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SpÀtaussiedler werden seit dem 1. Januar 1993 im amtlichen Sprachgebrauch Menschen genannt,
Bis 1992 wurden diese Migranten nach dem Bundesvertriebenengesetz als Aussiedler bezeichnet.[1] Vor allem sollen die Begriffe Aussiedler und SpĂ€taussiedler die Angehörigen von deutschen Minderheiten erfassen, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, SĂŒdosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und nach Deutschland eingereist sind.
Inhaltsverzeichnis |
Das zur PrĂŒfung der Voraussetzungen fĂŒr die Anerkennung der SpĂ€taussiedler-Eigenschaft einschlĂ€gige Gesetz ist das am 19. Mai 1953 in Kraft getretene Bundesvertriebenengesetz (BVFG), das nun in einer sehr modifizierten Form angewendet wird. Dieses Gesetz fĂŒhrt bei denen, die als deutsche Volkszugehörige im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes aus Osteuropa in die Bundesrepublik einreisen dĂŒrfen, zu einem Statuserwerb als SpĂ€taussiedler. Nach 1990 erlebte Deutschland einen erhöhten Zuzug an Aussiedlern beziehungsweise SpĂ€taussiedlern aus Osteuropa. In den vergangenen Jahren hat dieser Zuzug nachgelassen. So kamen 2005 laut NĂŒrnberger Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge (BAMF) 7.500 SpĂ€taussiedler nach Deutschland[2], 2010 noch 2.350.[3]
Wer seit dem 1. Januar 1993 als SpĂ€taussiedler in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden will, muss mit einem Aufnahmebescheid einreisen. Diesen bekommt er, wenn er mittels eines formalen schriftlichen Aufnahmeverfahrens seine deutsche Volkszugehörigkeit nachweist. Als deutsche Volkszugehörige gelten seit 1997 nur noch solche DeutschstĂ€mmige, die in einem mĂŒndlichen Test ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die sie nicht in einem Deutschkurs erworben haben dĂŒrfen.
Das Bundesvertriebenengesetz vom 19. Mai 1953 nennt (in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007) in § 4 folgende Kriterien fĂŒr eine Anerkennung als SpĂ€taussiedler:
In einer âAllgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz (BVFG-VwV)â vom 19. November 2004[4] wird der Begriff âdeutsche Volkszugehörigkeitâ folgendermaĂen definiert:
âDie kumulativ zu erfĂŒllenden Merkmale der deutschen Volkszugehörigkeit sind
Im Prinzip sind alle BĂŒrgerrechte auf Aussiedler anzuwenden. Auf Grund des Wohnortzuweisungsgesetzes[5] waren Aussiedler frĂŒher nach ihrer Einreise nach Deutschland in ihrer FreizĂŒgigkeit eingeschrĂ€nkt, wenn sie nicht durch eigene ErwerbstĂ€tigkeit ihren Unterhalt bestreiten konnten. Hintergrund dieser MaĂnahme war der Umstand, dass Aussiedler dazu neigen, in die NĂ€he von Familienangehörigen zu ziehen, was zu hohen Aussiedleranteilen in den betreffenden Gemeinden fĂŒhrte und die LeistungsfĂ€higkeit dieser Gemeinden zu ĂŒberfordern drohte.[6] Aufgrund der ĂŒber viele Jahre stetig gesunkenen ZuzĂŒge von Aussiedlern wurde das Gesetz weitgehend obsolet und daher zum 31. Dezember 2009 aufgehoben.[7][8]
Einige Gemeinden sehen in âAussiedlerkontingentenâ bei der Vergabe von BauplĂ€tzen ein Instrument, um den Anteil von SpĂ€taussiedlern an den Einwohnern der betreffenden Gemeinde in Grenzen zu halten (zum Beispiel die Gemeinde Holdorf).[9] Derartige Regelungen können allerdings von der Kommunalaufsicht wegen VerstoĂes gegen Art. 3 Abs. 3 GG aufgehoben werden, da eine Ungleichbehandlung von Menschen, die am âfalschen Ortâ geboren wurden, eine verbotene Diskriminierung auf Grund der Herkunft eines Menschen darstellt und verfassungswidrig ist.
Im Hinblick auf das Fremdrentengesetz ist es von zentraler Bedeutung, ob jemand als SpĂ€taussiedler oder als Angehöriger eines SpĂ€taussiedlers nach Deutschland eingereist ist: Nur Personen, die bei der Einreise selbst den SpĂ€taussiedlerstatus hatten, haben dadurch AnsprĂŒche aus dem Fremdrentengesetz, das heiĂt auf eine höhere Altersrente als bloĂe Angehörige erworben.
Junge MÀnner mit SpÀtaussiedlerstatus unterliegen nach Artikel 12a des Grundgesetzes der Wehrpflicht.
Der Begriff SpĂ€taussiedler war ursprĂŒnglich eine nicht offizielle Bezeichnung fĂŒr Aussiedler, denen ab Ende der 1970er Jahre bis zum 31. Dezember 1992 die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gelungen beziehungsweise hĂ€ufig gegen deutsche âAusgleichszahlungenâ an die Ausreisestaaten gestattet worden war.
Die Nachfahren der deutschen Auswanderer, die sich vor dem 20. Jahrhundert in Osteuropa (RumĂ€nien, Ungarn, Ukraine und vor allem Russland) niedergelassen hatten, konnten seit den 1960er Jahren auf Antrag (und mit der BegrĂŒndung ihrer deutschen Volkszugehörigkeit und/oder der FamilienzusammenfĂŒhrung) in die Bundesrepublik einwandern. VerstĂ€rkt wurde dieser Zustrom durch deutsche StaatsbĂŒrger, die nach 1945 in den frĂŒheren deutschen Gebieten östlich von Oder und NeiĂe verblieben waren, und deren Nachkommen.
Viele, die wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs nach Deutschland gekommen waren oder fĂŒr Deutschland Kriegsdienst geleistet hatten und damals zum Teil als âBeutegermanenâ diffamiert worden waren, wurden gleich nach dem Krieg in die sibirischen oder asiatischen Gebiete der Sowjetunion verschleppt â als ReparationsmaĂnahme zum Ausgleich fĂŒr die Kosten, die der Sowjetunion im Kampf gegen Deutschland im Zweiten Weltkrieg entstanden sind â und mussten als Zwangsarbeiter in Fabriken oder Minen arbeiten.
Von 1950 bis 2005 kamen als Aussiedler beziehungsweise SpÀtaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland:
Im Zuge der FamilienzusammenfĂŒhrung gelangten einige Deutsche aus den oben genannten Staaten auch in die DDR. Ihre Anzahl wurde allerdings von den örtlichen Behörden nicht amtlich erfasst, da sie nicht als Deutsche, sondern als StaatsbĂŒrger ihres Herkunftslandes, mithin als zugewanderte AuslĂ€nder eingeordnet wurden.
Bei den Beratungen des âKriegsfolgenbereinigungsgesetzesâ, das zum 1. Januar 1993 in Kraft trat, war die Bundestagsmehrheit zur Auffassung gekommen, dass sich in RumĂ€nien und Polen die politischen VerhĂ€ltnisse so weit normalisiert hĂ€tten, dass die deutschen Minderheiten dort nicht mehr verfolgt wĂŒrden. Somit hĂ€tten nur noch solche Angehörige der deutschen Minderheit einen Anspruch auf Anerkennung als Vertriebene, die individuell nachweisen könnten, dass sie wegen ihrer NationalitĂ€t verfolgt und diskriminiert worden seien. Bei deutschen Volkszugehörigen aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion hingegen wurde davon ausgegangen, dass sie kollektiv wegen ihrer Volkszugehörigkeit Verfolgungen ausgesetzt gewesen seien.[11]
SpÀtaussiedler, die jetzt nach Deutschland umsiedeln, sollen die Behauptung, deutsche Volkszugehörige zu sein, durch ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen.
Die Konzentration auf die Deutschkenntnisse der Ausreisewilligen wurde 2001 bei den Beratungen zur Neufassung des § 6 BVFG im Deutschen Bundestag folgendermaĂen begrĂŒndet: âSpĂ€taussiedler wĂŒrden kaum noch als (ehemalige) Volksdeutsche wahrgenommen werden können, wenn sie ohne Deutschkenntnisse als solche anerkannt werden könnten; auĂerdem wĂŒrde ihre Integration zusĂ€tzlich erschwert. Denn insbesondere fehlende Deutschkenntnisse stellen sich bei den russlanddeutschen SpĂ€taussiedlerfamilien zunehmend als starkes Hindernis fĂŒr deren Integration in Deutschland heraus. Dadurch entstehen Belastungen fĂŒr die Sozialhaushalte, welche vor allem dann schwer zu erklĂ€ren sein werden, wenn die Anerkennung als SpĂ€taussiedler trotz fehlender Deutschkenntnisse möglich sein soll.â[12]
In einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung[13] geben 64 Prozent der in Deutschland aufgenommenen SpÀtaussiedler an, dass sie in ihrem Herkunftsland zu Hause nicht Deutsch gesprochen hatten.
In neueren soziolinguistischen Untersuchungen wird die These vertreten, dass jemand, âder die deutsche Sprache nicht auf muttersprachlichem Niveau beherrscht, [âŠ] es schwer haben [wird], unhinterfragt an seiner beanspruchten deutschen IdentitĂ€t festzuhalten.â[14] Allerdings gibt es auch Widerspruch gegen die These, nur diejenigen seien deutsche Volkszugehörige, die von ihren Eltern die deutsche Sprache vermittelt bekommen hĂ€tten.[11]
Um DeutschstÀmmige vor allem in Polen und in Russland zum Verbleib in ihren jetzigen Wohngebieten zu motivieren, hat die Bundesregierung auf der Grundlage des § 96 BVFG ein System von Bleibehilfen entwickelt.[15]
Zur Integration von SpÀtaussiedlern stellt die Schader-Stiftung[16] fest:
â[âŠ]
Ein wesentlicher Grund fĂŒr die genannte Stigmatisierung ist die Auffassung vieler alteingesessener Deutscher, âdeutschâ sei man nur dann, wenn man die deutsche Sprache hinreichend gut beherrsche. Laut einer auf dem 47. Kongress der Deutschen Gesellschaft fĂŒr Psychologie 2010 in Bremen vorgetragenen Studie meinen das 96,6 Prozent aller autochthonen Deutschen.[17]
Auf einer Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema âMigration und Integrationâ, die im MĂ€rz 2003 stattfand, wurde festgestellt, dass SpĂ€taussiedler ĂŒberdurchschnittlich hĂ€ufig von Arbeitslosigkeit betroffen und bedroht seien.[18] âZwar verfĂŒgen [âŠ] rund zwei Drittel der SpĂ€taussiedler ĂŒber eine mehr- oder sogar langjĂ€hrige Berufserfahrung, die wenigsten können aber ihre Kenntnisse in Deutschland einbringen. Vielfach scheitert die berufliche Integration an mangelnden Deutsch- und EDV-Kenntnissen. Nur rund 21 Prozent der Befragten beurteilen ihre sprachlichen FĂ€higkeiten als fortgeschritten oder sehr gut. 36 Prozent der befragten Aussiedler geben an, sie hĂ€tten zu Hause schon Deutsch gesprochen.â
Die These, wonach es unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Aussiedlermilieu eine erhöhte AnfĂ€lligkeit fĂŒr Drogenkonsum und KriminalitĂ€t gebe, ist umstritten.[19][20]
Die âLandsmannschaft der Deutschen aus Russlandâ betont die Chancen, die die Zuwanderung von Russlanddeutschen nach Deutschland mit sich bringe, âweil mit ihnen junge, kinderreiche und arbeitsame Menschen in eine Gesellschaft kommen, die sich zunehmend der Gefahr einer Ăberalterung gegenĂŒber sieht, und weil sie sich mit ihren FĂ€higkeiten und ihrer Leistungsbereitschaft ganz gewiss nicht zu verstecken brauchen.â[21]
Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang SchĂ€uble kommentierte 2006 die Situation mit den Worten: âDer spĂŒrbare Anstieg von mitreisenden Familienangehörigen mit unzureichenden Sprachkenntnissen und die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland machen uns heute [âŠ] mehr zu schaffen, als das frĂŒher der Fall gewesen ist. Die Mehrzahl der Aussiedler bemĂŒht sich um die eigene Integration, indem sie Deutsch lernt und Arbeiten annimmt, die oft weit unter ihrer persönlichen Qualifikation liegen. [âŠ] Leider haben wir mit einem Teil der jĂŒngeren mĂ€nnlichen Generation einige Probleme â auch wenn ich vermute, dass die Darstellungen in den Medien oft ĂŒberzogen und einseitig sind. [âŠ] Diesem Problem mĂŒssen wir mit aller Kraft und gemeinsam entgegenwirken so gut und wo immer wir können.â[22]
In Russland beurteilt man die Lage skeptischer: âHeute leben in der Bundesrepublik ca. 2,5 Millionen BĂŒrger, die als Aussiedler, SpĂ€taussiedler oder deren Angehörige aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion zugewandert sind. FĂŒr viele von ihnen hat sich der Traum nach Akzeptanz und einem besseren Leben auch in Deutschland nicht verwirklicht.â[23] Im Kontext dieser russischen Kritik verabschiedete die Regierung der Russischen Föderation im Juni 2007 ein staatliches âProgramm zur dauerhaften RĂŒckfĂŒhrung von im Ausland lebenden Personen russischer Muttersprache auf das Territorium der Russischen Föderationâ (Kurzbezeichnung: âProgramm Landsleuteâ). Dessen Ziel ist es, die RĂŒckwanderung von 300.000 Personen russischer Muttersprache aus der GUS, Israel, den USA und aus Deutschland (SpĂ€taussiedler, jĂŒdische Zuwanderer und russische Staatsangehörige) bis 2009 zu fördern.[24]
Aus der Gruppe der SpĂ€taussiedler schlossen 80 Prozent und mehr die Integrationskurse, die sie besucht haben, erfolgreich ab (der Durchschnittswert aller Gruppen Zugewanderter liegt bei ca. 70 Prozent).[25] Im Jahresdurchschnitt 2007 waren 23.542 SpĂ€taussiedler arbeitslos gemeldet (1998 waren 116.871 (SpĂ€t-)Aussiedler als arbeitslos gemeldet; 1999 belief sich ihre Zahl auf 92.054).[26] WĂ€hrend in den Jahren 2000 bis 2006 218.708 deutsche Zuwanderer aus der Russischen Föderation nach Deutschland kamen, kehrten 13.661 RĂŒckwanderer in diesem Zeitraum nach Russland zurĂŒck.[27]
In zahlreichen BundeslĂ€ndern wurden sogenannte SonderlehrgĂ€nge fĂŒr Aussiedler eingerichtet, wobei sich die Zielgruppen und Zulassungsvoraussetzungen je nach Land unterscheiden. Die LehrgĂ€nge bauen in der Regel auf auslĂ€ndischen SekundarabschlĂŒssen mit mindestens zehnjĂ€hriger Dauer auf und fĂŒhren in zwei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife beziehungsweise zur Fachhochschulreife. Eine aufstockende Förderung zum BAföG erfolgt zum Beispiel durch die Otto Benecke Stiftung e. V.[28][29]
Viele Deutsche aus der ehemaligen Sowjetunion brachten auch nicht-deutsche Familienangehörige mit. Ăberwog zu Beginn der Einwanderungswelle bis Anfang der 1990er Jahre der Anteil derjenigen in den Familien, die sich der deutschen Kultur zugehörig fĂŒhlten und auch Deutsch sprachen, so kamen mit der letzten Einwanderungswelle ĂŒberwiegend Menschen ohne Kenntnisse oder mit nur geringen Kenntnissen der deutschen Sprache.
In manchen deutschen StĂ€dten sind mittlerweile Gegenden entstanden, in denen (auch von DeutschstĂ€mmigen) ĂŒberwiegend Russisch gesprochen wird. Die Menschen, die dort leben, sind Deutsche aus Russland, ethnische Russen, Angehörige anderer Völker der ehemaligen Sowjetunion sowie jĂŒdische Einwanderer aus Russland (zumeist KontingentflĂŒchtlinge). Mehrere eigenstĂ€ndige russischsprachige Zeitungen, beispielsweise die Tageszeitung âRheinskaja Gazetaâ oder die Wochenzeitschrift âRusskaja Germanijaâ erscheinen heute in Deutschland; sie kommen dem anhaltenden BedĂŒrfnis vieler Zuwanderer, auch in Deutschland die russische Sprache und Kultur zu pflegen, entgegen.
Eine deutsch-russische Mischsprache, die manchmal unter diesen Einwanderergruppen gesprochen wird, ist derzeit im Entstehen begriffen. In der Regel wird eine unterschiedlich ausgeprÀgte Mehrsprachigkeit gepflegt, wie etwa bei den Russlandmennoniten mit dem parallelen Gebrauch von Deutsch, Russisch und Plautdietsch.
Es hat sich jedoch auch eine kaum beachtete, aber relativ groĂe Mittelschicht von Deutschen aus Russland entwickelt, die keinen Wert darauf legen, als âBindestrich-Deutscheâ betrachtet zu werden und die einfach nur Deutsche in Deutschland sein wollen. So gibt es zum Beispiel deutsche Studenten aus Russland, die akzentfreies Deutsch auf einem fĂŒr ein Studium erforderlichen Niveau sprechen, da sie entweder noch vor der Einschulung nach Deutschland kamen oder sogar bereits hier geboren wurden.
Das oft pauschal negative Bild der Deutschen aus Russland lĂ€sst sich dadurch erklĂ€ren, dass viele bei dem Begriff âDeutsche aus Russlandâ nicht an diejenigen denken, die inzwischen nicht nur integriert, sondern voll assimiliert sind, so dass man nicht auf die Idee kommt, sie oder ihre Vorfahren könnten zugewandert sein.
In vielen Statistiken werden âAussiedlerâ als Kategorie aufgefĂŒhrt. Die auffallend niedrigen Zahlen erklĂ€ren sich dadurch, dass âAussiedlerâ in der offiziellen Statistik der Bundesregierung nur so lange als solche aufgefĂŒhrt werden, bis sie die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommen haben. Umgangssprachlich wird aber eine ausgesiedelte Person (mit bereits vorhandener deutscher StaatsbĂŒrgerschaft) oft immer noch als Aussiedler bezeichnet.
Deutsche, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den danach unter fremder Verwaltung stehenden ehemaligen deutschen Ostgebieten vertrieben wurden (1945â1948), werden als Vertriebene bezeichnet.
Sowohl FlĂŒchtlinge (1944â45), Vertriebene (1945â48) als auch Aussiedler (1957â92) werden als Heimatvertriebene bezeichnet. Bis 1992 zĂ€hlten auch die Aussiedler zur Gruppe der Heimatvertriebenen. Aussiedler, die aus den historischen deutschen Ostgebieten kommen, waren bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, da entweder ihre Vorfahren oder sie noch selbst BĂŒrger des Deutschen Reiches (Stand: 31. Dezember 1937) waren.
Gesetze fĂŒr die Einreise von Menschen, die als Abkömmlinge des eigenen Staatsvolkes (als ethnische Minderheit) im Ausland leben und nach der Einreise einen Anspruch auf Teilhabe an den ausschlieĂlich BĂŒrgern des Einreiselandes zustehenden Rechten (BĂŒrgerrechten) erwerben, gibt es in vielen weiteren Staaten. Beispielsweise erlieĂ Griechenland ein Gesetz, mit welchem es griechischstĂ€mmigen Menschen aus der ehemaligen Sowjetunion ermöglichte, sich wieder in Griechenland anzusiedeln. Seitdem sind einige hunderttausend griechischstĂ€mmige Ex-SowjetbĂŒrger, vor allem aus Georgien, der Ukraine und Kasachstan, nach Griechenland ausgewandert. Ein weiteres Beispiel sind die finnischstĂ€mmigen Bewohner des russischen Ingermanlandes. Ăhnliche Gesetze existieren auch in Japan und Estland.
Einen Sonderfall stellt die Alija (die Einreise von Juden nach Israel) dar, da in diesem Fall die Kategorie âReligionszugehörigkeitâ unauflöslich mit der der âVolkszugehörigkeitâ verknĂŒpft wird.