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| Beo | ||||||||||||
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| Beos (Gracula religiosa) | ||||||||||||
| Systematik | ||||||||||||
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| Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
| Gracula religiosa | ||||||||||||
| Linnaeus, 1758 | ||||||||||||
| Unterarten | ||||||||||||
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Der Beo (Gracula religiosa), manchmal auch als Mynah bekannt, ist eine Vogelart, die zur Familie der Stare (Sturnidae) gehört und nicht, wie oftmals aufgrund ihrer Sprachfähigkeit angenommen, zu den Papageien.
Beheimatet ist der Beo in Sri Lanka, Südwest-Indien, Ostindien, dem Himalayagebiet, Hinterindien, Borneo, Java und den Kleinen Sunda-Inseln. Dort lebt er paarweise oder in kleinen Familienverbänden.
Das Gefieder ist schwarz; bei entsprechenden Lichtverhältnissen schillert es grünlich. Das auffälligste äußerliche Merkmal ist ein gelber Hautlappen an beiden Kopfseiten, der jeweils bis zum Hinterkopf reicht. Der zweite Farbtupfer des Vogels ist der gelbe Schnabel, mit dem er als Weichfresser vor allem Früchte und Insekten frisst.
Er besitzt ein munteres Wesen. Besitzer von in Gefangenschaft gehaltenen Beos empfinden diese als „aufmüpfig“. Aber gerade deshalb und wegen seiner ausgesprochenen Sprachbegabung ist dieser Vogel nicht nur in seiner Heimat ein beliebtes Heimtier. Allerdings sind die von dem Tier erzeugten Töne laut. Die Vögel haben eine Lebenserwartung von etwa 15 Jahren.
Der Beo wird in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN geführt und wird global als nicht gefährdet (least concern) beurteilt.[1]
Allerdings hat die Fähigkeit der Art, Geräusche und menschliche Stimmen nachzuahmen, dazu geführt, dass große Nachfrage zur Haltung als Haustier und in Folge wirtschaftliches Interesse an dieser Art entstand. Nachdem nun schwere Bestandseinbußen auf regionalen Ebenen zu verzeichnen waren, wird der Beo seit 1997 auf Appendix II des Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES[2] geführt. Somit darf die Art nur unter bestimmten Bedingungen in den Handel gebracht werden.
Diese Einschränkung des internationalen Handels wurde auch auf europäischer Ebene vorgeschrieben und findet in Anhang B der EU-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 beziehungsweise EG-Verordnung 407/2009[3] der Europäischen Union ihren Niederschlag.