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Als Ausweiche oder Ausweichstelle bezeichnet man eine zweispurige Stelle auf einer ansonsten einspurigen Verkehrsstrecke.
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Auf schmalen Straßen oder Fahrwegen dienen verbreiterte Stellen als Ausweichen, wo es das Gelände zulässt. Sie werden manchmal aber auch speziell für diesen Zweck angelegt.
Einspurige Bahnstrecken haben Ausweichen meist an Verkehrshalten, das heißt Eisenbahnen nur an Bahnhöfen, Straßenbahnen auch an Haltestellen. Seltener sind Ausweichen auf freier Strecke, in diesem Fall muss mindestens einer der beiden Züge beziehungsweise Straßenbahnen einen Betriebshalt einlegen. Ausweichen werden – je nach örtlicher Situation – im Rechts- oder Linksverkehr befahren.
Ein Ausweichgleis hat in der Regel zwei betriebliche Funktionen:
Eine Sonderform ist die Ausweichanschlussstelle. Sie ermöglicht es, einen Zug zu be- und entladen, während auf dem anderen Gleis Züge durchfahren können.