|
|
Lexikon auf Ihrer Homepage |
|
Lexikon als Lesezeichen hinzufügen |
Der Begriff Bauwesen bezeichnet übergreifend das Fachgebiet, das sich mit allen Aspekten des Bauens im Sinne der Errichtung von Baulichen Anlagen bzw. Bauwerken beschäftigt.
Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen im o.g. Sinne zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Baukunst und Bautechnik.
Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln. So stehen im Bauingenieurswesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet.
Die Akteure des Bauwesens sind „die am Bau Beteiligten“ (übliche zusammenfassende Bezeichnung): Der Bauherr, die Planer (Architekten und Fachingenieure), die ausführenden Unternehmen, der (spätere) Nutzer, die Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Baugenehmigungsbehörden.
Inhaltsverzeichnis |
Die Definitionen und Bezeichnungen variieren, es gibt oft Überschneidungen und keine eindeutige Abgrenzung der Teilgebiete. Man kann nach verschiedenen Aspekten gliedern und differenzieren:
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (zdb.de) vertritt zentral die Belange der Bauhandwerksbetriebe gegenüber der Politik bzw. öffentlicher Einrichtungen. Außerdem unterstützt der Arbeitgeberverband Unternehmen bei Verhandlungen mit den Sozialpartnern und in der Sozialpolitik bzw. Tarifpolitik. Als technischer Verband werden auch Mitglieder der Wirtschaft in vielen Innovationsfragen des Bauwesens umfangreich beraten. Die Kategorie:Bauwesen (Teilgebiet) fasst alle diese Bezeichnungen zusammen.
In Deutschland gehörten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2003 dem Baugewerbe 312.228 Unternehmen an, die wiederum über 1.434.646 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte verfügten. Der Umsatz des gesamten Baugewerbes belief sich 2003 auf 168.116.470.000 Euro.