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Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten.
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Anwaltsähnliche Berufe sind bereits im antiken Griechenland bekannt. Die Prozesspartei hatten grundsätzlich ihre Sache vor Gericht selbst zu vertreten. Sie konnten sich eines „Fürsprech“ oder Synegor (griechisch συνήγορος synēgoros) zur Unterstützung bedienen (ehrenamtliche Tätigkeit). Professionelle (kostenpflichtige) Hilfe wurde durch Logographen bereitgestellt, welche Plädoyers verfassten. Die juristischen Berufe wurden unter anderem in den Rhetorikschulen ausgebildet.
Dieses System wurde auch im Römischen Reich teilweise übernommen.
Ursprünglich ist in der Frühen Neuzeit der Anwalt ein hoher Beamter, im Sinne eines Stellvertreters, im 16. Jh. auch als Verweser genannt.[1] Da seinerzeit eine Trennung in Verwaltung und Justiz noch nicht stattgefunden hatte, ist er sowohl Amtsträger wie auch Person der Rechtspflege.
Als Anwalt im engeren Sinne des Berufs bezeichnet man heute im deutschsprachigen Raum:
Ähnliche Tätigkeiten (Anwaltschaft als Funktionsbezeichnung der Vertretung) üben/übten teilweise auch aus, oder sind nur in einzelnen Ländern vorhanden: