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Auslandsdienst bezeichnet einen im Ausland abzuleistenden Ersatz des österreichischen Zivildienstes als Gedenkdienst, Sozialdienst oder Friedensdienst. Der Innsbrucker Politikwissenschaftler Andreas Maislinger hatte die Idee von der deutschen Aktion Sühnezeichen Friedensdienste übernommen.
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Der Begriff Auslandsdienst oder Auslandszivildienst ist jedoch der österreichischen Rechtsordnung fremd. Da der Zivildienst als hoheitlicher, staatlicher Dienst nur auf dem Gebiet der Republik Österreich geleistet werden kann, stellt der Auslandsdienst gemäß der Regelung des § 12b des Zivildienstgesetzes im rechtlichen Sinn keine besondere Form des ordentlichen Zivildienstes dar. Der Auslandsdiener wird nur nach Ableistung seines Dienstes von seiner Zivildienstpflicht befreit.
Der Auslandsdienst entspricht in etwa dem deutschen Anderen Dienst im Ausland.
Andreas Maislinger setzte sich ab dem Ende der 1970er Jahre[1] für die gesetzliche Verankerung dieser Art des Militärersatzdienstes ein, die die Aufklärung über den Holocaust zum Ziel hatte.[2] Am 10. Oktober 1980 hatte er auf Einladung von Anton Pelinka die Möglichkeit in der von Dolores Bauer geleiteten ORF-Sendung "Kreuzverhör" seinen "Zivildienst in Auschwitz"[3] vorzustellen. Bundespräsident Rudolf Kirchschläger hatte sein Konzept jedoch mit der Begründung "ein Österreicher hat in Auschwitz nichts zu sühnen" abgelehnt. Später anerkannte Kirchschläger "das positive Ergebnis" des von Maislinger "durchgesetzten Gedenkdienstes"[4].
1980/81 war Maislinger mit Joachim Schlör Freiwilliger im von Volker von Törne und Christoph Heubner geleiteten Polenreferat der deutschen Aktion Sühnezeichen Friedensdienste tätig.[5] Im Museum Auschwitz-Birkenau betreute er deutsche Jugendgruppen. Nach seiner Rückkehr war er noch stärker davon überzeugt ein ähnliches Programm auch in Österreich zu verwirklichen.[6] Unterstützt wurde er dabei vor allem von Simon Wiesenthal, Teddy Kollek[7], Ari Rath, Herbert Rosenkranz, Gerhard Röthler und Karl Pfeifer. Einer der Söhne Röthlers hat später Gedenkdienst geleistet und Pfeifer veröffentlichte ein Interview in der IKG-Zeitschrift "Die GEMEINDE".[8]
Im Mai 1991 wurde Andreas Maislinger schließlich in einem Brief[9] von Innenminister Franz Löschnak darüber informiert, dass der Gedenkdienst von der österreichischen Regierung als Alternative zum Zivildienst zugelassen wird und die dafür notwendigen Mittel bis zu einem festgelegten Rahmen vom Bundesministerium für Inneres getragen werden.
Am 1. September 1992 konnte der erste Gedenkdiener seinen Dienst im Museum Auschwitz-Birkenau antreten.[10]
Im November 1997 wurde eine gesetzliche Neuregelung des Auslandsdienstes beschlossen, die ab diesem Zeitpunkt auch Sozial- und Friedendienste außerhalb von Österreich ermöglichte.
2001 wurde unter Innenminister Ernst Strasser ein Auslandsdienst-Förderverein[11] eingerichtet, der die Mittel an unabhängige Trägerorganisationen, wie zum Beispiel den Österreichischen Auslandsdienst, weiterverteilt.
Inzwischen haben mehr als 1.000 junge Österreicher ihre Zivildienstpflicht im Ausland abgeleistet. Heute ist der Verein Österreichischer Auslandsdienst die einzige Trägerorganisation, die Gedenk-, Sozial- und Friedensdienst anbietet und auf allen fünf Kontinenten aktiv ist.
Die Republik Österreich stellt jedem Auslandsdienst-Trägerverein über den Verein zur Förderung der Auslandsdienste im Sinne des § 12b Zivildienstgesetz – Auslandsdienst Förderverein ein gewisses Budget zur Verfügung. Jeder finanzierte Auslandsdiener wird mit maximal 9.000 Euro gefördert. Die Trägerorganisation kann aber Umschichtungen vornehmen, damit eine größere Anzahl von Auslandsdienern unterstützt werden kann, wobei allerdings der Betrag von 4.500 Euro pro Zivildienstpflichtigen nicht unterschritten werden darf. Durch diese beschränkten Geldmittel ist es daher nicht jedem Interessierten möglich, einen geförderten Auslandsdienst zu leisten.[12]
→ Hauptartikel: Gedenkdienst
Momentan gibt es unter anderem folgende Einsatzstellen: