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Arbitrage (von französisch arbitrage, von lat. arbitratus „Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen“) bezeichnet das Ausnutzen von Preisunterschieden für gleiche Waren auf verschiedenen Märkten.
Infolge der ausgleichenden Wirkung der Arbitrage passen sich die Preise in verschiedenen Märkten einander an; dieser Vorteil existiert in der Regel nur eine bestimmte Zeit lang.
Inhaltsverzeichnis |
Bei der praktischen Durchführung der Arbitrage kauft der Arbitrageur (meist unter Einsatz von, im Vergleich zu den erzielten Gewinnen, hohen Volumina) an dem einen Ort das billigere Instrument, bei (theoretisch) simultanem Verkauf des teureren Instruments an einem anderen Ort, ohne dass es für ihn dabei zu nennenswerten Nettoausgaben kommt. Jede Arbitrage beruht hierbei auf dem ökonomischen „Gesetz des einheitlichen Preises“ (Law of One Price, siehe unten), das für gleichwertige Handlungsalternativen gleiche Preise postuliert.
Beobachtet beispielsweise ein Arbitrageur, dass der Euro in den USA zu einem Kurs A und in der EWWU (Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion) zu einem höheren Kurs B (also B > A) gehandelt wird, so könnte er eine große Menge an Euro in den USA kaufen und (theoretisch) gleichzeitig teurer in der EWWU verkaufen. Durch die theoretische Gleichzeitigkeit der Handlungen wäre ein praktisch risikoloser Gewinn erzielt.
In einer strengeren Definition gilt Arbitrage nur dann als möglich, wenn die Gewinnerzielung nicht nur risikoarm, sondern risikolos, also sicher erfolgen kann.
Folgende Arten von Arbitrage können unterschieden werden:
Arbitrage wird in der Wirtschaftswissenschaft überwiegend als nützlich beurteilt, da sie Markteffizienz schafft. Im Rahmen der Globalisierungskritik wird ein Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Handelsvolumen und den auf den Devisenmärkten umgesetzten Beträgen als kritikwürdig angesehen. Bei diesen angesprochenen Devisengeschäften handelt es sich fast vollständig um Arbitragegeschäfte zwischen verschiedenen Währungen, die innerhalb von Sekunden elektronisch abgewickelt werden, wodurch im Tagesverlauf sehr hohe Handelsvolumina entstehen können. Diese Arbitragegeschäfte werden gelegentlich als Zinsarbitrage bezeichnet (besser: Currency Carry Trades, um Verwechslungen auszuschließen). Dabei handelt es sich um Spekulationsgeschäfte zum Ausnutzen von Zinsunterschieden einzelner Währungen.
Joseph Schumpeter stellte den Arbitrage-Unternehmer dem innovativen schöpferischen Unternehmer gegenüber. Schumpeter bewertet die Leistung des schöpferischen Unternehmers höher, erkennt jedoch zugleich an, dass der Arbitrage-Unternehmer ungewollt den Wettbewerb fördere, da er Kenntnisse, die vorher nur ihm zur Verfügung standen (und die Voraussetzung seiner Arbitrage-Tätigkeit sind), dem Markt zugänglich macht.
Unter Arbitrage-Bedingung versteht man, dass es dauerhaft nicht möglich sein wird, einen risikolosen Gewinn durch den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen auf einem Markt zu realisieren, da sich die Preise irgendwann angleichen werden.
Im Folgenden sollen die einzelnen Voraussetzungen sowie die auf den Märkten ablaufenden Vorgänge, welche zum Einsetzen der Arbitrage-Bedingung notwendig sind, dargestellt werden. Auf eine spezielle Art sind Märkte verbunden, auf denen sich für das gleiche Gut Preise auf räumlich unterschiedlichen Märkten bilden. Weichen diese Preise voneinander ab, so dass sich regional differenzierte Preise ergeben, ist es möglich, durch sogenannte Arbitragegeschäfte die Preisunterschiede zu nutzen, um Gewinne zu erzielen.[1]
Existenz zweier Anlagemöglichkeiten:
(Folgende Berechnungen in Anlehnung an Varian)[2]
Der künftige Wert <math>V</math> aus der Anlage A ergibt sich (ohne Berücksichtigung von Zinseffekten) somit als:
Da in <math>t_0</math> 1000 € vorausgesetzt wurde, gilt <math>P_0 \cdot x=1</math>. Somit erhält man <math>x=1/P_0</math>. Durch Einsetzen in (1) gelangt man zu:
Der künftige Wert der Anlage B entspricht:
Gilt nun <math>P_1/P_0 ></math> oder <math>< 1+i</math>, so ist Arbitrage möglich.
Exemplarisch soll dies für den Fall
Wäre ein Individuum in diesem Fall im Besitz einer Kuh und würde diese veräußern und den Verkaufserlös <math>P_0</math> in Anlage B investieren, erhielte es in <math>t_1</math>: <math>P_0 \cdot (1+i)</math>.
Da sich durch Umstellung von (4) <math>(1+i) \cdot P_0 > P_1</math> ergibt, würde das Individuum zum Zeitpunkt <math>t_1</math> mehr erhalten als es benötigt, um die Kuh zurück zu kaufen <math>(P_0)</math>. Somit würde man einen risikofreien Gewinn erzielen - Arbitrage wäre existent.
Im Marktkontext ist die dauerhafte Existenz einer derartigen „Gelddruckmaschine“ allerdings unwahrscheinlich. Es ist zu erwarten, dass die Arbitragemöglichkeiten nach einer gewissen Zeit durch die Marktkräfte beseitigt werden. Ursächlich hierfür sind, mit Bezug auf das oben genannte Beispiel, im Wesentlichen nachfolgende Entwicklungen.
Besteht eine wie im Beispiel beschriebene Arbitragemöglichkeit, so werden rationale Individuen diese Gelegenheit erkennen und versuchen, ihren Nutzen daraus zu ziehen. Das heißt, es werden einerseits vermehrt Kühe in <math>t_0</math> auf dem Viehmarkt angeboten, um den Preis <math>P_0</math> zu erlösen und diesen in der Anleihe anzulegen. Somit ergibt sich ein erhöhtes Angebot, was auf kurz oder lang zu sinkenden Preisen <math>P_0</math> führt. Folglich wird die rechte Seite von (4), also <math>P_1/P_0</math> ansteigen.
Gleichsam führt die vermehrte Nachfrage nach Anleihen zu sinkenden Zinsen <math>i</math>. Somit vermindert sich die linke Seite von (4), also <math>(1+i)</math>.
Schließlich wird sich:
Für ein grundsätzliches Wirken der beschriebenen Marktkräfte hin zum Eintreten der Arbitragebedingung, also der Neutralisierung der Opportunität zur Realisierung eines risikolosen Gewinns, müssen bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um:
(A) einen funktionierenden Markt, d. h. insbesondere:
(B) rationale Individuen, die ihre Entscheidungen an der Maximierung ihres erwarteten Nutzens ausrichten
Glossar der Deutschen Bundesbank (für Schüler))