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Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e. V. (ACK) ist ein 1948 gegründeter Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland zum Zweck der Förderung ökumenischer Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen. Sie bildet den Nationalen Kirchenrat für Deutschland und ist als solcher assoziierte Organisation beim Weltkirchenrat.
Einzelne Kirchen können Mitglieder-, Gast- oder Beobachterstatus besitzen. Neben der Mitgliedschaft auf Bundesebene gibt es auch landesweite und örtliche ACK, wo sich die Mitgliedschaft von der auf Bundesebene unterscheiden kann. So kann etwa eine lokale Gemeinde einer bestimmten Kirche in der örtlichen ACK Mitglied sein, ohne dass die Kirche selbst auf Landes- oder Bundesebene der ACK angehört. Auch der umgekehrte Fall ist möglich.
Die in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen „bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (§ 1 der Satzung). Diese Formulierung entspricht der Basisformel des Weltkirchenrates.
Inhaltsverzeichnis |
Die Mitglieder, Gastmitglieder und Ständigen Beobachter in Deutschland setzten sich aus einer Vielzahl kirchlicher Gruppen zusammen.
Erstens handelt es sich um die orthodoxe Tradition:
Zweitens sind Kirchen aus der evangelischen Tradition zu erwähnen:
Drittens werden Kirchen aus der katholischen Tradition gelistet:
Viertens sind weitere Traditionen:
Gastmitglieder sind das Apostelamt Jesu Christi, Cottbus, der Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, Witten, der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden, Erzhausen und die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland, Hannover und Ostfildern.
Ständige Beobachter sind die Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker), Bad Pyrmont, die Arbeitsgemeinschaft Ökumenischer Kreise e. V. (AÖK), Hofheim/Murnau, das Evangelische Missionswerk, Hamburg, und der Christinnenrat (Ökumenische Arbeitsgemeinschaft in Deutschland), Düsseldorf.
Als Leitungsorgan der ACK fungiert die zweimal jährlich tagende Mitgliederversammlung, der Delegierte der Mitglieder, Gastmitglieder und Ständigen Beobachtern angehören. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Der Bundesvorstand setzt sich aus Mitgliedern der unterschiedlichen Konfessionen zusammen: Vorsitzender ist der (evangelische) Braunschweiger Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber, seine Stellvertreter der (römisch-katholische) Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann und die (baptistische) Generalsekretärin Regina Claas. Weitere Vorstandsmitglieder sind Erzpriester Constantin Miron (griechisch-orthodox) und Bischof Hans-Jörg Voigt (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche).
In Deutschland gibt es 14 regionale Verbände der ACK in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg (Ökumenischer Rat), Bremen, Hamburg, Hessen und Rheinhessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Lübeck und Schleswig-Holstein, Region Südwest mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland und in Thüringen.
Auf regionaler und lokaler Ebene steht der Begriff ACK gelegentlich für „Arbeitskreis Christlicher Kirchen“".
Die Ökumenische Centrale (ÖC) in Frankfurt am Main ist die Geschäftsstelle der ACK Deutschland. Sie ist prinzipiell konfessionell paritätisch besetzt, wobei in jüngster Zeit nur noch halbe Stellen für die einzelnen Kirchenfamilien vergeben werden.
Seit 1. Juli 2009 ist Dr. Elisabeth Dieckmann Geschäftsführerin der Ökumenischen Centrale.
Die Referate sind nach Konfessionsfamilien gegliedert, denen zugleich Arbeitsschwerpunkte zugeordnet sind: EKD-Referat: „Migration, Dialog, Kultur“; gleichzeitig Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, (seit 1. Dezember 2010 Pfarrer Fredy F. Henning), Katholisches Referat: „Glaube und Theologie“ (seit 1. September 2009 Dr. Elisabeth Dieckmann, gleichzeitig Geschäftsführerin der ÖC), Freikirchliches Referat: „Mission, Zeugnis, Gottesdienst“ (Pastor Karl-Martin Unrath) und das Orthodoxe Referat: „Kirche und Gesellschaft“ (Dipl.theol. Marina Kiroudi).