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Eine Bannbulle ist eine meist päpstliche Urkunde, die eine Lehrverurteilung oder eine Exkommunikation als Bann ausspricht.
Die wohl bekannteste Bannbullen sind:
Vor der Bannbulle gibt es in manchen Fällen auch eine Vorstufe in Form der Bannandrohungsbulle. Als Beispiel: Bevor 1520 der Kirchenbann über Martin Luther endgültig verhängt wurde, wurde diese durch den Papst Leo X. ausgesprochen. Es ist die Androhung einer Exkommunikation. Nach der öffentlichen Verbrennung der Bannandrohungsbulle durch Luther war dann die Verhängung des Kirchenbanns vom 3. Januar 1521 lediglich eine Rechtsfolge.