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Der Anleger (auch Kapitalanleger oder Investor genannt) legt als einer der Kapitalmarktakteure Geld am Kapitalmarkt an (er investiert). Anleger werden in unterschiedliche Gruppen aufgeteilt, da sie jeweils unterschiedlich am Markt auftreten und auch andere Anlagestrategien verfolgen.
Eine Unterteilung bzw. Differenzierung von Anlegern kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen:
Inhaltsverzeichnis |
Privatanleger, auch freie Investoren, Kleinanleger oder Retailanleger genannt, sind „normale“ Einzelpersonen, die oft über kein erweitertes Finanzwissen verfügen und daher durch z. B. die neue Markets in Financial Instruments Directive (MiFID)-Gesetzgebung besonders zu schützen sind.
Institutionelle Anleger sind in der Regel Unternehmen wie Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften, öffentliche Hand, Industrieunternehmen. Während in der Regel ein Privatanleger geringere Summen sporadisch anlegt, investieren institutionelle Anleger oft große Summen in regelmäßigen Abständen. Dementsprechend verfügen institutionelle Anleger oft über vergleichsweise große Erfahrung über die Chancen und Risiken der verschiedenen Anlageprodukte, weshalb sie oftmals auch weniger strengen Investorenschutzmaßnahmen unterliegen (in einigen Rechtssystemen werden solche institutionelle Anleger auch als Qualifizierte institutionelle Investoren bezeichnet).
Beim strategischen Investment (Akteur strategischer Investor) liegt der Fokus auf der Verbindung des Investitionsguts mit dem eigenen Geschäft.
Beispiele:
Beim Finanzinvestment (Akteur Finanzinvestor) sind die laufenden Erträge aus dem Investitionsobjekt oder die erwarteten Wertsteigerungsgewinne bei einer späteren Wiederveräußerung des Ganzen oder von Teilen des Investitionsobjektes Hauptanlagemotivation. Bezieht sich das Investment auf Unternehmensanteile, so spricht man von einer Finanzbeteiligung.
Anlage in Unternehmensbeteiligungen durch den Erwerb von Kommandit- oder GmbH-Anteilen, Aktien oder Aktienfonds. Legt der Anleger sein Geld in Aktien an, so wird er zum Aktionär des entsprechenden Unternehmens.
Der Investor erwirbt hier originär bedeutende Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften; der Investor wurde in Deutschland in jüngerer Vergangenheit oft polemisch als "Heuschrecke" bezeichnet (siehe Heuschreckendebatte).
Erwerb von anderen Wertpapieren wie