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| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung |
| Typ: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Schulunterricht |
| Fundstelle: | BGBl. I Nr. 68/1997 |
| Inkrafttretensdatum: | 1. September 1997 |
| Letzte Änderung: | BGBl. I Nr. 45/2010 |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Die Berufsreifeprüfung (BRP, Berufsmatura) im österreichischem Bildungssystem ist ein berufsbegleitender Bildungsweg zu einer vollwertigen Matura (Reifeprüfung) als Studienberechtigungsprüfung.
Inhaltsverzeichnis |
Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die 1997 mit dem Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung[1] eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein weiterer Schritt dazu. 2000 gab es eine Novelle, wodurch nun auch Berufsgruppen, denen die BRP bislang verwehrt blieb, der Zugang zur BRP möglich ist. Eine weitere Novelle gab es mit dem Schulrechtspaket 2005.
Sie berechtigt zu einem Studium an Universitäten und Fachhochschulen und entspricht somit einer vollwertigen Matura – sie ist eine Externistenprüfung im Sinne des § 42 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986. Außerdem erfüllt die bestandene Berufsreifeprüfung die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst.
Damit eröffnen sich für Absolventen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens 3-jährigen Mittelschulen, von beruflichen Schulen, wie für Gesundheits- und Krankenpflege oder für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten. Die Abschlussprüfung kann aufgrund der Ausbildungszeit frühestens mit 19 Jahren, Teilprüfungen können bereits ab dem 17. Lebensjahr abgelegt werden. Damit kann die Berufsmatura nicht früher erworben werden, als die anderen Maturaformen.
Die Ausbildung erfolgt in den drei allgemeinbildenden Hauptfächern (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik) im Ausmaß von 160 Stunden, im Fachbereich von 120 Stunden.[2]
Die Abschlussprüfung erfolgt in Form einer Externistenprüfung („Externistenmatura“):[5]
Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan folgender Schultypen:
Angeboten wird sie von den meisten BHS in ihrem Fachgebiet, und den speziellen Höheren Lehranstalten für Berufstätige, wie auch am WIFI und bfi, in eigenen Klassen, oder berufsbegleitend als Abendschule.
sowie:
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