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Baden war von 1806 bis 1871 ein souveräner Staat und dann bis 1945 ein Land innerhalb des Deutschen Reiches. Bis 1918 war Baden eine Monarchie (zunächst absolutistisch, dann konstitutionell), von 1918 bis 1933 eine demokratische Republik und von 1933 bis 1945 Teil der nationalsozialistischen Diktatur. Heute sind die ehemals badischen Gebiete Teil von Baden-Württemberg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Seit dem hohen Mittelalter herrschten verschiedene Linien des gleichnamigen Adelsgeschlechts, deren Fürstentümer zwar „Baden“ im Namen führten, jedoch unterschiedliche Regionen umfassten. Das in der Napoleonischen Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts geformte Großherzogtum Baden wurde mit der deutschen Reichsgründung 1871 zum Bundesstaat, dessen Grenzen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestehen blieben.
Von 1947 bis 1952 bestand ebenfalls ein Land „Baden“, das aber infolge der alliierten Besetzung Deutschlands nur aus der Südhälfte des historischen Badens bestand, siehe hierzu Baden (Südbaden). Nordbaden war in dieser Zeit Teil von Württemberg-Baden.
1952 gingen Südbaden und Württemberg-Baden zusammen mit Württemberg-Hohenzollern im neu geschaffenen Bundesland Baden-Württemberg auf.
Inhaltsverzeichnis |
Baden hatte im Mai 1939 2.518.103 Einwohner auf 15.070 km².
Baden liegt im Südwesten Deutschlands. Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten ist die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckt sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg und Karlsruhe bis zur größten Stadt, Mannheim, und weiter bis an Main und Tauber.
Es grenzt an das französische (vor Ende des 18. Jahrhunderts im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und von 1871 bis 1918 im Deutschen Reich) Elsass im Westen. Im Süden grenzt es an die Schweiz, an die Pfalz im Nordwesten, Hessen und Bayern im Nordosten. Die östliche Grenze nach Württemberg verläuft durch Kraichgau und Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden in der Mitte teilweise nur 30 Kilometer breit. Die engste Stelle („Wespentaille“) betrug nur 17,2 Kilometer (Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Gaggenau-Michelbach bis zum Rhein.
Karlsruhe war ab 1715 Residenzstadt, zunächst der Markgrafen von Baden-Durlach, dann ab 1771 der vereinigten Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden und später der Großherzöge von Baden sowie bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Hauptstadt des 1918 gegründeten Freistaats beziehungsweise der Demokratischen Republik Baden. Die Titel „Residenzstadt“ bzw. „Hauptstadt“ trug neben Karlsruhe auch Badens größte Stadt Mannheim.[1]
Großstädte auf badischem Gebiet sind (von Nord nach Süd): Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim und Freiburg im Breisgau.
Größere Mittelstädte in Baden sind (von Nord nach Süd): Weinheim, Mosbach, Sinsheim, Eppingen, Bruchsal, Bretten, Ettlingen, Rastatt, Gaggenau, Baden-Baden, Bühl, Kehl, Offenburg, Lahr, Emmendingen, Villingen-Schwenningen (badisch jedoch nur der westliche Stadtteil Villingen), Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden, Singen (Hohentwiel), Radolfzell am Bodensee und Konstanz.
Landschaften in Baden (geordnet von Norden nach Süden):
Der Name stammt von den Markgrafen von Baden, einer im 12. Jahrhundert etablierten Seitenlinie der Herzöge von Zähringen. Baden war nie eine Mark; der Markgrafentitel war ursprünglich verbunden mit der Mark Verona, die ebenfalls von den Zähringern regiert wurde. Sie übertrugen den Titel und nannten sich fortan Markgrafen von Baden. Hermann II. war der erste Zähringer, der sich nach dem neuen Stammsitz, der Burg Hohenbaden hoch über den Thermalbädern der damaligen Stadt Baden (heute Baden-Baden), Markgraf von Baden nannte.
Von 1535 bis 1771 war die Herrschaft in die Linien Baden-Durlach (evangelisch) und Baden-Baden (katholisch) geteilt. Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, der so genannte „Türkenlouis“ (1677 bis 1707), machte Rastatt zu seiner Residenz. Karl III. Wilhelm von Baden-Durlach wählte das 1715 erbaute Karlsruhe als neue Residenz. 1771 erbte Karl Friedrich von Baden-Durlach die Besitzungen der erloschenen Linie Baden-Baden, wodurch die beiden Markgrafschaften wieder vereinigt wurden.
Das moderne Land Baden entstand zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter der Protektion Napoleons und durch die geschickte Diplomatie des badischen Gesandten Sigismund Freiherr von Reitzenstein, der als der eigentliche Schöpfer des modernen Baden gilt.
In der Folge der napoleonischen Neuordnungen erreichte Baden in den Jahren 1803 bis 1810 erhebliche Gebietsgewinne – rechtsrheinische Territorien vieler kleiner Fürstentümer, geistliche Gebiete und Reichsstädte – von einem Vielfachen seiner bisherigen Größe:
Mit den Neuerwerbungen kam Baden, das bis dahin über keine eigene höhere Bildungsstätte verfügt hatte, auch in den Besitz der beiden Universitäten in Freiburg im Breisgau und Heidelberg. Mit der Ausweitung des Territoriums ging außerdem eine Rangerhöhung des Markgrafen einher. Im Reichsdeputationshauptschluss erhielt Karl Friedrich eine der vier freigewordenen Kurwürden. Bis zur Errichtung des Rheinbunds war Baden somit kurzzeitig das Kurfürstentum Baden. Im Pressburger Frieden erhielt Karl Friedrich innerhalb des Reiches die volle Souveränität in gleichem Umfang wie bis dahin nur Preußen und Österreich. Mit dem Beitritt zum Rheinbund schließlich wurde er zum Ausgleich für die damit hinfällige Kurwürde zum Großherzog erhoben. Damit war Baden ein souveräner Staat und hatte diejenige territoriale Ausdehnung, die im Wesentlichen bis 1945 Bestand haben sollte.
Das badische Rheinbundkontingent kämpfte anschließend an der Seite Frankreichs gegen Preußen, auf der Iberischen Halbinsel, gegen Österreich und im Russlandfeldzug 1812 mit. So wurde 1812 der Rückzug Napoleons aus Moskau über die Beresina von badischen sowie schweizerischen Truppen gedeckt. Von den 7000 Badenern in der Grande Armée kehrten nur ein paar hundert zurück. Auch in der Völkerschlacht bei Leipzig stand Baden noch an der Seite Napoleons. Trotz Napoleons Niederlage bei Leipzig erreichte Großherzog Karl auf dem Wiener Kongress die Bestätigung seiner Neuerwerbungen, womit der Bestand des Landes als Mitglied des Deutschen Bundes gesichert war. 1819 erhielt Baden in Abwicklung der Wiener Kongressakte im Frankfurter Territorialrezess außerdem noch die inmitten seines Territoriums liegende Grafschaft Hohengeroldseck.
1835 trat Baden dem Deutschen Zollverein bei und erlebte in der Folge einen wirtschaftlichen Aufschwung. Große Infrastrukturprojekte wurden mit der Rheinkorrektur nach den Plänen von Johann Gottfried Tulla 1815 und dem Eisenbahnbau seit 1840 begonnen.
Nach dem Tod des liberalen Innenministers Ludwig Georg von Winter 1838 gewann Außenminister Blittersdorf maßgeblichen Einfluss auf die badische Politik. Erst jetzt konnte sich die seit 1833 im Deutschen Bund nach dem Hambacher Fest und dem Frankfurter Wachensturm vorherrschende konservativ-reaktionäre Strömung auch im Großherzogtum voll auswirken. Blittersdorf versuchte die Einflussmöglichkeiten der liberalen Zweiten Kammer zu beschneiden. Der Druck der Regierung erzeugte eine Politisierung der Bevölkerung und provozierte eine politische Lagerbildung, die aufgrund der größeren Freiheitsrechte ein höheres Unzufriedenheitspotential entstehen ließ als in vielen Staaten mit reaktionärerem Regierungssystem.
1843 organisierte der Abgeordnete Friedrich Daniel Bassermann im Rahmen des Urlaubsstreits, bei dem die badische Regierung Beamten, die für die Opposition in die Zweite Kammer gewählt wurden, den Urlaub und damit die Wahrnehmung ihres Mandates verweigern wollte, die Ablehnung des Regierungsbudgets und erzwang mit dem ersten parlamentarischen Misstrauensantrag der deutschen Geschichte[3] den Rücktritt des konservativen Ministeriums unter Blittersdorf. Als in den Wahlen von 1845/46 die Opposition eine klare Mehrheit erzielen konnte und die politische Stimmung durch den Streit um den Deutschkatholizismus noch verschärft wurde, berief Großherzog Leopold den Liberalen Johann Baptist Bekk zum Innenminister und Staatsminister.
Missernten und wirtschaftliche Schwierigkeiten in den Jahren 1846/47 verursachten zusätzlich soziale Spannungen, die die Unzufriedenheit über die fehlenden Mitbestimmungsrechte und die Zersplitterung Deutschlands noch steigerten.
Eine Volksversammlung in Offenburg, die am 12. September 1847 einen Forderungskatalog verabschiedete, war ein weiterer Auslöser für die Badische Revolution von 1848 und die Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes. Am 12. Februar 1848 forderte Bassermann in der Zweiten Kammer der Ständeversammlung eine vom Volk gewählte Vertretung beim Bundestag in Frankfurt am Main. Diese Forderung führte über die Heidelberger Versammlung und das Vorparlament schließlich zum ersten frei gewählten Parlament für Deutschland, der Frankfurter Nationalversammlung.
Ein erster republikanischer Umsturzversuch durch Friedrich Hecker, Gustav Struve und Georg Herwegh wurde noch von Bundestruppen und ein zweiter Aufstand um Gustav Struve durch badisches Militär niedergeschlagen. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung schloss sich im Mai 1849 im Rahmen der Reichsverfassungskampagne in Baden auch das Militär den Republikanern an. Mit der Flucht des Großherzogs Leopold, der Bildung einer provisorischen Regierung und Neuwahlen wurde Baden faktisch Republik.
Durch vor allem preußisches sowie württembergisches Militär (Leopold kehrte in preußischer Uniform zurück) wurden die Badische Republik und die verbündete Pfälzische Republik schließlich mit Gewalt niedergeworfen. Im Juli mussten sich die letzten badischen Truppen nach fast zweimonatiger Belagerung in der Festung Rastatt ergeben. In der Folge kam es zu Verhaftungen und 23 standrechtlichen Erschießungen. Auch die Auswanderung von ca. 80.000 Badenern (5 % der Bevölkerung), vor allem nach Amerika, kann neben der wirtschaftlichen Not der 1850er Jahre auf die Niederlage der Revolution zurückgeführt werden. Baden blieb bis 1851 durch die Preußische Armee besetzt.
Trotz Besatzung und der Berufung eines konservativen Ministeriums unter Friedrich Adolf Klüber fiel die Gegenreaktion im Bereich der Politik insgesamt vergleichsweise milde aus.[4] Baden blieb ein Verfassungsstaat und die Bürokratie bis auf wenige Ausnahmen in den Händen der alten Beamtenschaft.
Die Streitigkeiten des Großherzogtums mit der katholischen Kirche im seit 1853 mit Unterbrechungen andauernden badischen Kulturkampf führten 1860 zur Bildung einer liberalen Regierung unter maßgeblicher Beteiligung von Abgeordneten der Zweiten Kammer unter der Führung von Anton von Stabel. Maßgeblich geprägt von Franz von Roggenbach, leitete die Regierung einen liberalen Kurswechsel ein und näherte ihre Arbeitsweise der eines demokratischen Parlaments an, indem sie Politik gemeinsam mit der Mehrheit der Zweiten Kammer der Ständeversammlung gestaltete.[5] Mit der Errichtung von Verwaltungsgerichten durch Gesetz vom 5. Oktober 1863 war Baden das erste der deutschen Länder, das die Verwaltungsgerichtsbarkeit einführte.[6]
1871 trat Baden dem Deutschen Reich bei, an dessen Gründung Großherzog Friedrich I. maßgeblich beteiligt war: Nach Wilhelms Ausrufung zum Deutschen Kaiser gab der Großherzog im Spiegelsaal des Versailler Schlosses das erste Hurra auf den Kaiser aus. Im Deutschen Kaiserreich war Baden eine Hochburg der Liberalen und der Zentrumspartei. Nach der Niederlage des Kaiserreichs im Ersten Weltkrieg dankte der letzte Großherzog Friedrich II. am 22. November 1918 ab. Baden wurde Republik.
Der Freistaat Baden, dessen Verfassung am 13. April 1919 vom Volk angenommen wurde, wurde bis 1933 zumeist von der Zentrumspartei regiert. Baden blieb in seinen Grenzen, trotz württembergischer Versuche während der Zeit des Nationalsozialismus, die Vereinigung herbeizuführen, bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs unverändert. Das Land wurde durch die nationalsozialistische Reichsregierung jedoch 1933 gleichgeschaltet und als östlicher Teil des Reichsgaus Baden-Elsaß einem Reichsstatthalter unterstellt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Baden durch eine Besatzungsgrenze geteilt.
Die Situation der durch die Besatzungszonen vorgegebenen Ländergrenzen wurde von einigen als unbefriedigend empfunden. Auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes sahen den Zustand mit drei Bundesländern als Provisorium an, das nicht dauerhaft bestehen konnte.
So enthielt das Grundgesetz in Artikel 118 die Bestimmung:
„Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten Länder erfolgen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muss.“
Damit wurde deutlich gemacht, dass eine Neugliederung stattfinden musste, auch wenn weder zeitliche Vorgaben gemacht wurden noch ein Vorschlag vorgelegt wurde, wie eine Lösung aussehen könnte.
Infolgedessen kamen erneut Überlegungen zur Gründung eines „Südweststaats“ aus den alten Ländern Baden, Württemberg und den Hohenzollernschen Landen auf. In Mittel- und Südbaden gab es hingegen viele, die im Falle eines Zusammenschlusses eine Dominanz des neuen Bundeslandes durch Württemberg befürchteten. Diese sogenannten Altbadener favorisierten daher eine Wiederherstellung der früheren Länder in den Grenzen vor dem Krieg. „Vom See bis an des Maines Strand die Stimme dir mein Badnerland“ war auf den Wahlplakaten von 1951 zu lesen. Die Regierung von (Süd)Baden unter Leo Wohleb kämpfte damit für eine Wiederherstellung des alten Landes Baden.
Entscheidend war der Abstimmungsmodus. Durch eine Probeabstimmung wusste man, dass in Nordbaden nur eine dünne Mehrheit für den Südweststaat zu erwarten war, sich durch die starke Ablehnung in Südbaden jedoch eine gesamtbadische Ablehnung ergeben würde. Deshalb plädierten die Befürworter des Südweststaats für eine Auszählung nach Stimmbezirken, die Gegner forderten vergeblich eine Auszählung nach den alten Ländern. Das 1951 neu gegründete Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in der ehemaligen badischen Residenzstadt Karlsruhe hat, konnte sich bei Stimmengleichheit nicht auf eine Haltung gegen die Modalitäten der Volksabstimmung (Mehrheit in drei von vier Abstimmungsbezirken) festlegen.
Bei der Volksabstimmung unterlagen die Befürworter eines selbstständigen Baden. Zwar votierten 53 % aller Stimmberechtigten im Vorkriegsbaden für die Wiederherstellung des Landes Baden; entscheidend war jedoch das Abstimmungsverhalten des bevölkerungsreichen Nordbaden, wo 57 % für den Südweststaat votierten. Insbesondere die alte Kurpfalz mit Mannheim und Heidelberg war gegen Baden. Für die Vereinigung stimmte auch die Bevölkerung im Landesbezirk (Nord-)Württemberg und in Württemberg-Hohenzollern. Durch die Mehrheiten in drei von vier Teilgebieten wurde die Vereinigung zum „Südweststaat“ beschlossen, die 1952 erfolgte.
„Die endgültige Entscheidung wurde von den betroffenen Bevölkerungen selbst in einer Volksabstimmung gefällt, deren Gültigkeit die südbadische Regierung bestritt, die aus vor allem konfessionellen Gründen Hauptgegner des Südweststaates war. Sie befürchtete den Einfluß, den der württembergische Protestantismus in dem neuen Staat gewinnen könnte, während Südbaden mit seinen 70 % Katholiken unter einem ziemlich klerikal ausgerichteten Regime lebte.“[7]
Aufgrund einer Klage des Heimatbundes Baden entschied das Bundesverfassungsgericht 1956, dass die badische Bevölkerung nochmals abstimmen dürfe, denn ihr Wille bei der Abstimmung 1951 sei durch die Trennung des Landes Baden nach 1945 „überspielt“ worden. Da die Abstimmung vor allem von Kurt Georg Kiesinger immer wieder verschleppt wurde, bedurfte es 1969 einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Abstimmung bis spätestens 30. Juni 1970 anordnete. So kam es erst 1970 nochmals zu einer Volksabstimmung, an der sich diesmal die Württemberger nicht beteiligen durften. Den Zeitläufen entsprechend waren nur noch wenige für die Wiederherstellung eines historischen Landes zu begeistern; die überwältigende Mehrheit (81,9 %) der Bevölkerung von Baden stimmte am 7. Juni 1970 für den Verbleib in Baden-Württemberg.
Die 1952 gebildeten Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden griffen die Grenzen des alten Landes Baden wieder auf: Im Norden an Hessen und Bayern grenzend, im Süden am Bodensee nur 30 km entfernt von Bayern und in der Mitte teilweise nur 30 km, an der engsten Stelle gar nur 17,2 km schmal, fasste die Ostgrenze des Landes das Territorium von Württemberg sichelartig ein. Mit der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 vollzogen wurde, wurden die historischen Grenzen der Regierungsbezirke aufgehoben und die Namen der Landesteile verschwanden. Die Gebiete aller vier Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen wurden hauptsächlich nach geografischer Zweckmäßigkeit neu abgegrenzt, aber auch mit der politischen Absicht, die drei ehemaligen Landesteile miteinander zu verzahnen und damit auf lange Sicht die Einheit des Landes zu stärken.[8] Dabei verschwanden die alten Grenzen auf der Verwaltungsebene endgültig: Der ehedem württembergische Teil des Schwarzwalds gehört seitdem zu den Regierungsbezirken Karlsruhe beziehungsweise Freiburg und ehemals badische Kreise gehören jetzt zu den Regierungsbezirken Stuttgart bzw. Tübingen.
Das Stammwappen Badens ist ein roter Schrägbalken auf gelbem (goldenem) Grund. Im Laufe der Geschichte des Landes wurden weitere Bestandteile, wie etwa Greife oder eine Krone, Teile des Wappens.
Obwohl die heutigen Regierungsbezirke nicht mehr den alten Landesgrenzen entsprechen und offiziell nur nach dem Sitz des Regierungspräsidiums benannt sind, werden sie landläufig oft noch als Nord- bzw. Südbaden bezeichnet. Andererseits beharren auch Bewohner von Orten, die heute zu den Regierungsbezirken Tübingen oder Stuttgart gehören (etwa am Bodensee), meist weiterhin darauf, badisch zu sein. Die alten Grenzen des Landes Baden spiegeln sich auch noch darin wider, dass es zwei eigenständige badische Sportbünde (Badischer Sportbund Nord und Badischer Sportbund Freiburg), sowie zahlreiche eigenständige badische Sportfachverbände (z.B. Südbadischer Fußball-Verband und Badischer Turner-Bund) und eine eigenständige Evangelische Landeskirche in Baden gibt. Die Einteilung der katholischen Bistümer (Erzbistum Freiburg bzw. Bistum Rottenburg-Stuttgart) entspricht ebenfalls den alten Grenzen. Auch andere Verbände sind noch nach den alten Grenzen getrennt. In der Organisation der Justiz haben sich die ehemaligen Grenzen ebenfalls erhalten. Manche Medien orientieren sich noch immer an den alten Grenzen von Baden und Württemberg: Zum Beispiel veranstaltet der SWR Hörfunk-Regionalprogramme wie „Baden Radio“ oder „Radio Südbaden“ im Programm SWR4 Baden-Württemberg oder auch der private Radiosender Radio Regenbogen. Ein starkes Regionalgefühl ist auch heute noch vorhanden oder sogar stärker geworden. Dies lässt sich auch an der Rolle des Badnerlieds[9] erkennen, einer der beliebtesten Regionalhymnen in Süddeutschland überhaupt, welche ab Ende des 19. Jahrhunderts belegt ist.
„Badener[10] sind vor allem dann Badener, wenn sie nördlich des Mains für Schwaben gehalten werden.“
– Amadeus Siebenpunkt, Deutschland Deine Badener[11]
Eine eigenständige badische Lebensart und regionale Identität[12], die sich mit „Schwôbe schaffe, Badner denke“ vom ungeliebten Württemberg absetzt, ist bis heute zu beobachten. Mit Ethnizität wie auch Identitätsbildung[13] geht grundsätzlich eine Abgrenzung einher – für Badener erfolgt diese nach wie vor bevorzugt gegenüber Schwaben (Württemberg).
Für diese andauernde Wahrnehmung von Unterschieden und lokalen Rivalitäten gibt es einige historische Gründe. Baden, nicht Württemberg, galt im 19. Jahrhundert als Musterländle und hatte naturräumlich durch die Oberrheinebene mit dem wärmsten Klima Deutschlands, mit fruchtbaren vulkanischen Böden, teilweise schon in der Römerzeit genutzten Heilquellen und Kurorten, ausgezeichneter Verkehrserschließung und der Nähe zu Frankreich und der Schweiz deutlich bessere Entwicklungsvoraussetzungen[12] als Württemberg oder gar Bayern.
Die badische Küche gilt als leichter und französischer als andere deutsche Regionalküchen. Baden weist die höchste regionale Dichte an Sterne-Restaurants in Deutschland auf, ähnlich wie übrigens das benachbarte Elsass in Frankreich.[14] Mit dem Elsass teilt Baden auch Spezialitäten wie Baeckeoffe und Flammkuchen, feines Sauerkraut oder Schäufele, ohne die ansonsten typische übermäßige Fett- und Mehlzugabe. Typischerweise werden auch Gemüsespargel, Maroni, Innereien und Schnecken verarbeitet. Sonderkulturen wie Tabak, Wein-, Obst- und Gartenbau sowie Gemüsekulturen haben neben der kulinarischen auch eine überregional wirtschaftliche Bedeutung und bieten den Einwohnern, der Gastronomie wie auch einer Vielzahl von Touristen und Kurgästen eine breite Auswahl lokaler Produkte.
Eine spezifisch badische Fortschrittlichkeit, auch ausgedrückt durch den bis heute sprichwörtlichen badischen Liberalismus[12] spiegelte sich auch in der frühen Aufhebung der Leibeigenschaft 1783, der ersten deutschen technischen Hochschule in Karlsruhe, der fortschrittlichen Verfassung von 1818 und dem ersten deutschen demokratischen Landesparlament überhaupt anno 1849 wider.
Eine wichtige Rolle spielte dabei auch das Vereinswesen. Neben einer Vielzahl von Turnern und frühen Sportvereinen hat Baden auch eine intensive lokale Musiktradition mit einer überproportional hohen Anzahl von Chören und Orchestern. Die vollständige Gleichstellung der Juden gewährte Baden 1862 als erster deutscher Staat. Auch setzte die Industrialisierung – unter anderem begünstigt durch die bessere Kapitalausstattung – deutlich früher ein als in Württemberg, denn nicht die Schwaben, sondern die Badener erbrachten bis zum Ersten Weltkrieg die höheren Sparleistungen[12].
Die Eigenständigkeit der Städte und Gemeinden in Baden wurde durch die badische Gemeindeordnung von 1831 bestätigt. Sie zeichnet sich durch politische Besonderheiten wie die starke Rolle kommunaler Zweckverbände oder seit den 1980er Jahren die ersten „grünen“ Oberbürgermeister in Deutschland aus. Eine Vielzahl von regionalen Stadtfesten und lokalen Fastnachtstraditionen, bedeutende kulturelle Institutionen und auch als internationale Reiseziele bekannte Orte wie etwa Freiburg, Baden-Baden, Karlsruhe, Schwetzingen und Heidelberg stehen für das Selbstbewusstsein der Region.
Diese positive Entwicklung kehrte sich aber nach dem Ersten Weltkrieg radikal um – die Kriegsfolgen und die Weltwirtschaftskrise wirkten sich in Baden, das nun Grenzland war, stärker aus als in Württemberg. Dies spiegelte sich in der Entwicklung von Daimler-Benz – anfangs eine Fusion unter Gleichen, welche ab 1931 zu Gunsten der Württemberger ausging – genauso wider wie in Württembergs Metallbranche allgemein.[12] Letztere profitierte von einer Wanderungsbewegung weg von der Grenze wie auch von Rüstungsprojekten hin zum Zweiten Weltkrieg.[12] Die gravierenderen Zerstörungen vieler badischer Städte im Bombenkrieg wie auch die Reparationen der härteren französischen Besatzung in Südbaden ließen den badischen Landesteil weiter ins Hintertreffen geraten.[12]
Die wirtschaftliche Notlage nach dem Krieg und die faktische Teilung des alten Landes Baden durch die Besatzungszonen ließen Pläne für die Gründung eines „Südweststaates“ reifen, die 1951 in einer Volksabstimmung – gegen die Stimmen der Bevölkerung in Südbaden, dessen Landesregierung unter Leo Wohleb die Gründung sogar vor dem neu gegründeten Bundesverfassungsgericht anfechten ließ – gebilligt wurden. 1952 wurde das neue Bundesland gegründet.
Die Ursache für den Zusammenschluss, die ursprüngliche Benachteiligung und Randlage Badens, ist heute durch die europäische wie deutsch-französische Einigung[12] nicht mehr gegeben, in das benachbarte Elsass wie auch in die Nordwestschweiz bestehen vielfältige Kontakte. Lange nach dem Konflikt um den Südwestsstaat hat sich erneut eine starke regionale badische Identität und die damit einhergehende Abgrenzung gegenüber den Schwaben und der Landesregierung in Stuttgart etabliert.[16] Als eines der Schlüsselereignisse für eine wiedererstarkende Abgrenzung von der Landesregierung in Stuttgart kann unter anderem der Widerstand gegen das 1974 geplante, aber durch regionale Bürgerinitiativen verhinderte Kernkraftwerk im badischen Wyhl angesehen werden.[17]
Neben dem 1977 gegründeten Netzwerk BFsBW mit stärker separatistischen Tendenzen setzt sich die 1993 ins Leben gerufene Landesvereinigung Baden in Europa insbesondere für Föderalismus innerhalb des Bundeslandes Baden-Württemberg ein und für dezentrale, regionale Strukturen anstatt einer Elles, elles Stuckert zu-Mentalität (Alles für Stuttgart)[16], welche Baden zur württembergischen Kolonie herabstufe.
Deutlich wird besonders im Süden und im Raum Karlsruhe das vorhandene Bewusstsein, mit dem sich die Menschen als Badener oder Badner bezeichnen – oft schon allein, um sich von der Landesregierung im württembergischen Stuttgart abzugrenzen. In diesem Zusammenhang findet beispielsweise das Badnerlied Verwendung, das in Baden einen höheren Stellenwert und Bekanntheitsgrad besitzt als die anderen Landeshymnen. So ertönt es seit den 1990er Jahren in den Stadien des SC Freiburg, des Karlsruher SC und des TSG 1899 Hoffenheim vor Beginn der Spiele. Traditionell wurde es auch bei den internationalen Galopprennen in Iffezheim vor dem Hauptrennen gespielt. Bis heute sieht man gerade in Südbaden viele badische Flaggen, und auch der badische Wein trägt die Identität des Landes fort.
Ein Teil des badischen Regionalstolzes gründet sich auf die demokratische und revolutionäre Tradition der Bauernkriege (vgl. Joß Fritz) wie auch der Freiheitsbewegung von 1848. Die badischen Forty-Eighters und Deutschamerikaner, allen voran die radikalen Republikaner Friedrich Hecker und Gustav Struve, wie auch der spätere amerikanische Innenminister Carl Schurz hatten einen bedeutenden Einfluss auf die amerikanische Geschichte wie auch die deutsch-amerikanischen Beziehungen.
Weiter werden von den Badenern diejenigen Einflüsse, die das Badener Gebiet kulturell bereichert haben, weiterhin bejaht und gepflegt. Beispiele sind die Beziehungen der ehemaligen Freien Reichsstädte untereinander, der Gedankenaustausch der Länder des alemannischen Kulturkreises und das grenzüberschreitende Gemeinschaftsgefühl innerhalb geographischer Einheiten (Bodensee, Schwarzwald, Hoch- und Oberrhein).
Ein Badischer Traditionsverein in der Region des ehemaligen Landes Baden ist der Landesverein Badische Heimat e. V. von 1909. Er hat seinen Sitz in Freiburg und ist mit 13 Regionalgruppen von Mannheim bis Waldshut-Tiengen im ganzen alten Land Baden vertreten.[18][19][20] Ferner gibt es die Landesvereinigung Baden in Europa e. V. von 1992 in Karlsruhe mit über 11.000 Mitgliedern[21], den Bund Freiheit statt Baden-Württemberg e. V. (BFsBW)[22] von 1977 in Karlsruhe[23] sowie den Badischen Chorverband 1862 e. V. in Karlsruhe[24] als Dachorganisation von 1.500 Vereinen in 22 Sängerkreisen.
Auch außerhalb der Region des ehemaligen Landes Baden gibt es Badener, die an ihrer Kultur und Lebensart festhalten. Badener-Vereine außerhalb der badischen Region sind der Badener Verein München e. V. vom 10. Februar 1894.[25] und der Verein der Badener von Hamburg und Umgebung e. V. vom 15. Oktober 1913[26].
Die gemeinhin als Badisch bezeichnete Mundart umfasst sowohl den südfränkischen Dialekt, der etwa um Karlsruhe, Pforzheim und Rastatt gesprochen wird, als auch den alemannischen Dialekt in Südbaden.
Um Mannheim und Heidelberg wird mit dem Kurpfälzischen ein pfälzischer Dialekt gesprochen, der nicht mit dem Begriff „Badisch“ bezeichnet wird. Im Badischen Wörterbuch ist dieser Dialekt jedoch ebenso berücksichtigt wie das Ostfränkische, welches im Nordosten des Territoriums (an Main und Tauber) gesprochen wird.
Als Markenzeichen der badischen Volkstrachten gilt der Bollenhut, der allerdings nur in der Umgebung von Gutach im Schwarzwald beheimatet ist. Das Kartenspiel Cego oder Zego war dagegen noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nur in Baden und in einigen Grenzgebieten zu Württemberg und Hohenzollern das beliebteste Kartenspiel und ist somit typisch badisch. Große Bedeutung im Jahreslauf hat die Fasnacht, die vom Schmotzigen Donnerstag bis Aschermittwoch dauert. In dieser Zeit sind in vielen Gegenden Badens Büros und Geschäfte geschlossen, weil in jedem Ort Umzüge und Feste stattfinden. Umzüge und Fasnachtssitzungen sind aber auch schon ab dem Dreikönigstag üblich. Und selbst nach Aschermittwoch geht es weiter, in den Tiefen des Südschwarzwalds beginnt am Donnerstag danach die „Buurefaasned“, die traditionell mit einem „Schiibefüüer“ je nach Ortschaft bis zu vier Tage später endet.
Das Schiibefüüer (Scheibenfeuer) oder Funkenfeuer wird in den bergigen Regionen der Nordwestschweiz und Südbadens zum Vertreiben des Winters angezündet. Holzscheiben mit einer mittigen Bohrung, ähnlich einer Diskusscheibe, werden in einem großen Lagerfeuer erhitzt bzw. zum Glühen gebracht und auf Haselnussruten aufgespießt. Ziel der traditionellen Zeremonie ist es dann für die Gäste des Schauspiels, Jahr für Jahr über Holzrampen diese Scheiben ins Tal zu schleudern.
Bedeutende Schriftsteller:
Erfinder:
Die Staatsoberhäupter (Markgrafen, Kurfürsten und Großherzöge) von Baden von 1738 bis zur Novemberrevolution 1918 waren:
Die Staatspräsidenten der Republik Baden 1918–1933:
Mit dem Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich verloren die Länder ihre Souveränität und es wurde am 11. März 1933 Robert Wagner (1895–1946, NSDAP) als Reichsstatthalter eingesetzt. Walter Köhler (1897–1989, NSDAP) amtierte vom 8. Mai 1933 bis April 1945 als Ernannter Ministerpräsident von Baden.
Die Funktion des Präsidenten des Staatsministeriums, die etwa der des heutigen Ministerpräsidenten entsprach, gab es offiziell lediglich in den Jahren 1820 bis 1842, 1844 bis 1846 und 1861 bis 1918. Von 1846 bis 1861 führte entweder der Großherzog selbst oder der dienstälteste Minister den Vorsitz im Staatsministerium. Außer in der Amtszeit Reitzensteins 1832 bis 1842 leitete der jeweilige Präsident des Staatsministeriums auch ein Fachressort (Ministerium).
Leitende Staatsminister in der Funktion eines Regierungschefs des Großherzogtums waren:
Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg-Meppen | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Nassau | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
Kaiserreich: Österreich | Königreiche: Preußen | Bayern | Sachsen | Hannover | Württemberg | Kurfürstentümer: Hessen (Kassel) | Großherzogtümer: Baden | Hessen (Darmstadt) | Luxemburg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Weimar-Eisenach | Herzogtümer: Anhalt (ab 1863) | Bernburg (bis 1863) | Dessau (bis 1863) | Köthen (bis 1847) | Braunschweig | Holstein | Lauenburg | Limburg | Nassau | Sachsen-Altenburg (ab 1826) | Sachsen-Coburg-Saalfeld ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha | Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) | Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) | Sachsen-Meiningen | Fürstentümer: Hessen-Homburg | Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) | Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) | Liechtenstein | Lippe | Reuß älterer Linie | Reuß jüngerer Linie | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Freie Städte: Frankfurt am Main | Hamburg | Lübeck | Bremen
Preußen (mit den zugehörigen Gebieten: Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Waldeck, Lippe, Schleswig-Holstein) | Hessen-Darmstadt | Hessen-Kassel | Bayern | Württemberg (mit den zugehörigen Gebieten: Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen) | Sachsen | Zoll- und Handelsverein der Thüringischen Staaten (mit den zugehörigen Gebieten: Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß-Greiz, Reuß-Schleiz, Reuß-Lobenstein und Ebersdorf) | Baden | Nassau | Frankfurt | Braunschweig | Luxemburg | Hannover (mit den zugehörigen Gebieten: Schaumburg-Lippe) | Oldenburg | Hamburg | Bremen | Lübeck | Elsaß-Lothringen | Mecklenburg-Strelitz | Mecklenburg-Schwerin
Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Elsaß-Lothringen | Hamburg | Hessen-Darmstadt | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Reuß älterer Linie | Reuß jüngerer Linie | Sachsen | Sachsen-Altenburg | Sachsen-Coburg und Gotha | Sachsen-Weimar-Eisenach | Sachsen-Meiningen | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Württemberg
Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Hamburg | Hessen | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen | Waldeck | Württemberg