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Der Beamte ist in Österreich eine Sonderform des Staatsbediensteten und ein öffentliches Organ.
Inhaltsverzeichnis |
Personen, die sich im Staatsdienst befinden (öffentlich Bedienstete), werden in zwei Gruppen eingeteilt:
Beamte werden durch Bescheid berufen (Pragmatisierung, Verbeamtung) und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.[1] Basis des Österreichischen Beamtenwesens ist das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG, i.d.g.F.)[2] für Beamte des Bundes, das Landesbeamtengesetz[3] für die Landesbeamten, und die jeweiligen Landesgesetze für Landesebene und für die Gemeindebediensteten, und zahlreiche sonstige Regelungen für Beamten anderer Dienststellen der öffentlichen Verwaltung.
Bundesbeamte werden in zehn Gruppen eingeteilt (genannt ist die amtliche österreichische Berufsbezeichnung):
Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen[5], unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.[1]
Im Bereich der Sozialversicherung sind die österreichischen Beamten in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem Beamten Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG) bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) pflichtversichert. Eine Optionsmöglichkeit zu einer privaten Krankenversicherung besteht nicht. Österreichische Beamte unterliegen nicht der Pensionsversicherung. Von der jeweiligen Dienstbehörde werden allerdings Pensionsbeiträge vom Gehalt einbehalten, die später zu einem Ruhegenuss (bei Versetzung in den Ruhestand) oder einem Versorgungsgenuss (bei Dienstunfähigkeit) führen.
Die Beamten stellen rund 10% der aktiv wahlberechtigten Österreicher, der Anteil der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen an den Nationalratsabgeordneten beträgt 40%. Fügt man als Grundlage der Berechnung auch noch andere öffentliche Rechtsträger dem öffentlichen Dienst hinzu, so sind 50% der Parlamentarier Beamte.[6]
Die Geschichte des modernen österreichischen Beamtentums beginnt ungefähr ab dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts. Meilensteine waren das Jahrzehnt von 1780 bis 1790 (Reformen Kaiser Josephs II. – Hirtenbrief von 1783), sodann der Vormärz, das Jahr 1873 (erstes umfassendes Rang- und Besoldungssystem) und das Jahr 1914 (Dienstpragmatik).
In der Gegenwart wird das österreichische Berufsbeamtentum kontrovers diskutiert.
Manche Stimmen meinen, zunehmende Ausgliederungen von Agenden aus der staatlichen Verwaltung, Restriktionen bei der Pragmatisierung und dienst- und pensionsrechtliche Nivellierungen würden das österreichische Beamtentum, dem heute noch in manchen Nachfolgestaaten der k.u.k.-Monarchie nachgetrauert werde und das in diesem Vielvölkerstaat ein Integrationsinstrument ersten Ranges gewesen sei, bis zur Unkenntlichkeit entstellen.
Auch die allgemeine Vermengung von Beamtenwesen und Privatwirtschaft wird kritisch gesehen.[7]