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Ein Appellationsgericht ist ein übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte entscheidet, wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden. Nicht immer handelt es sich dabei um eine Berufung im engeren Sinne. Ebenso führen diese Gerichte in verschiedenen Ländern verschiedene Bezeichnungen.
Inhaltsverzeichnis |
In Deutschland findet eine durchgehende Abgrenzung zwischen Berufung und Revision statt, seit Vereinheitlichung der Prozessordnung durch das Gerichtsverfassungsgesetz werden als Berufungsgerichte bezeichnet und sind zuständig
Die Bezeichnung "Appellationsgericht(shof)" (AG) und "Oberappellationsgericht(shof)" (OAG) wurden in Deutschland durch die Reichsjustizgesetze abgeschafft.
In Österreich sind die Landesgerichte und Oberlandesgerichte zuständig.
In der Schweiz sind zuständig
In den Vereinigten Staaten von Amerika führen die Appellationsgerichte des Bundes die Bezeichnung United States Court of Appeals, in den Bundesstaaten meist Court of Appeal[1].