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Anders als das Wort vom Lumpenproletariat, wie es in abschätzigem Sinn von der organisierten Arbeiterbewegung als Bezeichnung subproletarischer Gruppen, also als soziale Kategorie, geprägt wurde, hatte asozial einen völkisch-rassischen, erbbiologischen Inhalt. Das gilt auch für „Lumpenproletariat“, wenn es synonym gelegentlich von NS-Ideologen und „Asozialen“-Forschern verwendet wurde.
Ein NS-Synonym, das „Asoziale“ ablöste, war „Gemeinschaftsfremde“. Ein „Gemeinschaftsfremden-Gesetz“ gegen marginalisierte Sozialgruppen war geplant und in Vorbereitung, wurde aber durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus verhindert.
Rasseideologen – wie beispielsweise Robert Ritter, Hans F. K. Günther und Sophie Ehrhardt – postulierten einen so genannten „volkshygienischen“ Standpunkt, mit dem zahlreiche Menschen als „unerwünscht“ und „asozialer Abschaum“ gebrandmarkt wurden. Dazu zählten vor allem soziale Minderheiten wie Obdachlose, Wanderarbeiter, „selbstverschuldete Fürsorgeempfänger“, Bettler, Landstreicher, kinderreiche Familien aus den sozialen Unterschichten, Familien aus Quartieren an den Stadträndern, „nach Zigeunerart herumziehende Landfahrer“, angeblich „Arbeitsscheue“, Alkoholiker, „getarnt Schwachsinnige“, Prostituierte sowie Zuhälter. Die Kategorien überschnitten sich. Mittels massiver NS-Propaganda verbreitete sich so die Vorstellung, dass die faktische Diskriminierung einem „gesunden Volksempfinden“ entsprechen würde.
Sinti und Roma, in nationalsozialistischer Terminologie „Zigeuner“ (mit den beiden Subgruppen der „stammechten Zigeuner“ und „Zigeunermischlinge“), galten als geborene „fremdrassige Asoziale“.
Bei der Eröffnung des Konzentrationslagers Dachau im März 1933 wurde noch behauptet, dass dort Personen lediglich in Verwahrung genommen werden, die „die Sicherheit des Staates gefährdeten“. Kurz danach wurden jedoch die Konzentrationslager als Stätten der „Umerziehung“ von „Verbrechern“ immer stärker betont, sodass sämtliche politischen Gegner und wahrgenommenen Feinde des NS-Staates öffentlich und nachhaltig als „Kriminelle“ diskriminiert wurden.[2]
Gemäß dem Grunderlass zur „Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 konnte, wer „ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“, im Zuge kriminalpolizeilicher „Vorbeugehaft“ in ein Konzentrationslager eingewiesen werden. Die Entscheidung, ob ein „gemeinschaftswidriges Verhalten“ vorlag, lag dabei allein bei den Ordnungs- und Polizeibehörden.[2] Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ kam es im Frühjahr und Sommer 1938 zu Verhaftungswellen. Mehr als 10.000 Roma und Sinti, Juden und „deutschblütige Asoziale“ wurden in Konzentrationslager verschleppt, davon 6.000 im Juli 1938 in das KZ Sachsenhausen. Sie wurden in den Lagern mit einem schwarzen Winkel auf der Häftlingskleidung markiert.
In der zweiten Jahreshälfte 1942 gewann eine Strömung in der NS-Führung an Einfluss, die in der „Asozialenfrage“ feinere völkische und rassische Differenzierungen einschließlich der sich daraus ergebenden Vernichtungs- beziehungsweise Schonungsentscheidungen ablehnte. So erklärte Joseph Goebbels dem Reichsjustizminister Otto Thierack im September 1942 zur „Vernichtung asozialen Lebens“, es seien „Juden und Zigeuner schlechthin, Polen, die etwa 3–4 Jahre Zuchthaus zu verbüßen hätten, Tschechen und Deutsche, die zum Tode, lebenslangem Zuchthaus oder Sicherungsverwahrung verurteilt“ seien, zu „vernichten“. Der „Gedanke der Vernichtung durch Arbeit“ sei „der beste“. Einige Tage später vereinbarten Himmler und Thierack die „Auslieferung asozialer Elemente aus dem Strafvollzug an den Reichsführer-SS zur Vernichtung durch Arbeit“. Alle „Sicherungsverwahrten, Juden, Zigeuner, Russen und Ukrainer“, ferner Polen mit einer Strafe über drei Jahren sollten demnach „restlos“, „Tschechen oder Deutsche über 8 Jahre Strafe nach Entscheidung des Reichsjustizministers“ ausgeliefert werden. Thierack teilte dies im Oktober 1942 dem Leiter der Reichskanzlei, Bormann, mit, der seinerseits Hitler informierte, der ausdrücklich zustimmte.[3]
Auch nach 1945 blieb der Begriff mit den dahinter befindlichen Vorstellungskomplexen („zu faul zu arbeiten“, „können sich nicht anpassen“) Bestandteil des stereotypen Alltagsdenkens der deutschen öffentlichen Meinung. „Asoziale“ wurden als NS-Verfolgte selbst von anderen NS-Verfolgten nicht anerkannt.
Von einer ernsthaften Anerkennung und materiellen Entschädigung kann selbst im Fall der nach langen Auseinandersetzungen als „rassisch verfolgt“ anerkannten Roma und Sinti nicht die Rede sein, geschweige denn bei anderen Gruppen. Die Diskriminierung wurde unbeeindruckt durch die vorausgegangenen Ereignisse politisch, entschädigungsrechtlich und im populären Verständnis fortgeführt.