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Die Berufsprüfung (BP) ist ein Qualifikationsnachweis im Schweizer Bildungssystem, der wie die Höheren Fachprüfungen zu den höheren, weiterführenden Berufsausbildungen gehören. Für die bestandene Prüfung wird der Eidgenössischer Fachausweis vergeben.
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An eine Berufsprüfungen wird in der Schweiz zugelassen, wer eine Berufslehre im Bereich der angestrebten Prüfung absolviert hat oder eine gleichwertige Ausbildung und zwei bis drei Jahre Berufserfahrung in diesem Berufsfeld aufweisen kann.
Vorbereitungskurse auf die Berufsprüfung sind zwar in den meisten Prüfungsordnungen nicht vorgeschrieben (→ offen für Autodidakten/Selbststudium), in der Praxis jedoch fast immer notwendig. Explizit vorgeschrieben ist beispielsweise die erfolgreich Absolvierte Polizeischule für angehende Polizisten.
Die Vorbereitungskurse sind nicht reguliert,[1] dennoch leistet der Bund finanzielle Beiträge dazu.[2]
Sie können z.B. 2 bis 5[3] Semester dauern. Als typisch gelten 2 bis 3 Semester.[4]
Die Prüfungsordnung kann das bestehen von Modulprüfungen oder Modulabschlüssen vorschreiben.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Dieser ist eine Urkunde, die bezeugt, dass der Inhaber die erforderlichen Kompetenzen besitzt, die von einer qualifizierten Fachkraft verlangt werden. Der neu erworbene Titel verbindet praktische Fähigkeiten mit fundierten theoretischen Kenntnissen. Die Prüfungsvorbereitungen sind nicht reglementiert, nur die Prüfungsinhalte.
Die Prüfungsordnung wird von Organisationen der Arbeitswelt ausgearbeitet und vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt.
Nach dem Erhalt des eidgenössischen Fachausweises kann man die Höhere Fachprüfung absolvieren.
An Technikerschulen kann der Eidgenössischer Fachausweis auch ein (freiwilliger) Zwischenschritt zum Techniker HF sein. Entweder wird in den unteren Semestern gezielt auf die Berufsprüfung vorbereitet (wobei die Berufsprüfung selbst freiwillig ist) oder es gibt, wenn man bereits eine Berufsprüfung abgelegt hat, Studien erleichterung.[5]
Die Berufsprüfung wurde 1963 mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes eingeführt.[6]
Die Berufsprüfung hatte anfangs Startschwierigkeiten, mittlerweile gibt es aber mehr erfolgreich abgelegt Berufsprüfungen, als jeweils Abschlüsse an Universitäten, Fachhochschulen bzw. höheren Fachschulen.[7]