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Berufskraftfahrer/in ist in Deutschland und in Österreich, Lastwagenchauffeur/-chauffeuse in der Schweiz, die Berufsbezeichnung für beruflich qualifizierte Fahrer oder Fahrerinnen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr.
In den Staaten der Europäischen Union wird als Nachweis der Befähigung des Kraftfahrers in der Regel die harmonisierte Schlüsselzahl 95 (Gemeinschaftscode 95) in den Führerschein eingetragen. In Deutschland ist die berufliche Qualifizierung des Kraftfahrers im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz geregelt.[1]
In Deutschland ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung in den Ausbildungsberufen Berufskraftfahrer und Fachkraft im Fahrbetrieb im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)[2] und in den Vorschriften zur Umsetzung der Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQV)[3] geregelt. In Österreich ist die Grundqualifikation und die Weiterbildung im Güterbeförderungsgesetz sowie in der dazu erlassenen Verordnung über die „Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer“ (GWB)[4] geregelt. Diese Grundqualifikation muss nachgewiesen und mindestens alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuert werden. Die Erfordernis einer Grundqualifikation gilt noch nicht für Fahrer im Güterkraftverkehr, die ihre Fahrerlaubnis (Klassen C, C1 oder eine gleichwertige Klasse) vor dem 10. September 2009 erworben haben. Für den Personenverkehr mit den Klassen D, D1 gilt als Stichtag der 10. September 2008. Diese Fahrer („Besitzständler“) müssen aber bis zum 10. September 2014 (D, D1 bis zum 10 September 2013) eine Weiterbildung absolvieren und dann im Abstand von fünf Jahren wiederholen.
Mit diesen Regelwerken wurden die europäischen Vorgaben der Richtlinie 2003/59/EG[5] in nationales Recht umgesetzt.
Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht für Fahrer in der Personenbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie für Fahrer in der Güterbeförderung, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist.[6] Folgende Fahrerlaubnisse der Führerscheinklassen werden in Abhängigkeit vom verwendeten Fahrzeugtyp benötigt:
Bei der Fahrprüfung muss der Anwärter bestimmte Grundfahraufgaben (z. B. rückwärtiges Anfahren an eine Laderampe, rückwärtiges Rangieren) beherrschen. Voraussetzung zum Erlernen dieser Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw), der Erste-Hilfe-Schein (8 Doppelstunden, „Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM“ reicht hier nicht), ein augenärztliches Gutachten sowie eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.
Wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erlangt worden ist, wird im Führerschein der sogenannte Gemeinschaftscode 95[7] eingetragen. Dabei handelt es sich um eine harmonisierte Schlüsselzahl der Europäischen Union. Der Eintrag lautet in Deutschland: 95. Kraftfahrer/Kraftfahrerin ist Inhaber/Inhaberin eines Befähigungsnachweises und die Befähigungspflicht ist nach Artikel 3 der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 bis zum … erfüllt.[8]
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere Führen eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse hinausgehen. Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:
Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.
Alle fünf Jahre betragen obligatorische Weiterbildungskurse 35 Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis im blauen Druck + Rechteck, mit zwölf gelben Sternen als Hintergrund mit Individualdaten:
in den Sprachen:
Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen einen Gefahrgutführerschein, als sogenannte ADR-Bescheinigung, die in allen europäischen Staaten gültig ist. Der Gefahrgutführerschein wird für bestimmte Gefahrgutklassen erteilt. Es gibt neun verschiedene solcher Gefahrgutklassen. Um den „ADR-Schein“ (5 Jahre Gültigkeit) zu bekommen, muss eine mehrtägige Schulung besucht werden und eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden. Für die Klassen 1 und 7 gelten besondere Voraussetzungen.
Fahrer von Gefahrguttransporten müssen besondere Bestimmungen einhalten. So dürfen sie anders als die übrigen Kraftfahrer keinen Beifahrer mitnehmen (welcher nicht auch im Besitz eines mitzuführenden ADR-Scheines ist) und müssen bei besonderen Wetterverhältnisssen den nächstgelegenen Parkplatz ansteuern, und warten bis sich die Witterung gebessert hat.
Es gibt in Europa Strecken, welche für Gefahrguttransporte gesperrt sind.
Berufskraftfahrer und ihre Fahrzeuge (Sicherheitsmängel) werden in Deutschland durch Autobahnpolizei, Zoll und Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kontrolliert. Neben den Kontrollen an den Fahrzeugen und der Ladungssicherung (LaSI) kommt auch noch als weiterer Schwerpunkt der Abgleich der Tachoscheibe in den Manuellen Systemen und die Auslesung des Digi-Tacho hinzu, um Lenkzeitüberschreitungen zu ahnden. Darüber hinaus werden On Road Zivile Kontrollen zum Thema Abstand und Geschwindigkeit durchgeführt
Berufskraftfahrer / in ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf (Facharbeiter) für Fahrertätigkeit in der Personen- und Güterbeförderung[9]. Die dreijährige Ausbildung richtet sich nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung.[10] Ziel der dualen Ausbildung ist die Befähigung des Berufskraftfahrers zum sicheren, verantwortungsvollen und selbstständigen Führen von Kraftfahrzeugen sowohl im Personen- als auch im Werk-, Güter-Nah- und Fernverkehr.
Um nur Busfahrer/in zu werden, kann man alternativ die Berufsausbildung Fachkraft im Fahrbetrieb absolvieren. Dort geht es primär um kaufmännische Tätigkeiten, als nur um das Führen von Bussen. Diese Ausbildung wird bei Verkehrsunternehmen zunehmend beliebter und mittlerweile häufiger angeboten als die Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Eine besondere schulische Voraussetzung wird nicht verlangt, doch es sollte mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen. Das Mindestalter ist 16 Jahre, allerdings kann der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis B + E, mit dem 17. Lebensjahr[11] und C 1 + E erst mit 18 Jahren erworben werden, sowie der Omnibus-Führerschein erst mit 21 Jahren. Die Tauglichkeitsuntersuchung zur Erlangung der Fahrerlaubnis ist sowohl für die Einstellung zur Ausbildung des BKF sowie auch für die Fahrerlaubnis C und E eine notwendige rechtliche Voraussetzung. Im letzten Jahr der Ausbildung kann bzw. darf auch der 18-jährige Auszubildende bereits schwere Nutzfahrzeuge mit 40 t zGG fahren, wenn er die Fahrerlaubnis im Wege der Einzelausnahme erlangt hat.
Gesundheit zur Erlangung der Fahrerlaubnis C + E, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Freude am Umgang mit digitalem und technischem Gerät, Flexibilität, Mobilität, gute körperliche Verfassung und gute Nerven. Außerdem sollten im Fernverkehr eingesetzte Berufskraftfahrer beachten, dass nicht gewährleistet sein kann, am Wochenende wieder daheim zu sein (in Abhängigkeit von Terminen und Fahrverboten!)
Die Berufsausbildung des BKF erfolgt nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) in einem „Ausbildungsrahmenplan“, in einem Speditions- oder Busbetrieb und in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Es sollen Tätigkeiten und Kenntnisse so vermittelt werden, dass der Auszubildende zur Ausschöpfung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Dazu gehören insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren. Es muss ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises geführt werden. Eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes soll vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK)[12] erstreckt sich auf die aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff. Nach erfolgreich abgelegter Facharbeiterprüfung erhält der Auszubildende den Facharbeiterbrief. Im Jahr 2008 betrug die durchschnittliche monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung in den alten Ländern für Auszubildende für den Beruf „Berufskraftfahrer/ in“ 646 €. Im ersten Ausbildungsjahr wurden 592 €, im zweiten Ausbildungsjahr 647 € und im dritten Ausbildungsjahr 698 € pro Monat gezahlt. In den neuen Ländern betrug diese Vergütung entsprechend 524 €, 563 € bzw. 596 €.[13]
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Tätigkeiten und Kenntnisse:
Die Ausbildung zum Lastwagenführer dauert in der Schweiz drei Jahre.
Gefahrgutfahrer (GGVSEB / ADR), Kraftverkehrsmeister, als Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr, Verkehrsfachwirt, Fachkraft für Lagerhaltung, Speditionskaufmann z. B. Disponent, Selbstständigkeit nach einer erfolgreichen Sach- und Fachkundeprüfung vor der IHK.
Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 staatlich anerkannt. Seitdem ist auch die Berufsbezeichnung „Berufskraftfahrer” gesetzlich geschützt. Bis dahin war der Kraftfahrer nur ein „Hilfsarbeiter mit Führerschein”. Der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung des gewerblichen Güterkraftverkehrs auf der Straße und der enormen Zunahme des Straßenverkehrs sollte durch eine bessere berufliche Qualifizierung der Fahrer Rechnung getragen werden. Auch die zunehmende Technisierung und der organisatorische Wandel der Logistikbranche erfordern eine umfassende Qualifizierung der Fahrer.
Zunächst wurden ab 1974 von den Industrie- und Handelskammern den langjährig tätigen Kraftfahrern ein Berufskraftfahrer-Facharbeiterbrief ausgestellt, wenn sie einen einschlägigen achtmonatigen Kursus erfolgreich abgeschlossen hatten. Erforderlich war aber neben der theoretischen auch eine berufspraktische Qualifizierung, so dass eine zunächst zweijährige duale Ausbildung eingerichtet wurde. Neben der Ausbildung in einem Betrieb wird der Auszubildende dabei in der Berufsschule unterwiesen. In den betrieblichen Ausbildungsstätten, wie den Speditionen, sollen die zukünftigen Facharbeiter alle Abteilungen durchlaufen: Lager, Disposition, Werkstatt, Buchhaltung und Nah- und Fernverkehr. Der Erwerb der Fahrerlaubnis erfolgt davon unabhängig in privaten Fahrschulen.
Die Ausbildungsrichtlininen wurden im Laufe der Zeit immer wieder den geänderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen angepasst. Aber erst 2001 wurde die zweijährige Ausbildung auf drei Jahre verlängert[14]. Erst dadurch erlangte der Berufskraftfahrer endlich den Status eines echten Facharbeiters.
Die viele Jahre andauernde geringe berufliche Qualifikation des Kraftfahrers hat zu einem schlechten Image dieser Berufsgruppe geführt. Das öffentliche Ansehen der Kraftfahrer leidet auch dadurch, dass der Lkw-Verkehr oft nur als Störfaktor wahrgenommen wird, der den Straßenverkehr behindert und die Umwelt belastet. Auch die Medienberichterstattung hebt diese negativen Aspekte vielfach einseitig hervor. Derartige Umstände begünstigen das Selbstverständnis vieler Kraftfahrer als Alleinkämpfer oder ihre Flucht in die Traumwelt der Truckerromantik.
Durch die automatischen Arbeitsabläufe im Berufsalltag mit der modernen elektronischen Technik und der digitalen Telekommunikation wird der BKF als sehr gut ausgebildeter Facharbeiter benötigt.
Der Facharbeiter-Beruf für den Kraftfahrer hat eine lange alte Geschichte:
Zusammenfassend wurde festgestellt: Die Qualitätsanforderungen an den Berufskraftfahrer seien unbedeutend, weil durch die Führerscheinprüfung und die anschließende Arbeitsausführung des Kraftfahrers alles erfüllt ist. Es bedarf daher für diese Kraftfahrer-Tätigkeit keinen Berufskraftfahrer-Facharbeiter. Es werden keine weiteren Anforderungen gestellt, um diese zusammenfassende „Allerweltstätigkeit“ bewerkstelligen zu können. Der Kraftfahrer braucht keine Berufsausbildung, denn er betreibt nur eine untergeordnete Tätigkeit, wird und kann den Beruf nicht lange ausüben. Er hat auch ein schlechtes, „negatives Image“ und deswegen sind insgesamt die wesentlichen Merkmale einer Facharbeitertätigkeit nicht erfüllt. Das ergibt sich auch aus den Lehrstellenabbrüchen, die mit 48 Prozent aller BKF- Lehrverträge ab 1974 beendet wurden[29].
Ein Ausbilder für BKF weiß genau, woran es in all den Jahren gelegen hat. Die Arbeitgeber im Speditionsbereich haben die Auszubildenden im ersten Jahr als Lagerarbeiter und als Rangierer im Speditionsbetrieb arbeiten lassen, und sobald der Führerschein der Klasse drei (mit 17 Jahren) vorhanden war, wurden sie im Güternahverkehr eingesetzt. Innerhalb des letzten Lehrjahres (18 Jahre und Fahrerlaubnis der Klasse II) wurden die Auszubildenden widerrechtlich (allein) in einem 40-Tonnen-Lkw rund um die Uhr im Güterfernverkehr auf Tour geschickt.
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