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Anton Bauer (* 16. August 1772 in Marburg an der Lahn; † 1. Juni 1843 in Göttingen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, der sich insbesondere mit der Theorie des Strafrechts beschäftigte.
Er studierte in Marburg, wirkte dort seit 1793 als Privatdozent und wurde 1797 Professor und Beisitzer des Spruchkollegiums. 1812 in gleicher Eigenschaft nach Göttingen versetzt, wurde er vielfach mit legislativen Arbeiten beschäftigt.
Mit seinen Grundsätzen des Kriminalprozesses veröffentlichte er 1805 das erste selbstständige Lehrbuch zum Strafprozessrecht, das er über 30 Jahre später nochmals in einer umgearbeiteten Auflage erscheinen ließ.
Die Philosophie des Strafrechts behandelte er in seinem Lehrbuch des Naturrechts, später ausführlicher in den Grundlinien des philosophischen Kriminalrechts. Zunächst Anhänger von Feuerbachs „Abschreckungstheorie“, entwickelte er später eine eigene strafrechtliche Theorie, die „Warnungstheorie“. Diese stellte er 1827 in seinem Lehrbuch des Strafrechts vor und vertiefte sie drei Jahre später in der Schrift Die Warnungstheorie.
Herausgeberschaft:
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Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. |
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Bauer, Anton |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
| GEBURTSDATUM | 16. August 1772 |
| GEBURTSORT | Marburg |
| STERBEDATUM | 1. Juni 1843 |
| STERBEORT | Göttingen |