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Die Aquäduktbrücke von Vussem ist Teil der römischen Eifelwasserleitung, die im 1. Jahrhundert n. Chr. zur Frischwasserversorgung des römischen Köln entstand. Östlich des Mechernicher Stadtteils Vussem überspannte der Aquädukt ein Seitental des Veybachs.
Bei Bauarbeiten für einen Sportplatz wurden in den späten 1950er Jahren zwei römische Pfeilerfundamente achtlos zerstört. Dies nahm der Landschaftsverband Rheinland zum Anlass, 1959 dort eine umfassende archäologische Ausgrabung unter der Leitung von Waldemar Haberey durchzuführen.
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Aufgrund der Grabungsergebnisse von Haberey lassen sich zuverlässige Aussagen über die Konstruktion der Aquäduktbrücke treffen. Das Bauwerk spannte sich über eine Länge von etwa 80 Metern und war etwa 10 Meter hoch. Der Aquädukt bestand aus 13 Bögen, die einen aufgesetzten Kanal von 0,72 Meter lichter Weite und 1,32 Meter lichter Höhe trug. Das Trinkwasser durchfloss die Leitung im Bereich der Aquäduktbrücke mit einem Gefälle von 0,4%. Archäologisch nachgewiesen wurden zehn von vermutlich zwölf freitragenden Brückenpfeilern, die in einem Abstand von 2,5 Meter standen. Die Pfeiler ruhten auf zwei Meter mächtigen und 2,2 m² großen Fundamenten aus vermörtelter Grauwacke, die lokal ansteht. Aus demselben Material bestand auch das aufgehende Mauerwerk. Verblendet war das Bauwerk aus mörtellosen Handquadern aus behauener Grauwacke. An einzelnen Quadern konnte ein Fugenstrich nachgewiesen werden, wie er bei repräsentativen römischen Bauwerken üblich war. Die Kämpferplatten der Bögen sowie die Abdecksteine der Kanalrinne waren vermutlich aus Sandstein gearbeitet.
Mit Hilfe der Aquäduktbrücke vermieden die römischen Ingenieure eine weite Talumgehung.
Die Grabungsergebnisse von 1959 bildeten die Grundlage für eine Teilrekonstruktion der Anlage, die heute touristisch erschlossen ist und als Teil des Römerkanal-Wanderwegs bei Kilometer 22,4 am Römerweg besichtigt werden kann.
Der Bereich des Aquädukts ist ein Bodendenkmal nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)[1]. Nachforschungen und gezieltes Sammeln von Funden sind genehmigungspflichtig, Zufallsfunde an die Denkmalbehörden zu melden.
50.5648386.668503Koordinaten: 50° 33′ 53″ N, 6° 40′ 7″ O