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Bauernopfer

Unter Bauernopfer versteht man im Schachspiel die freiwillige Preisgabe eines Bauern mit dem Ziel, ein anderweitiges Äquivalent bzw. einen Vorteil zu erlangen. Motive dazu sind beispielsweise das Öffnen von Linien oder Diagonalen, das Zerstören günstiger gegnerischer Bauernstrukturen, das Aufreißen der gegnerischen Königsstellung oder eine Feldräumung. Im Defensivspiel kann auch die Verminderung eines unvermeidlichen Nachteils Anlass für ein Bauernopfer sein, wenn der Verlust eines Steines droht und ein Schlagen einer eigenen Figur durch den Gegner nur durch die Preisgabe eines Bauern verhindert werden kann. Da beim Schach das Übergewicht von einem Bauern einen partieentscheidenden Vorteil darstellen kann, muss der erzielte Vorteil (die Kompensation) in jedem Fall ausreichend hoch sein.

In der Eröffnungsphase werden Bauernopfer, seltener auch Figurenopfer, die auf Entwicklungsvorteil oder Angriff ausgerichtet sind, als Gambit bezeichnet.

Übertragener Sinn

Allgemeinsprachlich wird der Begriff oft im übertragenen Sinne verwendet, wenn etwas (vorgeblich) Nachrangiges geopfert wird, um etwas Höherwertiges zu erhalten oder zu stärken. Beispielsweise kann so eine Person bezeichnet werden, die bei Verhandlungen über Postenbesetzungen nicht zum Zug kommt, weil ihre Unterstützer dies als notwendige Konzession an die Verhandlungsgegner ansehen. Auch wendet man den Begriff in Fällen an, in denen hochrangigen Amtsträgern, oft Politikern, die Verantwortung für einen vermeintlichen Missstand zugeschrieben wird und der Amtsträger darauf hin einen leitenden Untergebenen entlässt statt selbst zurück zu treten.

Benjamin Lahusen[1] führt den Begriff des "Bauernopfer-Referenz" als Plagiatsart ein: "Ein kleiner Teil wird als Ergebnis fremder Geistestätigkeit gekennzeichnet, damit die Eigenautorschaft [...] hinsichtlich des übrigen Textes umso plausibler wird." Eine Rolle spielte dieser Begriff zum Beispiel beim Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt (14. April 2011) im Verfahren gegen eine Hochschullehrerin, in dem diese sich gegen Plagiatsvorwürfe und die Aberkennung des Doktortitels wandte.[2]

Manchmal gibt es bei einem Bauernopfer Bedeutungsüberschneidungen zu Kuhhandel oder Sündenbock.

Literatur

Einzelbelege

  1. Lahusen, Benjamin (2005): Goldene Zeiten. Anmerkungen zu Hans-Peter Schwintowski, Juristische Methodenlehre, UTB basics Recht und Wirtschaft, S. 405 (PDF)
  2. Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. April 2011
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