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Die Atlantik-Charta vom 14. August 1941 ist eine gemeinsame Erklärung der damaligen Regierungschefs der USA, Franklin D. Roosevelt, und Großbritanniens, Winston S. Churchill, in der gemeinsame Grundsätze ihrer internationalen Politik formuliert wurden.
Inhaltsverzeichnis |
Unter dem Eindruck des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion trafen sich Roosevelt und Churchill vom 9. bis 12. August 1941 unter höchster Geheimhaltung auf dem britischen Schlachtschiff HMS Prince of Wales in der Placentia Bay vor Neufundland. Hier vereinbarten sie die Atlantik-Charta, die am 14. August 1941 veröffentlicht wurde.
Darüber hinaus wurden auf der Konferenz gesteigerte US-Waffenlieferungen an Großbritannien und die UdSSR vereinbart sowie eine Ausweitung der amerikanischen Sicherungszone für diese Lieferungen bis nach Island. Besprechungen, die sich vor allem um die Lage in China und Spanien drehten, führten zu keinen militärstrategischen Entscheidungen.
Insgesamt wurden acht Punkte festgehalten, darunter: Verzicht auf territoriale Expansion, gleichberechtigter Zugang zum Welthandel und zu Rohstoffen, Verzicht auf Gewaltanwendung, Selbstbestimmungsrecht, Liberalisierung des Handels, Freiheit der Meere, endgültige Vernichtung der Nazi-Tyrannei.
Zwei der Punkte beziehen sich direkt auf eine Weltorganisation. Die Erklärung wurde am 24. September 1941 von der Sowjetunion und neun Regierungen des besetzten Europa unterzeichnet, nämlich von Belgien, Griechenland, Jugoslawien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, der Tschechoslowakei und von Vertretern des Freien Frankreichs. Die Atlantik-Charta wurde so zum grundlegenden Dokument für die Vereinten Nationen. Sie hatte das Ziel einer besseren Weltordnung (vor allem unter Beachtung des Völkerrechts, der Selbständigkeit von Völkern zur Staatsgründung usw.). Eine gewisse Anlehnung an den Vierzehn-Punkte-Plan von Woodrow Wilson lässt sich nicht verleugnen.[1]
Mehrere Punkte der Charta waren zwischen Roosevelt und Churchill umstritten. So widersprach Punkt drei der Dominanz Englands im Commonwealth, die ein Ausscheiden einzelner Staaten aus diesem Verbund nicht vorsah. Punkt vier stand die handelspolitische Abschottung des britischen Commonwealth nach außen entgegen. Churchill stimmte der Charta aber mit der Einschränkung zu, dass Großbritannien eine Anwendung auf das Commonwealth nicht zulassen werde. Die UdSSR beanspruchte später, jeweils im Einzelfall, insbesondere in Polen und im Baltikum, zu entscheiden, ob die Atlantik-Charta auf ihr Interessengebiet angewendet werden sollte.
Punkt zwei der Charta widersprach den Vorstellungen der Exilregierungen der von Truppen der Achse besetzten Länder, die eigene Entwürfe der zukünftigen Grenzen ihrer Staaten nach Kriegsende hatten. Sie meldeten Vorbehalte an. Die polnische Regierung sah ihre Ansprüche auf Danzig, Ostpreußen und Oberschlesien gefährdet.[2] Jugoslawien ging es darum, die Grenze Italiens hinsichtlich Slowenien zu seinen Gunsten zu revidieren, und Triest zu erhalten. Tschechien ging es um das Sudetenland.
Die Atlantik-Charta vom 14. August 1941
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und Ministerpräsident Churchill, als Vertreter der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich, erachten es als ihr Recht, einige allgemeine Prinzipien der Politik ihrer Länder bekanntzugeben, Prinzipien, auf deren Verwirklichung sich ihre Hoffnung auf eine bessere Zukunft der Welt gründen.
In seiner 2. Sitzung im St. James's Palace in London am 24. September 1941 nahm der Interalliierte Rat die allgemeinen Grundsätze der Atlantik-Charta mit folgender Entschließung an (deutsche Übersetzung):[4]
„Die Regierungen Belgiens, der Tschechoslowakei, Griechenlands, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Polens, der Sowjetunion und Jugoslawiens und Vertreter General de Gaulles, des ‚Führers der Freien Franzosen‘, haben von der Erklärung Kenntnis genommen, die der Präsident der Vereinigten Staaten und Premierminister Churchill für Seiner Majestät Regierung des Vereinigten Königreichs kürzlich abgegeben haben. Sie geben hiermit ihre Zustimmung zu den allgemeinen politischen Grundsätzen, die in jener Erklärung niedergelegt sind, und ihre Absicht bekannt, nach besten Kräften mit daran zu arbeiten, sie zu verwirklichen.“