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| Bankhaus Partin | |
|---|---|
| Staat | Baden-Württemberg |
| Sitz | Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) |
| Rechtsform | GmbH & Co. KGaA |
| Gründung | 28. Juli 1994 |
| Verband | Bundesverband deutscher Banken |
| Geschäftsdaten | |
| Bilanzsumme | 556,3 Mill. DM (31. Dezember 2000)[1] |
| Einlagen | 471,4 Mill. DM |
| Mitarbeiter | 120 |
| Geschäftsstellen | 4 |
| Leitung | |
| Vorstand | Heinz G. Tiedtke (Vorsitzender) |
| Aufsichtsrat | Dr. Rolf Schmidt-Diemitz (Vorsitzender) |
Das Unternehmen Bankhaus Partin GmbH & Co. KGaA (auch: Partin-Bank) war eine Privatbank mit Sitz in Bad Mergentheim. Sie hatte Geschäftsstellen (Filialen) in Bad Mergentheim, Tauberbischofsheim, Öhringen und Schwäbisch Hall.
Inhaltsverzeichnis |
Die Bank wurde am 15. Juli 1918 gegründet (Amtsgericht Ulm HRA 680316). Am 1. September 1953 erfolgte die Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft. Die letzte Änderung der Rechtsform zur Kommanditgesellschaft auf Aktien erfolgte am 15. August 1994 (Amtsgericht Ulm HRB 680551). Im September 1999 wurde die Securenta Bank AG (eine Tochtergesellschaft der Göttinger Gruppe) mit der Gesellschaft verschmolzen.
Klaus Partin, der ehemalige haftende Gesellschafter, musste für vier Jahre in Haft. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte den damals 60jährigen wegen Untreue, Betruges und Bilanzfälschung.[2]
Am 29. Januar 2001 wurde die Bank geschlossen.
Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred, heute BAFin) hatte ein Moratorium über die Bank verhängt, nachdem ein „erheblicher bisher ungedeckter Wertberichtigungsbedarf festgestellt“ worden sei.[1] [3] Im April 2001 entzog das Bundesaufsichtsamt dem Bankhaus Partin die Erlaubnis, Bankgeschäfte zu betreiben und stellte den Entschädigungsfall fest. Die Bank klagte dagegen vor Gericht, allerdings erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 31. Juli 2001 das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Mai 2001 bestätigt, womit die Entziehung der Bankenerlaubnis und die Feststellung des Entschädigungsfalls vollzogen wurde (Aktenzeichen 4 B 743/01). Dieser Beschluss ist unanfechtbar.[4][5]
Am 17. August 2001 erging mit einem Rundschreiben der Baden-Württembergischen Bank AG (BW-Bank) eine Mitteilung an alle Partin-Bank-Kunden, dass ihre Guthaben aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken über die BW-Bank zur Verfügung gestellt werden. Am 10. Januar 2002 wurden die Guthaben der Kunden ausbezahlt und die Konten aufgelöst.[6]
Das Partin-Bankgebäude am Bahnhofsplatz 1 in Bad Mergentheim wurde 2005 von der Stadt für 3,875 Millionen Euro gekauft[7] und für die Nutzung als neues Rathaus umgebaut. 2008 wurden die letzten Räumlichkeiten fertig gestellt und der Umzug der städtischen Mitarbeiter konnte beginnen.[8]
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