der apostolischen Sukzession. Sie wird dadurch vollzogen, dass der Bischof mit den Priestern und Diakonen einerseits und die Laienschaft andererseits sich gegenseitig verpflichten, den Glauben der Apostel sowie die Liturgie und die Struktur der Alten Kirche zu bewahren, in der Gegenwart zu entfalten und in die Zukunft hinein und in alle Welt hinaus weiterzupflanzen. Das zeigt sich betont in der Ordination; darum erfolgen Weihen zu apostolischen Ămtern nur im ausdrĂŒcklichen Zusammenhang der apostolischen Sukzession, in der die ganze Kirche steht.[4]â
â§1. Die Polnisch-Katholische Kirche
- a) bekennt die katholischen Wahrheiten des Glaubens und der Moral sowie die GrundsĂ€tze der Kirchenordnung, welche in der Heiligen Schrift enthalten und in den Allgemeinden Glaubenssymbolen und in den Bestimmungen der sieben Ăkumenischen Konzile des ersten Jahrtausends formuliert sind;
- b) ist Teil der einzigen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche;
- c) hat eine eigene Kirchenhierarchie;
- d) nimmt die religiöse und pastorale Sorge fĂŒr die GlĂ€ubigen polnischer NationalitĂ€t und auch fĂŒr die GlĂ€ubigen anderer NationalitĂ€t, wenn sie ihren Anschluss an die Kirche kundgetan haben, wahr;
- e) verwendet in der Liturgie die polnische Sprache wie auch ihre eigenen, durch die Kirchenbehörde bestĂ€tigten liturgischen BĂŒcher, insbesondere das Messbuch, das Rituale und das Pontifikale, sowie die HilfsbĂŒcher (GesangbĂŒcher; GebetbĂŒcher);
- f) berĂŒcksichtigt in ihrer pastoralen Arbeit die geistigen und materiellen Notwendigkeiten des polnischen Volkes und Staates;
- g) lehrt den Wert des menschlichen Lebens von der EmpfĂ€ngnis bis zum natĂŒrlichen Tod und die WĂŒrde eines jeden Menschen.[4]â
Die Heilige Eucharistie mit Wortgottesdienst und Homilie wird gewöhnlich an jedem Sonntag sowie an Hochfesten gefeiert. Der Leib des Herrn wird in einem Tabernakel aufbewahrt, neben dem zumeist ein ewiges Licht brennt.
Der Grad der Feierlichkeit der Liturgie variiert je nach Gemeinde und Priester. In manchen Gemeinden Ă€hneln die Sonntagsgottesdienste römisch-katholischen Werktagsmessen, in anderen werden regelmĂ€Ăig oder gelegentlich HochĂ€mter mit Diakon, Altardienst und Weihrauch gefeiert. AuĂerhalb Deutschlands wird wĂ€hrend der Konsekration und zur Kommunion gekniet. Die liturgischen Dienste des Kantors, des Organisten und des Lektors werden von Laien ausgeĂŒbt, wĂ€hrend Kinder, Jugendliche und mancherorts auch Erwachsene als Ministranten tĂ€tig sind.[6]
Zu einzelnen Aspekten altkatholischer Liturgie geben folgende Hauptartikel Auskunft:
Gelegentlich wurde den Altkatholiken wegen ihrer Reformen (z. B. EinfĂŒhrung der Landessprache, Aufhebung des Pflichtzölibats, in jĂŒngster Zeit auch wegen der EinfĂŒhrung der Frauenordination) von römisch-katholischer Seite vorgeworfen, sie seien Neuprotestanten.[7] Dieser Behauptung wird von altkatholischer Seite entgegengehalten, dass die altkatholische Kirche nicht die Intention hat, durch ihre Reformen die KatholizitĂ€t der Kirche aufzugegeben, und zum anderen dadurch, dass die römisch-katholische Kirche knapp hundert Jahre spĂ€ter die eine oder andere von ihr bis dahin verhinderte Reform selbst einfĂŒhrte, so z. B. die Liturgiereform, die Landessprache im Gottesdienst, oder die Weihe von verheirateten MĂ€nnern zu StĂ€ndigen Diakonen.[8]
Die altkatholische Kirche sieht in ihren Standpunkten und Reformen keine Neuerungen, die den ursprĂŒnglichen, allgemeinverbindlichen Glauben der Kirche berĂŒhren oder gar zuwiderlaufen. Vielmehr liegt nach altkatholischer Auffassung diesen Reformen ein ursprĂŒnglicher Katholizismus zu Grunde, der dem Geist des Evangeliums und der Tradition der Kirche des ersten Jahrtausends entspricht. Die Ănderungen in der Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche durch das Erste Vatikanische Konzil, welches die Unfehlbarkeit und die Universaljurisdiktion des Papstes zu verbindlichen GlaubenssĂ€tzen erhob, werden dagegen nach wie vor als die eigentlichen âNeuerungenâ, die es aus altkirchlicher Gesinnung heraus abzulehnen gilt, angesehen. Die altkatholische Bewegung erhob ihren Widerspruch gegen das I. Vatikanum nicht zuletzt auch deshalb, weil es kein ökumenisches Konzil im altkirchlichen Sinne, sondern vielmehr eine Partikularsynode war. DarĂŒber hinaus gab es unter den anwesenden römisch-katholischen Bischöfen eine beachtliche Minderheit, die die neuen Dogmen zunĂ€chst ablehnte und sich der Abstimmung durch vorzeitige Abreise entzog.
Trotz mancher Gemeinsamkeiten, etwa in der Betonung des synodalen Prinzips, unterscheidet sich die altkatholische Kirche in ihrem SelbstverstĂ€ndnis jedoch grundsĂ€tzlich von den reformatorischen Kirchen, beispielsweise da sie â neben der Bewahrung der apostolischen Ăberlieferung und dem Glauben an den Opfercharakter der Eucharistie â an der Siebenzahl der Sakramente festhĂ€lt.
Seit den 1870er Jahren suchten vor allem Altkatholiken aus Deutschland und der Schweiz den Dialog mit Vertretern anderer Kirchen. So wurden bereits 1874/75 in Bonn auf Initiative der Synodalvertretung und auf Einladung Ignaz von Döllinger âUnionskonferenzenâ abgehalten, an denen neben altkatholischen auch namhafte orthodoxe, anglikanische und evangelische Theologen und KirchenfĂŒhrer teilnahmen.
Seit 1931 steht die altkatholische Kirche, die sich bereits in der Utrechter ErklĂ€rung von 1889 zur Ăkumene bekannte, durch das Bonn Agreement in voller Kirchengemeinschaft mit der Anglikanischen Kirche, seit 1965 auch mit der UnabhĂ€ngigen Philippinischen Kirche.
Sie ist GrĂŒndungsmitglied des Ăkumenischen Rates der Kirchen und in zahlreichen anderen ökumenischen Gremien, z. B. der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), vertreten. Unionsversuche mit der Orthodoxen Kirche kamen 1987 zu einer weitgehenden Ăbereinkunft in allen wesentlichen Glaubensfragen.[9] Neuer Diskussionsbedarf kam durch die EinfĂŒhrung der Frauenordination auf, die fĂŒr die meisten Orthodoxen nicht nachvollziehbar ist. Dennoch wurde der Dialog, auch ĂŒber diese Frage, 2004 neu aufgenommen.
Mit der römisch-katholischen Kirche wurde 2004 erneut eine Dialogkommission gebildet, die ihren Abschlussbericht am 12. Mai 2009 vorlegte.[10] Die bereits 1972 in der âZĂŒrcher Notaâ vorgelegten Ergebnisse eines vorangegangenen Dialogs mit weit reichenden Ergebnissen wie beispielsweise sakramentaler Aushilfe in NotfĂ€llen waren seinerzeit von Rom nicht ratifiziert worden. Zwischen dem deutschen alt-katholischen Bistum und der Deutschen Bischofskonferenz gibt es jedoch seit 1999 eine Vereinbarung, die die Ăbernahme von Geistlichen in den Dienst der jeweiligen Kirche nach einem Ăbertritt regelt.
Die altkatholischen Kirchen sind in der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen zusammengeschlossen. Die Bischöfe dieser Kirchen treffen sich regelmĂ€Ăig unter dem Vorsitz des Erzbischofs von Utrecht in der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK). Alle vier Jahre findet ein Internationaler Altkatholikenkongress statt. In der Zeit zwischen den Kongressen tritt im jĂ€hrlichen Turnus das Internationale Altkatholische Laienforum zusammen.
AuĂerhalb des deutschen Sprachraums gibt es altkatholische Kirchen in den Niederlanden, Polen und der Tschechischen Republik.
UnselbststĂ€ndige altkatholische Kirchen bzw. Gemeinden existieren in DĂ€nemark, Frankreich, Italien, Kroatien und Schweden. Diese befinden sich zumeist in einer extremen Diasporasituation, so dass fĂŒr sie kein eigener Bischof geweiht werden kann. Daher unterstehen diese Gemeinden direkt der Jurisdiktion der IBK, die ihnen jeweils einen altkatholischen Bischof als Delegaten zuordnet. UngeklĂ€rt ist der Verbleib der slowenischen und serbischen Altkatholiken nach dem Untergang der Bundesrepublik Jugoslawien.
Einige amerikanische kirchliche Gemeinschaften, die sich als altkatholisch betrachten und die Utrechter ErklÀrung anerkennen, ersuchten die IBK um Aufnahme in die Utrechter Union, diese wurden allerdings an die Episcopal Church als GesprÀchspartner verwiesen.
Insbesondere in den USA ist der Ausdruck âold catholicâ in unterschiedlichen Kombinationen als Selbstbezeichnung von Glaubensgemeinschaften in Gebrauch, die jedoch keine Mitgliedskirchen der Utrechter Union oder mit dieser assoziiert sind.
Die altkatholische Kirche ist eine kleine Kirche, die in breiteren Bevölkerungskreisen eher unbekannt ist. Daher erfolgen Beitritte zumeist von Einzelpersonen, die entweder aus einer anderen Kirche â die altkatholischen Kirchen lehnen jedoch aktive Abwerbung ab â oder aus der Konfessionslosigkeit kommen. Altkatholische Gemeinden sind daher oft von ĂŒberschaubarer GröĂe (i. d. R. zwischen 200 und 600 Mitgliedern). Insbesondere in Deutschland gibt es in vielen Gemeinden Gottesdienstbesucher, die einer anderen Kirche angehören, aber als GĂ€ste bzw. Freunde dauerhaft willkommen sind, auch wenn sie sich nicht fĂŒr einen Beitritt entscheiden. Ihnen fehlt lediglich das Stimmrecht bei Gemeindeversammlungen, an denen sie jedoch ebenfalls teilnehmen können.
Die altkatholische Kirche entstand im 18. Jahrhundert in den Niederlanden.
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Niederlande | Deutschland | Schweiz | Ăsterreich | Tschechien | Polen
Jurisdiktionen der Internationalen Bischofskonferenz
Frankreich |
Italien |
Kroatien |
Skandinavien
Kirchen in voller Kirchengemeinschaft
Anglikanische Gemeinschaft |
UnabhÀngige Philippinische Kirche
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