Suche im Lexikon
Lexikon auf Ihrer Homepage Lexikon als Lesezeichen hinzufügen

Beirat

Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. BeirÀte haben oft wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse und Kontrollfunktion, sondern beschrÀnken sich auf Beratungen und Empfehlungen.

Im Gegensatz zu den stĂ€ndigen BeirĂ€ten sind Kommissionen (zum Beispiel die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestags) meist Beratungsgremien, die nur fĂŒr eine begrenzte Zeit agieren.

Beirat ist auch die Bezeichnung fĂŒr ein Mitglied eines Beirats.

Inhaltsverzeichnis

Funktion und Unterscheidung

BeirÀte dienen

BeirÀte werden von Institutionen und Organisationen aller Art genutzt, beispielsweise:

Die BeirÀte (im Sinne von Mitglied des Beirats) werden meist benannt, können aber auch gewÀhlt werden. Sie können ehrenamtlich, gegen geldwerten Vorteil oder gegen Entgelt tÀtig sein.

Gesetzliche geregelte BeirÀte

Eine Reihe von BeirÀten werden aufgrund von Gesetzen gebildet. Beispiele sind:

BeirĂ€te staatlicher Institutionen dienen hĂ€ufig dazu, die Interessen betroffener BĂŒrger zu vertreten, beispielsweise SchulbeirĂ€te oder SicherheitsbeirĂ€te. Die Mitgliedschaft in solchen BeirĂ€ten ist meist ehrenamtlich.

Ebenfalls auf gesetzlicher Basis werden gemĂ€ĂŸ Wohnungseigentumsgesetz VerwaltungsbeirĂ€te zur Vertretung der WohnungseigentĂŒmergemeinschaft gebildet.

Wissenschaftliche BeirÀte

Im Auftrag von Hochschulen, Forschungsprojekten, Regierungen oder Parlamenten werden oftmals wissenschaftliche BeirÀte berufen. Diese dienen der wissenschaftlichen Evaluation der Ergebnisse und der Beratung der EntscheidungstrÀger. Beispiele sind:

Sonstige BeirÀte

Insbesondere in Vereinen, VerbÀnden und Unternehmen werden oft BeirÀte auf freiwilliger Basis oder aufgrund von Satzungen geschaffen. Die Befugnisse und die Zusammensetzung eines Beirats können hierbei frei definiert werden und sind im Gegensatz zum Aufsichtsrat nicht gesetzlich normiert.

Ein Beispiel, wo ein Beirat auch als Kontrollinstrument verwendet wird, ist die Kommanditgesellschaft, etwa bei geschlossenen Fonds. Bei dieser besteht keine Verpflichtung zur Einrichtung eines Aufsichtsrats. Gleichwohl wenden die Gerichte Aktienrecht bei der Beiratshaftung hÀufig analog an.

Problembereiche

Kritiker von UnternehmensbeirÀten kritisieren folgende Aspekte:

  • Die Praxis vieler großer Unternehmen, BeirĂ€te zu beschĂ€ftigen, die hauptsĂ€chlich aus Politikern bestehen, steht in der Kritik, eine Form des Lobbyismus bzw. der versteckten Einflussnahme auf politische Entscheidungen zu sein. Berater weisen darauf hin, dass insbesondere eine professionelle Struktur des Beirates und eine gezielte personelle Besetzung wichtige Voraussetzungen fĂŒr eine erfolgreiche Beiratsarbeit sind.
  • BeirĂ€te von Unternehmen wachsen besonders oft nach Fusionen. ÜberflĂŒssig gewordene AufsichtsrĂ€te werden dann durch den Beirat weiter an das neue Unternehmen gebunden.
  • Banken, Finanzdienstleister, Stromversorger und Versicherer unterhalten große BeirĂ€te. Hier ist die PrĂ€senz von Vertretern aus der Politik besonders auffĂ€llig.

Weblinks

Literatur

  • May, Peter, Gerold Rieder und Teresa Brose: BeirĂ€te in deutschen Familienunternehmen. Bonn INTES Akademie fĂŒr Familienunternehmen: 2002. (Diplomarbeit an der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bergisch Gladbach)
Impressum AGB Datenschutz KundenserviceMediadatenfreenet AGJobsSitemap
gekennzeichnet mit
JUSPROG e.V. - Jugendschutz
freenet ist Mitglied im JUSPROG e.V.