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Aufstiegsfortbildung

Bei der Aufstiegsfortbildung handelt es sich um eine Art bzw. eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe mit einem größerem Verantwortungsbereich bzw. mit einer höheren Vergütung qualifizieren soll. Dazu gehören zum Beispiel berufliche Fortbildungsmaßnahmen ohne Abschlussprüfung oder eine Weiterbildung mit Abschlussprüfung zum Industriemeister, Gestalter, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirten bzw. Meister. Die Gesetzliche Regelung für Aufstiegsfortbildungen liegen im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Das Schweizer Äquivalent zur deutschen Aufstiegsfortbildung ist die Höhere Berufsbildung.

Unter gewissen Voraussetzungen ist nach dem erfolgreichem Abschluss einer Aufstiegsfortbildung das Studium an einer (Fach-)Hochschule möglich. Namentlich erhalten z.B. berufliche Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildungsabschluss in Baden-Württemberg allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.[1][2]

Einzelnachweise

  1. http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/bildung/ausbildung/1Aktuelles_zur_Ausbildung/844124/Meister_Fachwirte_und_Fachkaufleute_mit_Abiturienten_gleichgest.html
  2. http://www.studis-online.de/StudInfo/hochschulzugang-quali.php

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