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Bayerischer Landtag

Bayerischer Landtag
Logo Parlamentsgebäude
Logo Das Landtagsgebäude „Maximilianeum“
Basisdaten
Sitz: Maximilianeum in MĂĽnchen
Legislaturperiode: fĂĽnf Jahre
Erste Sitzung: 1946 (1819)
Abgeordnete: 187
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 28. September 2008
Vorsitz: Barbara Stamm (CSU)
Sitzverteilung:
19
39
20
1
16
92
19 39 20 16 92 
  • CSU 92</li>
  • SPD 39</li>
  • FW 20</li>
  • GrĂĽne 19</li>
  • FDP 16</li>
  • fraktionslos 1</li>
  • Website
    www.bayern.landtag.de

    Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament von Bayern. Bis 1999 gab es als zweite Kammer noch den Bayerischen Senat, seither hat auch Bayern ein Einkammersystem.

    Inhaltsverzeichnis

    Geschichte

    Seit 1819 existiert in Bayern ein Parlament. Es bestand in der Zeit des Königreichs Bayern als Bayerische Ständeversammlung zunächst aus zwei Kammern: der 1. Kammer, Kammer der Reichsräte, und der 2. Kammer, Kammer der Abgeordneten. Letztere ist die Vorläuferin des heutigen Landtags.

    Das bayerische Parlament tagte seit 1819 in der Prannerstraße in München. Im 19. Jahrhundert wurden die Räumlichkeiten dort immer wieder erweitert und umgebaut.

    Nach der Novemberrevolution wurde der Provisorische Nationalrat (1918–1919, Bamberger Verfassung) eingerichtet. Das Parlament wich vorübergehend nach Bamberg aus. Von 1919 bis 1933 bestand in der Weimarer Republik der Erste Bayerische Landtag. Am 30. Januar 1934 wurde der Landtag durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) aufgehoben.
    Das Parlamentsgebäude in der Prannerstraße wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Erst nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft kam es 1946 zum Versuch der Neugründung. Der Bayerische Beratende Landesausschuss mündete in die Bayerische Verfassunggebende Landesversammlung von 1946. Seit 1946 gibt es in Bayern wieder den Bayerischen Landtag. Er tagte in verschiedenen Münchner Gebäuden, bis er schließlich 1949 das Maximilianeum bezog, wo er sich noch heute befindet.

    Bayerischer Landtag bei der EU

    Im Oktober 2010 wurde in der Bayerischen Vertretung bei der EU in BrĂĽssel ein VerbindungsbĂĽro des Bayerischen Landtags eingerichtet.[1]

    Verfassungsrechtliche Grundlagen

    Wahl

    → Hauptartikel: Bayerisches Wahlsystem

    Die Bestimmungen zum Landtag sind in Abschnitt Zwei der Bayerischen Verfassung geregelt. Seit 2008 sitzen im Landtag 187 Abgeordnete (vorher: 180).

    Das Plenum (alter Plenarsaal)
    Das Plenum (neuer Plenarsaal)

    Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Der Landtag wird gewählt nach einer speziell bayerischen Variante, die sowohl Verhältniswahlrecht wie Mehrheitswahlrecht integriert: anders als im übrigen Bundesgebiet gibt es keine gemeinsame Landesliste, sondern insgesamt sieben Listen für die sieben Wahlbezirke. Es gibt also keinen landesweiten „Listenplatz Nr.1“ auf den der jeweilige Spitzenkandidat gesetzt werden könnte. Bei der Verwendung der Zweitstimme gibt es ebenfalls Unterschiede zur Bundesregelung: die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Wie auch das bayerische Kommunalwahlrecht enthält das Landtagswahlrecht Elemente direkter Demokratie.

    Ebenfalls im Unterschied zum Bundesrecht bestimmt sich die Zahl der Mandate im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.

    Vor Ablauf seiner eigentlichen Wahldauer kann sich der Landtag durch Mehrheitsbeschluss selbst auflösen oder auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch einen Volksentscheid abberufen werden.

    Aufgaben

    Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung ĂĽber den Haushalt des Freistaates.

    Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.

    Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

    Des Weiteren obliegt dem Landtag die WahlprĂĽfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

    Landtagspräsident

    Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.

    Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident ist protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten der „Zweite Mann im Staate“.

    Einer der bedeutendsten Landtagspräsidenten war Franz Heubl (CSU) (1978–1990). Gegenwärtige Präsidentin des Landtags ist Barbara Stamm (CSU).

    Übersicht über die Landtagspräsidenten und deren Amtsdauer:

    Landtagswahlen

    1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit im Bayerischen Landtag inne; bei den Landtagswahlen von 1970 bis 2003 erhielt die CSU stets auch mehr als 50 % der Wählerstimmen – neun Landtagswahlen in Folge, was in der Bundesrepublik keiner Partei in einem anderen Bundesland gelang.

    Ergebnisse der Landtagswahlen seit 1946 [2]

    Landtagswahlen 2008

    Landtagswahl 2008
    (in %)[3]
     %
    50
    40
    30
    20
    10
    0
    43,4
    18,6
    10,2
    9,4
    8,0
    4,4
    2,0
    1,4
    2,7
    Gewinne und Verluste
    Im Vergleich zu 2003
     %p
       8
       6
       4
       2
       0
      -2
      -4
      -6
      -8
    -10
    -12
    -14
    -16
    -18
    -17,3
    -1,0
    +6,2
    +1,7
    +5,4
    +4,4
    ± 0,0
    -0,8
    +1,4
    </div>
    → Hauptartikel: Landtagswahl in Bayern 2008

    In der Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (16. Wahlperiode) findet man die derzeitigen Abgeordneten des Bayerischen Landtags. Für die älteren Abgeordnetenlisten siehe die Navigationsleiste am Beginn des Artikels.

    Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag
    Fraktion Name Im Amt seit...
    CSU
    Georg Schmid 2007
    SPD
    Markus Rinderspacher 2009
    Freie Wähler
    Hubert Aiwanger 2008
    Bündnis 90/Die Grünen
    Margarete Bause
    Martin Runge[4][5]</br>
    2003
    2011</br>
    FDP
    Thomas Hacker 2008

    Vergangene Landtagswahlen

    Gremien

    Präsidium

    Das Präsidium des Bayerischen Landtags setzt sich zusammen aus dem Landtagspräsidenten, fünf Vizepräsidenten sowie sieben Schriftführern. Der dritte bis fünfte Vizepräsident nimmt gleichzeitig die Funktion des Schriftführers wahr. Das Präsidium befasst sich im Rahmen seiner Funktion als Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan vor allem mit Verwaltungsangelegenheiten, führt die laufenden Geschäfte zwischen den Landtags zwischen dessen Tagung und trifft Vorbereitungen zum Haushaltsplan des Landtags.

    Derzeit besteht das Präsidium des Landtags aus:

    Funktion Partei
    Barbara Stamm Landtagspräsidentin CSU
    Reinhold Bocklet I. Vizepräsident CSU
    Franz Maget II. Vizepräsident SPD
    Peter Meyer III. Vizepräsident Freie Wähler
    Christine Stahl IV. Vizepräsidentin Bündnis 90/Die Grünen
    Jörg Rohde V. Vizepräsident FDP
    Reserl Sem SchriftfĂĽhrerin CSU
    Sylvia Stierstorfer SchriftfĂĽhrerin CSU
    Christa Steiger SchriftfĂĽhrerin SPD
    Walter Nadler SchriftfĂĽhrer CSU

    Ständige Ausschüsse

    Im folgenden sind die ständigen Ausschüsse des 16. Bayerischen Landtags (seit 2008) aufgeführt:

    Ausschuss Vorsitz Mitglieder CSU SPD Freie Wähler Bündnis 90/
    Die GrĂĽnen
    FDP
    Ausschuss fĂĽr Staatshaushalt und Finanzfragen Georg Winter 22: 11 5 2 2 2
    Ausschuss fĂĽr Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz Franz Schindler 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss fĂĽr Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Joachim Hanisch 20: 10 4 2 2 2
    Ausschuss fĂĽr Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Erwin Huber 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Gerhard Eck 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss fĂĽr Soziales, Familie und Arbeit Brigitte Meyer 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss fĂĽr Hochschule, Forschung und Kultur Bernd Sibler 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss fĂĽr Bildung, Jugend und Sport Martin GĂĽll 20: 10 4 2 2 2
    Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes Ingrid Heckner 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss fĂĽr Eingaben und Beschwerden Hans Joachim Werner 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten Ursula Männle 16: 8 3 2 2 1
    Ausschuss fĂĽr Umwelt und Gesundheit Christian Magerl 20: 10 4 2 2 2

    Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellen.

    Weitere AusschĂĽsse

    Der Frauenanteil im Bayerischen Landtag

    Der Gesamtanteil der weiblichen Abgeordneten des Bayerischen Landtags beträgt in der aktuellen 16. Wahlperiode 31,0 Prozent. Unter den einzelnen Landtagsfraktionen variiert er sehr stark. Die regierende CSU hat mit 20,7 Prozent den niedrigsten Frauenanteil in ihrer Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen mit über 50 Prozent den höchsten.

    Dem Bayerischen Landtag steht heute eine Frau vor: Landtagspräsidentin ist seit Oktober 2008 Barbara Stamm (CSU).[6] Bis auf Bündnis 90/Die Grünen, deren Fraktion von einem Mann und einer Frau gemeinsam geführt wird, sind durchweg Männer die Fraktionsvorsitzenden.

    Fraktion gesamt Frauen Frauenanteil Fraktionsvorsitz[7]
    Frau Mann
    CSU 92 19 20,7 % Georg Schmid
    FW 20[8] 5[8] 25,0 %[8] Hubert Aiwanger
    FDP 16 5 31,3 % Thomas Hacker
    SPD 39 18 46,2 % Markus Rinderspacher
    BĂśNDNIS 90/DIE GRĂśNEN 19 10 52,6 % Margarete Bause und Martin Runge      
    Fraktionslose Abgeordnete 1[8] 1[8] 100 %[8] – –
    Landtag gesamt 187 58 31,0 % 0 % Fraktionsmitglieder unter Alleinvorsitz Frau 89,3 % Fraktionsmitglieder unter Alleinvorsitz Mann
    10,2 % Fraktionsmitglieder unter Doppelvorsitz Frau/Mann

    (Wo nicht weiter gekennzeichnet, wurden die Zahlen den Veröffentlichungen der Internetseite des Bayerischen Landtages entnommen,[9] die prozentualen Anteile der Fraktionen wurden berechnet[10])

    Siehe auch

    Literatur

    Weblinks

     Commons: Bayerischer Landtag â€“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Geschichte des Bayerischen Parlaments:

    Einzelnachweise

    1. ↑ ""Horchposten" des Landtags in Brüssel". Webseite des Online-Magazins des Bayerischen Landtags, Maximilianeum. Abgerufen am 25. März 2011.
    2. ↑ Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Landtagswahlen in Bayern seit 1946
    3. ↑ Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Landtagswahl 2008
    4. ↑ Martin Runge neuer Fraktionschef, Artikel auf BROnline, abgerufen am 11. Februar 2011
    5. ↑ Martin Runge zum Grünen-Fraktionschef gewählt, Artikel der Nürnberger Nachrichten, abgerufen am 11. Februar 2011
    6. ↑ Internetseite des Bayerischen Landtages: Bayerischer Landtag konstituiert sich neu - Barbara Stamm (CSU) ist neue Landtagspräsidentin. 20. Oktober 2008.
    7. ↑ Internetseite des Bayerischen Landtages: Fraktionen. (Bildunterschrift, Stand Dezember 2009).
    8. ↑ a b c d e f Die nun 20 köpfige FW-Fraktion verfĂĽgt nur noch ĂĽber 5 weibliche Abgeordnete. Die vormalige FW-Abgeordnete Gabriele Pauli ist inzwischen fraktionslos, die Zahlen wurden entsprechend korrigiert. Vgl. Die Sitzverteilung im Plenarsaal in: Im Plenum des Bayerischen Landtages. 3. Auflage 16. Wahlperiode, Herausgeber: Bayerischer Landtag - Landtagsamt, Stand Juli 2009, S. 10.
    9. ↑ Bayerischer Landtag: Wahl - Frauenanteil. (2008) S 1.
      Bayerischer Landtag: Wahl - Fraktionstärken. (16. Wahlperiode) S 2.
    10. ↑ Prozentsatz: Anzahl der Frauen in einem Bereich geteilt durch die jeweilige Gesamtzahl von Abgeordneten, multipliziert mit 100. Vgl. auch Prozent.

    48.136330555611.5943888889Koordinaten: 48° 8′ 11″ N, 11° 35′ 40″ O

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