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Als Altneubau bezeichnet man in der DDR errichtete viergeschossige Wohnhäuser, die zwischen 1950 und etwa 1965 in vielen Städten neu errichtet wurden. Sie waren die ersten Objekte des staatlichen Wohnungsbaus in der DDR und wurden noch in der Stein-auf-Stein-Bauweise oder großformatigen Blöcken (beispielsweise Q3A-Bauweise) und nicht aus industriell gefertigten Fertigteilen errichtet. Äußeres Unterscheidungsmerkmal zu Plattenbauten, die erst später entstanden, ist die niedrigere Geschosshöhe von vier Etagen (Plattenbauweise: meist fünf, seltener sechs) sowie das Spitzdach[1][2] (Plattenbau: Flachdach). Jedoch wurden Altneubauten bereits als Wohnblocks mit mehreren Aufgängen (ähnlich wie später die Plattenbauten) errichtet.
Der Begriff dient zur Unterscheidung von Altbauten (vor 1945 errichtet) und Neubauten (in der DDR Wohnblocks in Plattenbauweise nach 1965). Teilweise wurden die Altneubau-Siedlungen auch durch Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften errichtet.