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Der Begriff Beistellung bezeichnet einen Ablauf in der Technik, einen Begriff aus der Energiewirtschaft, sowie einen Buchungsvorgang im Bestellwesen.
Die Beistellung (Vorschubbewegung) ist die Vorbewegung der Schleifscheibe oder des Fräswerkzeuges gegen das Werkstück in einer Werkzeugmaschine, die entweder radial, schrittweise oder stetig verlaufen kann, von Hand oder selbsttätig. So wird z. B. ein Fräskopf über ein Stück Holz geführt, um eine Nut einzufräsen.
In der Energiewirtschaft ist die Beistellung eine Marktöffnungsregel. Mit der Beistellung wird ein Verfahren der Wechselmöglichkeit von Endkunden (Verbrauchern) beim Bezug von Energie (Strom, Gas) oder bei Telekommunikationsdienstleistungen bezeichnet.
Der private Endkunde schließt seinen Versorgungsvertrag (Gas- bzw. Strom, Telekommunikationsdienstleistungen) mit dem neuen Versorger/Dienstleister. Dieser bezieht die Energie/Dienstleistung (Gas bzw. Strom, Telekommunikationsdienstleistungen) vom örtlichen Netzbetreiber(bzw. dessen assoziiertem Lieferant), der bisher das Monopol hatte, im Rahmen eines Beistellungsvertrags. Durch dieses Dreiecksverhältnis wird dem Endkunden die Möglichkeit gegeben, den unmittelbaren Vertragspartner selbst zu wählen. Nachteilig ist dabei jedoch, dass der Endkunde mittelbar weiterhin vom lokalen Netzbetreiber/Anbieter abhängig bleibt und der Netzbetreiber/Anbieter in seinem ehemaligen Versorgungsgebiet weiterhin einen gesicherten Abnahmemarkt hat und die Produkte u.U. teurer per Beistellung vermarktet als mit Angeboten direkt an seine Endkunden gibt.
Die Beistellung war auf dem deutschen Energiemarkt nur eine befristete Vorstufe zum diskriminierungsfreien Netzzugang. Dabei schließt der private Endkunde seinen Versorgungsvertrag ebenfalls mit dem neuen Versorger. Dieser bezieht jedoch den Strom nicht vom örtlichen Netzbetreiber (bzw. dessen assoziierten Lieferanten), sondern liefert ihn selbst durch das Netz des örtlichen Netzbetreibers und durch die jeweils vorgelagerten Netze an den privaten Endkunden. Durch die Regulierung der zu veröffentlichenden Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) besteht eine deutlich höhere Transparenz des Gesamtstrompreises für den Endkunden und damit grundsätzlich die Möglichkeit, den Strom vom günstigsten Anbieter zu beziehen.
Quelle: http://www.strom-magazin.de/durchleitung/
Zu einer Bestellung einer Firma an einen Lieferanten kann die bestellende Firma Rohmaterial, Halbzeuge oder Bauteile beistellen, die dann vom Lieferanten z.B. in Form eines Werkvertrages zum fertigen Produkt verarbeitet werden.
Typisch hierbei ist die kostenlose Beistellung. Bei der kostenlosen Beistellung erhält der Lieferant keine Rechnung für das beigestellte Material, sondern die bestellende Firma verbucht den Materialfluß intern. Bei der kostenpflichtigen Beistellung hingegen kauft der Lieferant z.B. das Halbzeug bei der bestellenden Firma zu einem festgelegten Preis, der dann in die Kalkulation des Verkaufspreises des Lieferanten an den Bestellenden einfließt.
Beistellungen können danach unterschieden werden, in welcher Form sie zum Besteller zurückgelangen.