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Amt Mettmann

Das Amt Mettmann (damals Ambt Metman) im Herzogtum Berg findet sowohl 1363 als auch 1715 im Archiv des heutigen Kreises Mettmann Erwähnung und beschreibt als dessen Wirkungsgebiet die Kirchspiele und Orte Mettmann (Metman), Gerresheim, Erkrath (Erckrath), Eller, Hubbelrath (Hubelrath) und Wülfrath.

Spätestens ab 1435 übernahm der Amtmann des Amtes Mettmann auch den Vorsitz des Schöffengerichts des Stiftes Gerresheim, das für Rechtsfälle der Stadt Gerresheim zuständig war. 1481 wurde das Gericht in Gerresheim in ein Stadtgericht für die eigentliche Stadt und in ein Landgericht für die Honschaften Hubbelrath, Morp, Eller, Vennhausen und Ludenberg geteilt.

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