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Die Bahnhofskategorie beschreibt die Ausstattung der von DB Station&Service betriebenen Bahnhöfe in Deutschland.[1] Sie sind Teil des Stationspreissystems der Deutschen Bahn und beeinflussen die Nutzungsgebühren, die ein Eisenbahnverkehrsunternehmen entrichten muss.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Anhand der Bedeutung eines Bahnhofs für den Personenverkehr, der Ausstattung und der Dienstleistungen, die dort geboten werden, teilt die DB Station und Service die etwa 5.400 Bahnhöfe und Haltepunkte entlang des Netzes der Deutschen Bahn in sieben Kategorien ein. Bei der Kategorisierung spielen unter anderem die Anzahl der täglichen Zugfahrten, die tägliche Fahrgastzahl sowie die Anzahl und Länge der Bahnsteigkanten eine Rolle.[2] Diese Einteilung ersetzt in Deutschland das bis Ende 2010 gültige System mit sechs Kategorien.
Zur Kategorie 1 gehören 21 Bahnhöfe, die stark frequentiert und stufenfrei ausgebaut sind. In repräsentativen Gebäuden, die meist im Zentrum der Großstädte liegen, finden Reisende und Besucher sämtliche Dienstleistungen rund um die Bahn. In der Regel sind solche Stationen zugleich auch mit umfassenden Einkaufsmöglichkeiten kombiniert. Zum Teil haben die Bahnhöfe besondere Wartezonen für Kunden erster Klasse und Vielfahrer (DB Lounges). Die vier größten deutschen Städte Berlin, Hamburg, München und Köln verfügen über mehrere Bahnhöfe dieser höchsten Kategorie.
Die 82 Bahnhöfe dieser Kategorie sind häufig wichtige Zustiege für den Fernverkehr (mit Halt von ICE-, InterCity- oder EuroCity-Zügen), Schnittstellen zu großen Flughäfen oder Hauptbahnhöfe größerer Städte. Alle wichtigen Funktionen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Bahnreise sind vorhanden. Die Betreuung der Reisenden durch Mitarbeiter wird in der Hauptverkehrszeit gewährleistet. Die Ausstattung ist ähnlich wie die für die Kategorie 1.
In Kategorie 3 finden sich etwa 230 Bahnhöfe, vor allem Hauptbahnhöfe kleiner oder mittelgroßer Städte. Viele dieser Bahnhöfe sind regelmäßige Fernverkehrshalte. Meist gibt es ein Empfangsgebäude mit verschiedenen Einkaufsmöglichkeiten. Dieser Kategorie gehören zum Beispiel an:
Der Kategorie 4 werden etwa 600 Bahnhöfe zugeordnet. Diese Stationen liegen meist in städtischen Ballungsräumen, weisen in der Regel eine hohe Dichte an Regionalbahnen oder Regional-Express-Zügen auf und werden vor allem von Pendlern genutzt. An einigen Bahnhöfen der Kategorie 4 halten jedoch auch Fernverkehrszüge. Die Ausstattung dieser Bahnhöfe entspricht meist der von Busbahnhöfen. Beispiele sind der Bahnhof Berlin-Lichterfelde West, der Bahnhof Montabaur und der Bahnhof Coburg. Auch S-Bahnhöfe bzw. -Haltepunkte, die in dichtem Takt bedient werden, gehören zu dieser Kategorie.
Die 1.070 Bahnhöfe und Haltepunkte der Kategorie 5 befinden sich oft in kleineren Städten oder es handelt sich um Stadtteilbahnhöfe. Auch sie werden überwiegend von Pendlern genutzt. Weil eher schwach frequentiert, wird auf eine widerstandsfähige Ausstattung geachtet, die Vandalismus unterbinden soll. Dieser Kategorie gehören zum Beispiel an: Bahnhof Senftenberg, Bahnhof Detmold, Pirmasens Hauptbahnhof.
Die 2.500 Bahnhöfe und Haltepunkte der zweitniedrigsten Kategorie weisen eine geringe Zahl an Reisenden auf und eine minimalisierte Ausstattung, wie etwa Fahrkartenautomaten und Wetterschutzhäuschen. Ihre Ausstattung lässt sich mit einer Bushaltestelle vergleichen. Sie liegen oft in dünn besiedelten Gegenden oder dienen hauptsächlich dem Berufsverkehr. Beispiele sind: Bahnhof Neue Schenke und Bahnhof Potsdam Pirschheide.
Zur niedrigsten Bahnhofskategorie gehören etwa 870 Stationen, die sich fast immer in ländlichen Gegenden befinden. Es handelt sich dabei überwiegend um Bedarfshalte. Sie verfügen häufig über nur eine Bahnsteigkante. Aufgrund der sehr geringen Anzahl an Zughalten und Reisenden ist das Ausstattungsniveau ähnlich niedrig wie bei der Kategorie 6. Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel der Bahnhof Stuttgart-Münster, der Bahnhof Grafenau und der Bahnhof Neckarbischofsheim Nord.
In den folgenden Listen finden sich die Personenbahnhöfe, wo bei den von der Deutschen Bahn bewirtschaften Stationen auch die Bahnhofskategorien angegeben sind:
Die technischen Vorgaben für die Gestaltung der Ausstattung von Personenbahnhöfen richtet sich nach der DB-Konzernrichtlinie der Modulfamilie 813 – „Personenbahnhöfe planen“. Es sind z. Zt. folgende Module/Modulgruppen gültig:
Modulgruppen:
Bahnhöfe müssen, je nach Kategorie, die folgenden Ausstattungsmerkmale besitzen:[2]
| Kategorie | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Merkmal | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| Fahrplan | X | X | X | X | X | X | X |
| Abfallbehälter | X | X | X | X | X | X | X |
| Namensschild | X | X | X | X | X | X | X |
| Wegeleitsystem | X | X | X | X | X | X | X |
| Uhr | X | X | X | X | X | ||
| Sitzgelegenheit | X | X | X | X | X | ||
| Wetterschutz | X | X | X | X | |||
| Fahrgastinformationssystem (FIA) | X | X | X | ||||
| Bahnsteigabschnittsmarkierungen | X | X | |||||
| Service-Mitarbeiter | X | X | |||||
| Service-Point | X | ||||||