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Als Bewachung (engl.: security) wird die Sicherung eines Objektes verstanden.
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Als Bewachungsgegenstand werden ein Gebäude oder ein Gegenstand (Objektschutz), ein Territorium (Territorialschutz) – Grenzschutz, Zollkontrolle, Stadtwache –, eine Person (Personenschutz) oder eine Menschenmenge (Veranstaltung) – Zugänge, Parkplatz, Bühnengraben, Fluchtwege, Brandsicherheitswache, Ersthelfer bewacht. Zu den Bewachungsaufgaben gehören die Zugangs-, Durchgangs- und Sicherheitskontrollen (Sicherstellen der Autorisierung), die Kontrolle von Sicherheitsbereichen und Sperrzonen (Ausschluss von Selbst- und Fremdgefährdung) und/oder die Bedeckung gefährderter Ziele (Gewährleisten der Sicherheit).
Die Bewachung wird meist durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen unterstützt, die teils in den allgemeinen Kontext Überwachung fallen. Als erste Möglichkeit werden bauliche Bewachungsmaßnahmen verwendet. Dabei handelt es sich um Aufstellung von Absperrungen (Zäune, Mauern, Schutztüren), Gebäude, Militäranlagen –,. Eine andere Möglichkeit ist die technische Bewachung. Diese wird durch Alarmanlagen oder durch Meldesysteme übernommen. Die letzte Bewachungsmaßnahme ist die organisatorische Bewachung, welche durch Personenidentifikation, oder/und durch Schließanlagen durchgeführt werden.
Zur Infrastruktur zählen Örtlichkeiten, in das Wachpersonal Sicherheitsaufgaben jeglicher Art wahrnimmt oder von dort aus beginnt. Der Zutritt zu Wachen ist oftmals sogar durch Gesetze reglementiert. Beispiele sind etwa Wachzimmer (Wachstuben) wie Feuerwache, Polizeiwache, Rettungswache, oder Wachtürme
Bei umfangreichen Bewachungsaufgaben, z. B. mit verschiedenen Schutzstufen oder Zugangsbereichen, kann die Einrichtung eines Managementsystems notwendig werden.
Je nach der zu erwartenden Gefahr kann die Bewachung durch eine Aufsicht, zum Beispiel durch einen Nachtwächter, durch einen Sicherheitsdienst, durch eine Wachfirma oder einem Bewachungsunternehmen (eine zivile Körperschaft, die Wachdienst anbietet), durch die Exekutive (Polizei, Grenzschutz, Zollwache und ähnliche Verwaltungsorganisationen) durch das Militär (wobei die Militärpolizei zur Exekutive zählt) oder/und durch die Ankerwache, welche die Wacheinheit auf Schiffen vor Anker, auch in der zivilen Seefahrt stellt, erfolgen.
Beispiele gesetzlicher Regelungen:
In Österreich sind gemäß § 78 des Bundes-Verfassungsgesetz Wachkörper für die Bewachung zuständig. Wachkörper sind dabei zivile bewaffnete oder uniformierte oder sonst nach militärischem Muster eingerichtete Formationen, denen Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen wurden.
In Deutschland muss man eine Prüfung beim Sachkundenachweis gemäß § 34 a Gewerbeordnung ablegen, um eine Erlaubnis als Wachschutz zu bekommen. [1]
Zu den organisatorischen Bewachungsmaßnahmen gehören:
Beispiele: