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Eine Bibliografie (altgr. für „Bücherbeschreibung“, früher auch Bibliognosie oder Bibliologie) ist ein eigenständiges Verzeichnis von Literaturnachweisen bzw. die Erstellung oder die Lehre von der Erstellung eines solchen Verzeichnisses. Früher war Bibliografie auch als Ausdruck für die Bücherkunde allgemein üblich. Während die Monografie eine vollständige Abhandlung über einen Gegenstand beinhaltet, liefert die Bibliografie eine vollständige Übersicht der Literatur zu einem Gegenstand unter einem bestimmten Auswahlkriterium. Die Zusammenstellung der Titel kann je nach Zweckmäßigkeit alphabetisch, systematisch oder auch chronologisch sein, wobei auch der Wert der Titel berücksichtigt werden kann. Bibliografien, die als Teil eines anderen Werkes darin verwendete Literatur nachweisen, werden eher als Literaturverzeichnis bezeichnet. Der Ersteller einer Bibliografie wird Bibliograf genannt.
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Bibliografien sind ein unerlässliches Hilfsmittel in der Wissenschaft und zur Erschließung von Literatur zum Beispiel in Bibliotheken (dort gesammelt in Form von Bibliothekskatalogen, die man als eine Untergruppe der Bibliografie betrachten kann). Im Gegensatz zu klassischen Bibliothekskatalogen können Bibliografien aber auch unselbständige Literatur verzeichnen, das heißt Aufsätze aus Zeitschriften und Sammelbänden, die anders häufig nicht zu ermitteln sind.
Je nach Inhalt unterscheidet man zwischen Allgemeinbibliografien und Fachbibliografien, da sie immer einem ganz konkreten Zweck ausgerichtet sind. Das kann ein inhaltliches Thema sein (Gesamtliteratur eines Fachgebietes, Thematisches Gesamtverzeichnis), aber zum Beispiel auch der Erscheinungsort (Nationalbibliografie, Universitätsschriften und andere).
In einer Nationalbibliografie werden die gesamten Publikationen eines Landes verzeichnet. Sie wird in der Regel von der Nationalbibliothek eines Landes erstellt. Die Deutsche Nationalbibliografie wird von der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) erstellt und ist das größte Verzeichnis deutschsprachiger Literatur. Sie erfasst alle eingesandten Pflichtexemplare der Veröffentlichungen in Deutschland und im Ausland erschienene deutschsprachige Veröffentlichungen. In Österreich gibt es die Österreichische Nationalbibliografie und in der Schweiz das Schweizer Buch. Nationalbibliografien erscheinen meist in Jahresbänden, heute auch komplett auf CD-ROM. Daneben gibt es solche Verzeichnisse auch für bestimmte Zeitabschnitte.
Eine besondere Gattung stellen die periodisch erscheinenden Verzeichnisse dar, die für fast jedes Land bestehen. Die ersten derartigen Verzeichnisse entstanden in Deutschland, Frankfurter Meßkatalog (1564–1749) und Leipziger Meßkatalog (1594–1860), später die Allgemeine Bibliographie von Hinrichs (1842), seit 1893 unter dem Titel: Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deutsche Buchhandels.
Unter einer kommentierten Bibliografie (auch analytische Bibliografie, bibliographie raisonnée) versteht man ein Verzeichnis von Schriften, das sich nicht auf das bloße Verzeichnen von Titeln und Publikationsdaten beschränkt, sondern die Werke nach deren Inhalt kommentiert oder beurteilt.
Versteckte Bibliografien sind im Anhang eines Werkes veröffentlichte Bibliografien, die nicht als selbstständig erschienene Werke zu erkennen sind.
Bibliografien werden traditionell meist in Buchform veröffentlicht; heute setzt sich die elektronische Form als CD-Datenbank oder als Online-Datenbank mehr und mehr durch. Andere Beispiele sind die Karteiform, zum Beispiel bei Bibliothekskatalogen, oder die Bandform, bei Bibliothekskatalogen älteren Datums, hier wurden die Titelaufnahmen fortlaufend auf leere Seiten notiert und in Buchbände eingeklebt. Ergänzungen wurden in Streifenform oder als ganze Seiten eingefügt. Eine jüngere Form der Bibliografie oder des Kataloges ist die Mikrofiche-Technik mit entsprechenden Lesegeräten. Sie wird allerdings heute vollständig durch elektronische Datenbanken verdrängt.
Für das Verzeichnen der Literatur in einer Bibliografie mit Hilfe von Metadaten existieren in der Regel Standards (z. B. RAK, AACR) und Datenformate (zum Beispiel MARC, MAB, Dublin Core, BibTeX). Für den privaten Gebrauch gibt es zur Erstellung und Verwaltung von Bibliografien verschiedene Literaturverwaltungsprogramme. Neben der Arbeit von Bibliotheken und Autoren werden Bibliografien in bestimmten Bereichen auch gemeinschaftlich von Privatpersonen erstellt – beispielsweise der Comic Guide und die CD-Titeldatenbank freedb. Diese Datenbanken werden jedoch oft nicht direkt als Bibliografien bezeichnet – auch weil sie nur selten bibliothekarischen und wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Auch Bibliothekskataloge werden meist nur als Bibliografie bezeichnet, sofern sie als Bestandsverzeichnisse in gedruckter Form vorliegen.
Die International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) hat 1998 mit den Functional Requirements for Bibliographic Records ein Datenmodell zur Strukturierung von bibliografischen Datenbanken vorgestellt, das vier grundlegende Entitäten definiert:
Die Zahl der bisher erstellten Bibliografien ist sehr hoch. Es gibt daher eine Reihe von Bibliografien, die nur Bibliografien verzeichnen und die man daher als Metabibliografien (Bibliografien der Bibliografien) bezeichnen könnte. Zu den wichtigsten zählen:
Es gibt bereits eine ganze Reihe von Metabibliografien zu einzelnen Fachgebieten, sodass die Zusammenstellung einer Bibliografie der Metabibliografien durchaus sinnvoll wäre.
Sekundärliteratur zur Bibliographienkunde: