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Unter einer autobahnähnlichen Straße versteht man eine Straße, die durch Kreuzungsfreiheit, nicht notwendigerweise baulich getrennte Richtungsfahrbahnen und Beschilderung einer Autobahn ähnelt. Die Aufnahme der bisher nur in Richtlinien beschriebenen Straßen in die Straßenverkehrsordnung befindet sich derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Autobahnähnliche Straßen sind für Deutschland definiert in den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, kurz RWB. Solch eine Straße muss von hoher Verkehrsbedeutung sein und im Regelbetrieb eine Fahrt ohne Anhalten sicherstellen. Sie soll idealerweise mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen werden. Wenn es sich um keine Autobahn im Sinne der Straßenverkehrsordnung handelt, wird dabei die Farbgebung von weißer Schrift auf blauem Hintergrund geändert. An Bundes- oder anderen überörtlichen Straßen ist diese schwarz auf gelb sowie an Innerortstraßen schwarz auf weiß ausgeführt. Zumindest jede derart beschilderte Straße ist offiziell als autobahnähnliche Straße verifiziert.
In der Rangordnung der Straßenbenutzungspflicht für Transporte gefährlicher Güter nehmen die autobahnähnlichen Straßen den zweiten Rang nach den Autobahnen ein. Damit kommt zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber solchen Straßen einen erhöhten Sicherheitsstandard zuschreibt.
Es gibt auch Autobahnen, die keine Bundesautobahnen im Sinne des Bundesfernstraßengesetzes sind. Unter den autobahnähnlichen Straßen befinden sich auch Bundesautobahnen, die keine Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind, die also nach Bundesfernstraßengesetz als Autobahnen gewidmet sind, aber nicht als solche beschildert sind.
Beschilderungsvergleich zwischen Autobahn sowie autobahnähnlicher Außer- und Innerortstraße in der üblichen Reihenfolge an Ausfahrten:[2]
Die gelbe Beschilderung macht deutlich, warum in der Umgangssprache der Begriff Gelbe Autobahn genutzt wird, wenngleich diese bei den seltenen Innerortstraßen auch weiß ausgeführt ist. Eine große Mehrheit der autobahnähnlichen Straßen ist zudem als Kraftfahrstraße ausgewiesen.
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung gilt auf einer autobahnähnlichen Straße nicht unbedingt ein Tempolimit für Pkw und sonstige Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen:
Trifft keiner dieser beiden Fälle zu (z. B. typischerweise bei 2+1-Systemen, s. u.), gelten die ansonsten üblichen Höchstgeschwindigkeiten.
Autobahnähnliche Straßen mit baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen weisen in einigen Fällen, wie zum Beispiel der B 6n, keinen augenfälligen Unterschied zu einer Autobahn auf, außer dass die Beschilderung gelb-schwarz statt blau-weiß ist. Gründe hierfür können sein:
Mitunter sind derartig ausgebaute Straßen auch nur für Fahrräder und Leichtkrafträder gesperrt, was ein Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und das Betreten durch Fußgänger erlaubt. Teilweise bestehen auch keine Beschränkungen für den Fahrzeugverkehr.
In einigen Fällen sind auch solche Straßen mit einer autobahnähnlichen Beschilderung versehen, bei denen die jeweils zweistreifigen Richtungsfahrbahnen lediglich durch durchgehende Doppelstreifen getrennt sind.
Das 2+1-System stellt eine neuere Schnellfahrvariante einer kreuzungsfreien Kraftfahrstraße mit getrennten Richtungsfahrbahnen sowie autobahnähnlichen Auf- und Abfahrten dar. Auch solche Straßen sind teilweise mit der autobahnähnlichen Beschilderung (siehe oben) versehen. Hier verlaufen die Fahrtrichtungen im Wechsel für etwa 1,5 bis 2 km zweispurig, während die Gegenrichtung nur eine Spur besitzt. Die Richtungsfahrbahnen gelten wie bei Autobahnen als strikt getrennt. Eine Nutzung der Gegenfahrbahn sowie ihrer Auf- und Abfahrten ist verboten. Diese Straßen benötigen insgesamt nur drei Spuren, bieten aber dennoch einen guten Überholkomfort. Allerdings sind die Beschilderung und die Straßenmarkierung äußerst aufwendig, da jeder 2-1-Wechsel mehrfach angekündigt werden muss. Zudem muss diese aufwendige Straßenmarkierung insbesondere im Wechselbereich zwingend in einem guten Zustand gehalten werden.
Das System wurde geschaffen, um bei relativ wenig Landschaftsverbrauch einen guten Überholkomfort zu schaffen. So ist das System auf einer Straßenbreite von insgesamt drei Fahrstreifen zu bewerkstelligen, wenn man auf einen baulich angelegten Mittelstreifen verzichtet, was in einer Vielzahl der Fälle auch so gehandhabt wird. Die Spurtrennung besteht dann zumeist aus einer doppelstreifigen durchgehenden Fahrbahnmarkierung oder einer Betonmauer. Nach den guten Erfolgen auf einigen Referenzstrecken wird das System bei neuen Bundesstraßen oft angewandt, wenn eine Autobahn dem Verkehrsaufkommen nicht angemessen wäre, dennoch aber insbesondere in ländlichen Gebieten weite Entfernungen überbrückt werden sollen.
Im Falle einer fehlenden baulichen Trennung (z. B. durchgezogene Linie anstelle von Mittelleitplanke oder Grünstreifen) können Fahrzeuge leicht in den Gegenverkehr geraten, insbesondere wenn sich zwei Spuren wieder zu einer Spur verengen. Für solche Straßen ohne bauliche Trennung[4] gelten daher auch im 2+1-System die üblichen Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, d. h. in der Regel Tempo 100. Teilweise sind jedoch bei übersichtlichen Strecken höhere Geschwindigkeiten zugelassen; so ist zum Beispiel auf der B 31n nach Stockach sowohl in den zweispurigen als auch in den einspurigen Bereichen Tempo 120 erlaubt.
In hügeligen Gebieten findet der Spurwechsel meist genau im Tal bzw. auf der Kuppe statt. Dadurch wird gewährleistet, dass stets der bergaufführenden Richtung zwei Streifen zu Verfügung stehen und LKW und langsamere Fahrzeuge überholt werden können.
Beispiele: B 1, B 2 zwischen Weißenburg und Roth, B 4 bei Uelzen, B 10 zwischen Pirmasens und Landau, B 16, B 20, B 25 zwischen Möttingen und Harburg (Schwaben), B 33, B 54, B 56n, B 67 zwischen Bocholt und Maria-Veen, B 72, B 71 bei Gardelegen, B 178, B 210, B 300, B 314 bei Blumberg, B 482.
Bei der höhenfreien zweispurigen Straße besteht die Autobahnähnlichkeit lediglich in der Ausfahrtsankündigung und den höhenfreien Aus- und Einfahrten (zum Beispiel: B 218, Ortsumgehung Bramsche-Engter).
Baustellen werden auf autobahnähnlichen Schnellstraßen meist weniger aufwendig eingerichtet als auf Autobahnen. Während man bei Autobahnbaustellen nach Möglichkeit stets versucht, mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bereitzustellen, wird bei Baustellen auf autobahnähnlichen Schnellstraßen oft nur ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung bereitgestellt.
Seit 1. Januar 2006 gilt die Lkw-Maut auch für ausgewählte autobahnähnliche Bundesstraßen, entsprechende Abschnitte sind ausgeschildert.
Auch in den Niederlanden gibt es autobahnähnliche Straßen. Diese Straßen werden meist als Autoweg (plural: autowegen) bezeichnet und als Kraftfahrstraße (
) beschildert. Sie sind offiziell keine Autobahnen, verfügen jedoch teilweise über je zwei baulich getrennte Fahrbahnen oder „nur“ über autobahnähnliche Auf- und Abfahrten. Die Höchstgeschwindigkeit ist 100 km/h. Ein Beispiel ist die N 281.
In Italien werden autobahnähnliche Straßen, die nicht mautpflichtig sind, Superstrada (deutsch: Schnellstraße, wörtlich: Superstraße) genannt. Formell heißen solche Straßen Strada extraurbana principale (außerörtliche Hauptstraße). Auf ihnen darf maximal 110 km/h gefahren werden (zum Vergleich: auf den Autobahnen max. 130 km/h und auf nicht ausgebauten Staatsstraßen 90 km/h). Dabei handelt es sich oft um Autobahnzubringer (raccordo autostradale) oder Umfahrungsstraßen oder um Ausbaustrecken von Staatsstraßen. Die Beschilderung ist blau, wie auf den normalen Straßen, während die Autobahnen grün beschildert sind. <div style="clear:right"/>
Auf Island gibt es keine Autobahnbeschilderung, aber es gibt einige autobahnähnliche Straßen. Bis 2008 waren es insgesamt 16 km, alle in der Umgebung von ReykjavÃk. Ende 2008 wurde eine weitere 28 km lange autobahnähnliche Straße eröffnet, die von KeflavÃk in Richtung ReykjavÃk führt. <div style="clear:right"/>
In Estland und Lettland gibt es keine Autobahnbeschilderung, aber es gibt autobahnähnliche Straßen nahe Tallinn und Riga. <div style="clear:right"/>
In Polen sind Schnellstraßen (poln.: Drogi ekspresowe; singular Droga ekspresowa) autobahnähnlich, meistens mit zwei Fahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen, ausgebaut. Es sind jedoch auch zweistreifige Schnellstraßen mit nur einer Fahrbahn vorhanden, bei diesen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h gilt. Auf autobahnähnlichen Schnellstraßen gilt ein Tempolimit von 120 km/h. Auf polnischen Autobahnen (poln.: Autostrady; singular Autostrada), gekennzeichnet durch eine größere Breite der Fahr- und Standstreifen sowie einen größeren Kurvenradius im Unterschied zu den Schnellstraßen, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h. Im Gegensatz zu den Autobahnen sind die Schnellstraßen mautfrei für Personenkraftwagen.
In der Slowakei sind Schnellstraßen (slowakisch Rýchlostné cesty, singular rýchlostná cesta) autobahnähnlich, zumeist mit richtungsgetrennten Fahrbahnen mit je zwei Fahrspuren ausgebaut, es sind jedoch auch einbahnige Schnellstraßen vorhanden. Rechtlich gesehen sind sie weitgehend den Autobahnen (slow. Diaľnice, singular Diaľnica) gleichgesetzt, haben aber schmalere Fahrspuren und Standstreifen sowie kleineren Kurvenradius und sind als Kraftfahrstraße beschildert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt wie auf den Autobahnen 130 km/h, auf einbahnigen Abschnitten 100 km/h.
In Tschechien sind hauptsächlich die Schnellstraßen (tschechisch: Rychlostnà silnice; singular Rychlostnà silnice) autobahnähnlich ausgebaut. Ein Unterschied zwischen diesen Straßen und den tschechischen Autobahnen (tschech.: Dálnice; singular Dálnica) ist der schmalere Standstreifen. Sowohl auf den Schnellstraßen als auch auf den Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Neben den Autobahnen gibt es auch ein dichtes Netz von vierspurigen richtungsgetrennten Fernstraßen (A roads), auf denen aber alle Arten von Fahrzeugen zugelassen sind und die sich mit anderen Straßen kreuzen. Diese Art von Schnellstraßen wird auch als dual carriageway bezeichnet und entsprechen den autobahnähnlichen Straßen im deutschsprachigen Raum. Mehrspurige Straßen haben in unregelmäßigen Abständen so genannte „U-Turns“ (Deutsch: Halbkreiswende) oder Roundabouts (Kreisverkehre). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt wie auf den britischen Autobahnen 70 Meilen pro Stunde (112 km/h).
In USA gibt es mindestens 80.000 km autobahnähnliche Straßen, die keine gesonderte Autobahnbeschilderung haben. Die meisten Schnellstraßen gehören zum bundesfinanzierten Interstate-Highway-System, dem Gegenstück des bundesweiten Autobahnnetzes. Daneben gibt es bundesfinanzierte US-Highways, deren schwarzweißes Design des Nummernschilds sich an das Nummernschild der Interstates anlehnt, und State Routes (oder State Highways, je nach Bundesstaat). Innerhalb von größeren Städten und in deren Umfeld, aber auch zwischen Städten, denen ein Interstate „fehlt“, werden diese beiden Typen zum Teil als Schnellstraßen mit begrenzten Auffahrten und/oder baulich getrennten zweistreifigen Richtungsfahrbahnen. <div style="clear:right"/>
In Kanada gibt es viele autobahnähnliche Straßen mit einer Gesamtlänge von rund 15.000 km. Sie haben keine gesonderte Autobahnbeschilderung. In der Provinz Québec werden sie Autoroutes genannt (mit gesonderter Beschilderung). <div style="clear:right"/>
In Spanien gibt es viele autobahnähnliche Straßen, genannt AutovÃa, mit einer speziellen Beschilderung. Ein Großteil sind „echte“ Autobahnen, für die keine Maut zu entrichten ist, da sie von öffentlichen Trägern und z.T. mit EU-Geldern gebaut wurden. Auf einer Autopista muss man dagegen mit Mautgebühren rechnen.
Auf allen AutovÃas gilt die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen (derzeit 120 km/h), sofern nicht anders gekennzeichnet.
Im Großraum Lima sind die Panamericana und einige andere Hauptstraßen autobahnähnlich ausgebaut.
Es gibt in Schweden rund 300 km Kraftfahrstraßen mit 2+1-System, Kreuzungsfreiheit und baulicher Trennung. Sie haben ein Sicherheitsniveau ähnlich wie Autobahnen.
Neben den Autobahnen gibt es auch ein dichtes autobahnähnliches Schnellstraßennetz in Thailand. Thailands Schnellstraßen haben insgesamt eine Länge von über 60.000 Kilometern. Die meisten thailändischen Schnellstraßen sind zweispurig befahrbar und besitzen oft einen Seitenstreifen, hard shoulder genannt. Mehrspurige Schnellstraßen haben in regelmäßigen Abständen so genannte „U-Turns“ (Deutsch: Halbkreiswende) und ampelgesteuerte Kreuzungen, welche den Verkehrsfluss verlangsamen. Diese mehrspurigen Straßen sind vergleichbar mit den in Großbritannien üblichen „dual carriageway“. Sie werden in Thailand auch „Divided Highway“ genannt, bei dem die beiden Richtungsfahrbahnen getrennt sind. In vielen Ortsdurchfahrten und an manchen Kreuzungen gibt es parallel auf jeder Seite eine Nebenfahrbahn (Frontage Road). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h.
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