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Der Automatenfachmann ist in Deutschland ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.
Inhaltsverzeichnis |
Die Ausbildungszeit zum Automatenfachmann beträgt in der Regel drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Automatenfachleute sind in Unternehmen der Automatenwirtschaft insbesondere in folgenden Bereichen tätig: Waren-, Getränke- und Verpflegungs-, Geld- und Bank-, Ticket-, Telefon-, Zeiterfassungs- sowie Unterhaltungsautomaten. Sie können auch bei Automatenbetreibern wie Verkehrsunternehmen, Parkhausbetriebe, gastronomische Betriebe, Geldinstitute, Spielstättenbetreiber und Freizeiteinrichtungen beschäftigt sein.
Die ersten beiden Ausbildungsjahre des Automatenfachmanns sind identisch mit den beiden Ausbildungsjahren des zweijährigen Ausbildungsberufes Fachkraft für Automatenservice, der im gleichen Zug entstanden ist. Im dritten Ausbildungsjahr kann der Ausbildungsbetrieb mittels Wahlqualifikationseinheiten die Ausbildung auf die betrieblichen Bedürfnisse zuschneiden. Es stehen insgesamt sechs Wahlqualifikationseinheiten zur Verfügung. Durch eine geschickte Kombination der Wahlqualifikationseinheiten kann der Betrieb ein eher kaufmännisches oder ein eher technisches Ausbildungsprofil erreichen.
Automatenfachleute
Sie sind in drei der nachfolgenden Wahlqualifikationen besonders qualifiziert:
Der Automatenfachmann ist gemeinsam mit dem zweijährigen Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice in der Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft verordnet worden. Da mit den beiden Ausbildungsberufen neue Branchen angesprochen wurden, ist die Ausbildungsordnung zunächst bis zum 31. Juli 2013 befristet. In dieser Zeit werden der Bedarf und der Zuschnitt des Ausbildungsberufes geprüft und ggf. angepasst. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat zu diesem Zweck ein Entwicklungsprojekt ins Leben gerufen. Ziel ist, „Informationen über die erprobte Struktur und die erprobten Inhalte der [...] Verordnung zu sammeln und zu bewerten. Damit verbunden ist eine Analyse zur Etablierung des Berufs. Auf diesem Wege werden Erkenntnisse für eine Entscheidung darüber gewonnen, ob die Erprobungsverordnung in Dauerrecht überführt werden soll und welche Modifikationen in diesem Fall vorzunehmen sind.“.[2]
Die berufliche Handlungskompetenz wird in diesem Beruf durch eine Gestreckte Abschlussprüfung nachgewiesen. Sie besteht aus insgesamt fünf Prüfungsbereichen:
Der Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Prüfungsbereiche sind mit Ausnahme von Wirtschafts- und Sozialkunde identisch mit den Prüfungsbereichen des zweijährigen Ausbildungsberufes Fachkraft für Automatenservice. Teil 1 der Abschlussprüfung wird mit 40 % am Gesamtergebnis, Teil 2 mit 60 % gewichtet.
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Zum Nachweis dieser Kompetenzen muss aus zwei der nachfolgenden Tätigkeiten ausgewählt werden:
Wichtig ist, dass der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt dabei zu Grunde gelegt werden soll. Der Auszubildende führt zwei Arbeitsproben durch, für die er insgesamt 90 Minuten Zeit hat.
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Der Auszubildende bearbeitet in diesem Prüfungsbereich in 90 Minuten schriftliche Aufgaben anhand praxisbezogener Fälle.
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Der Auszubildende bearbeitet in diesem Prüfungsbereich in 90 Minuten schriftliche Aufgaben anhand praxisbezogener Fälle.
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich nachweisen, dass er
Unter Berücksichtigung der Wahlqualifikationen erstellt der Auszubildende in bis zu fünf Stunden bis zu zwei Prüfungsprodukte. Diese stammen aus den Gebieten:
Die Prüfungsprodukte werden mit branchenüblichen Unterlagen dokumentiert. Weiterhin erstellt er eine schriftliche Arbeitsplanung.
Der Auszubildende soll in diesem Prüfungsbereich in 60 Minuten nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
Die Prüfungsbereiche werden wie folgt gewichtet:
| Automatenbetreuung | 20 Prozent |
| Automatenbewirtschaftung | 10 Prozent |
| Kundenkommunikation | 10 Prozent |
| Automatenwirtschaft | 50 Prozent |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Der Auszubildende hat seine Abschlussprüfung bestanden, wenn die Leistungen
bewertet worden sind.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten Dauer ist im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde möglich, wenn damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann. Voraussetzung ist, dass diese Prüfungsbereiche mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur Verbesserung der Note ist nicht möglich.
Im Jahr 2011 hat der erste Automatenfachmann seine Abschlussprüfung mit der Note „sehr gut“ abgeschlossen. Er wurde am 12. Dezember 2011 auf der 6. Nationalen Bestenehrung des DIHK vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Philipp Rösler geehrt.[3]