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Als Integrationsbeauftragter, auch Beauftragter für Migration und Integration (veraltend Ausländerbeauftragter) wird ein Amt bezeichnet, dessen Inhaber innerhalb der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune für die Belange von Migranten und von Personen mit Migrationshintergrund zuständig ist, sowie sich für deren erfolgreiche Integration einsetzt.
Das Amt des Integrationsbeauftragten ist meist beim jeweiligen Sozialministerium angesiedelt, seltener auch beim Justizministerium oder direkt unter dem Leiter der Exekutive, z. B. beim Kanzleramt. Der Integrationsbeauftragte hat zumeist keine exekutiven Befugnisse, sondern ist in Fragen der Integration und Migration Ansprechpartner für alle Ressorts. Daneben tritt er auch als Fürsprecher in Einzelfällen auf, und ist regelmäßig Mitglied der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber.
Inhaltsverzeichnis |
Das Amt wurde auf Bundesebene 1978 geschaffen, und hat seitdem mehrere Umbenennungen und Statusänderungen erfahren.
Integrationsbeauftragter der Landesregierung, angegliedert dem Justizministerium:
Integrationsbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen angegliedert:
Beauftragter für Migration und Integration des Senats Berlin:
Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg:
Referatsleiter - Grundsatzangelegenheiten der Zuwanderungs- und Integrationspolitik beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales:
Leitung der Leitstelle Integration und Zivilgesellschaft - LIZ bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Referatsleiter V A 1 im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa:
Referatsleiterin des Referats Zuwanderung und Integration im Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommerns
Integrationsbeauftragte des Landes Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
Integrationsbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen, angesiedelt beim früheren Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration:
Ab 2010 wurde das Amt aufgewertet und zu einer Position eines Staatssekretärs im Mininisterium für Arbeit, Integration und Soziales gemacht. Amtsinhaberin ist Staatssekretärin Zülfiye Kaykin
Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, angesiedelt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit:
Landesintegrationsbeauftragte, angesiedelt beim Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport des Saarlandes:
Sächsischer Ausländerbeauftragter:
Integrationsbeauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt:
Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Ausländerbeauftragter beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:
In der DDR gab es vom 1. März 1990 bis zum 2. Oktober 1990 unter Hans Modrow und Lothar de Maizière des Amt des Ausländerbeauftragten. Beauftragte während dieser Zeit war Almuth Berger.[5]
Delegierter für Migration und Integration sowie Leiter der Integrations- und Anti-Diskriminierungsstelle und Mitglied der Projektleitung Integrale Stadtentwicklung des Kantons Basel-Stadt:
Leiterin der Kantonalen Fachstelle für Integrationsfragen im Kanton Zürich: