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Ausgleichende Gerechtigkeit

Die ausgleichende Gerechtigkeit (auch kommutative Gerechtigkeit, iustitia commutativa) ist ein Unterbegriff der Gerechtigkeit und beschreibt diejenigen Zustände als gerecht, in denen eine tatsächlich quantitativ gleiche Güterverteilung an die Individuen ohne Beachtung von Verteilungskriterien (beispielsweise orientiert an Leistung, Würde, Verdienst, physischen Fähigkeiten) hergestellt ist. Sie wird in der Nikomachischen Ethik von Aristoteles auch als arithmetische Gerechtigkeit bezeichnet, da sie im Unterschied zur geometrischen Gerechtigkeit keine Zuteilungsmaßstäbe anlegt, sondern einen mengenmäßigen Leistungsausgleich beschreibt.

Innerhalb des Konzepts der ausgleichenden Gerechtigkeit unterscheidet die praktische Philosophie zwischen der Tauschgerechtigkeit im Rahmen eines freiwilligen Vertragsverhältisses und der erzwungenen korrektiven Gerechtigkeit (iustitia correctiva).

Zum Gegenstandsbereich der ausgleichenden Gerechtigkeit gehören demnach:

  • Tausch von Gütern (gleichwertige Güter, auch Kauf usw.),
  • Wiedergutmachung von Schäden (Schadenersatz usw.),
  • Verhängung von Strafen (Strafrecht).

Siehe auch

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