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Arbeitsstätte ist ein Begriff, der vorwiegend im Bereich der Statistik, weniger häufig im Arbeitsrecht, verwendet wird.
Die Arbeitsstätte befindet sich am Arbeitsort (Gemeinde, Stadt etc.) und umfasst einen Arbeitsplatz oder mehrere davon. Es handelt sich bei ihr um eine Einheit (meist ein Betrieb) auf einem umgrenzten Grundstück oder Grundstückskomplex, auf dem mindestens eine Person ständig haupt- oder nebenberuflich arbeitet. Davon zu unterscheiden ist der Begriff der „Regelmäßigen Arbeitsstätte“, der von einiger Bedeutung für das deutsche Steuerrecht ist.
Nach der deutschen Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten
Zur Arbeitsstätte zählen hinzu
Unternehmen können aus einer oder mehreren Arbeitsstätten (Hauptbetrieb, Nebenbetriebe, Filialen) bestehen. Arbeitsstätte ist beispielsweise das Gebäude
Mehrere vom Unternehmen genutzte Gebäude werden zu einer Arbeitsstätte zusammengezählt, wenn sie auf einem Betriebsgelände liegen oder sonst in räumlicher Verbindung stehen. Sind auf einem Werksgelände also mehrere Produktionshallen und das Verwaltungsgebäude vorhanden, liegt nur eine Arbeitsstätte vor.
Eine Arbeitsstätte ist ein an einem räumlich festgestellten Ort (Anschrift) gelegenes Unternehmen/landw. Betrieb (bei Einarbeitsstättenunternehmen) oder Teil eines solchen (Unternehmenssitz, Filiale, landw. Teilbetrieb). An diesem Ort oder von diesem Ort aus werden Wirtschaftstätigkeiten ausgeübt, für die (mit Ausnahmen) eine oder mehrere Personen (unter Umständen auch nur zeitweise) im Auftrag ein und desselben Unternehmens bzw. der institutionellen Einheit arbeiten.[1]
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