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Als Auslandsverschuldung bezeichnet man den Gesamtbestand aller Verbindlichkeiten, welche die Wirtschaftssektoren Staat, nichtfinanzielle und finanzielle Sektoren einer Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland haben.
Die kurzfristigen Auslandsschulden von Deutschland betrugen im Jahr 1934 7,4 Milliarden Reichsmark, der Anteil der langfristigen war etwa gleich groß. Etwa zwei Fünftel der Schulden entfielen dabei auf die Vereinigten Staaten von Amerika.[1]
Das Gegenstück zur Auslandsverschuldung ist das Auslandsvermögen. Die Differenz von letzterem zu ersterem wird als Nettoauslandsvermögen bezeichnet.