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Der Bergarbeiterstreik von 1889 war der erste organisierte Massenstreik im Ruhrbergbau.
Die Arbeiter wollten an den Gewinnsteigerungen der Unternehmer teilhaben. Es ging um eine Lohnerhöhung von 15 %, gegen Überschichten, achtstündige Arbeitszeit einschließlich der Ein- und Ausfahrten, bessere Wetterführung, einen gedeckten Gang von der Waschkaue zum Schacht und Lieferung des Holzes in die Grube. Begonnen hatte der Ausstand in Bochum (24. April) und Essen (1. Mai). Dem schlossen sich zahlreiche weitere Belegschaften spontan an. Zeitweise beteiligten sich etwa 90 % der damals 104.000 Bergarbeiter des Reviers an dem Ausstand. Ein zentrales Streikkomitee wurde gebildet.
Dass die alte obrigkeitliche Tradition im Bergbau nicht vergessen war, zeigt die Tatsache, dass das Streikkomitee eine Deputation an Wilhelm II. entsandte. Am 14. Mai 1889 wurden die „Kaiserdelegierten“ Friedrich Bunte, Ludwig Schröder, und August Siegel in Berlin vom Kaiser empfangen, den sie als obersten Bergherren anrufen wollten. Wenngleich dieser den Streik kritisierte, räumte er ein, die Beschwerden amtlich prüfen zu lassen. Die Audienz beim Kaiser brachte den Streikenden hohe Aufmerksamkeit ein, auch und insbesondere in den bürgerlichen Schichten des Reiches.
Unter Vermittlung Friedrich Hammachers, Reichstagsabgeordneter und Ehrenmitglied des Bergbau-Vereins, kam am Folgetag das Berliner Protokoll zustande, in dem für die Bergleute eine Arbeitszeit von acht Stunden, inklusive jeweils einer halben Stunde Ein- und Ausfahrzeit festgelegt wurde. Außerdem sollten Überschichten nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen Grubenverwaltung und Arbeiterausschüssen gefahren werden. Am 16. Mai äußerte Kaiser Wilhelm sich gegenüber einer Delegation des Bergbau-Vereins zufrieden über den Ausgang der Verhandlungen.
Da damit der Verein für die bergbaulichen Interessen Entgegenkommen signalisierte, flaute der Streik zunächst ab. Er wurde jedoch bereits am 21. Mai wiederaufgenommen, da die Bergbauunternehmer die Vereinbarung von Berlin ignorierten und sogar schwarze Listen mit den Namen streikender Bergleute einführten, um diesen eine Anstellung im Bergbau zu verwehren. Anfang Juni 1889 kam es schließlich zum Abbruch des Streiks, ohne dass unmittelbar ein anhaltendes Ergebnis für die Bergleute erzielt werden konnte.
Der Streik wurde zum Auslöser für die Gründung des „Alten Verbandes“, dem Ausgangspunkt für den Durchbruch der Gewerkschaftsbewegung im Ruhrbergbau. Mittelbar kann der Arbeitskampf auch als eine Ursache für den Erlass des Arbeiterschutzgesetzes vom 1. Juni 1891 (23. Novelle zur Reichsgewerbeordnung) gesehen werden. Es enthielt neben Regelungen zum Frauenschutz, eingeschränkter Nachtarbeit und Kinderschutz auch Bestimmungen für eine 24stündige Sonntagsruhe für alle Arbeiter in Fabriken, Werkstätten, Bergwerken, auf Baustellen und Werften.