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Bildungschance bezeichnet die Chance von Personen oder Personengruppen am Bildungssystem teilzunehmen, Bildung zu erlangen.
Für die Unterschiedlichkeit der Bildungschancen einzelner wird in westlichen Industrienationen heute insbesondere die Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Milieu verantwortlich gemacht. In anderen Staaten oder Gesellschaftssystemen kann der Hauptgrund aber auch die Zugehörigkeit zu einer Religion, Rasse oder einem Geschlecht sein.
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Der soziale Status, als die Zugehörigkeit zu einem bestimmten sozialen Milieu gilt als mitverantwortlich für den Bildungserfolg. In diesem Zusammenhang wird auch von schichtspezifischer Ungleichheit der Bildungschancen gesprochen. Als Gründe werden angeführt:
In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine statistische Bildungsbenachteiligung, die international kritisiert wird. Studien belegen eine Korrelation von Bildungschancen und sozio-ökonomischer Herkunft. Das Bundesministerium für Bildung schloss 2006 daraus: Es "entscheidet in keinem anderen Industriestaat die sozio-ökonomische Herkunft so sehr über den Schulerfolg und die Bildungschancen wie in Deutschland."[1]
Im deutschen Bildungssystem sind bislang die formalen Voraussetzungen auf Chancengleichheit erfüllt:
Diese formalen Voraussetzungen für Chancengleichheit sind im konkreten Fall häufig bedroht. Beispiel dafür sind:
Kinder von Eltern mit höherem Einkommen haben prinzipiell bessere Entwicklungsmöglichkeiten, da sich die finanziellen Spielräume, die für die Bildung eine Rolle spielen, deutlich unterscheiden. So stehen wohlhabenden Familien deutlich mehr bildungsfördernde Instrumente im Elternhaus zu Verfügung als ärmeren Schichten. Diese Ungleichheit setzt sich fort in der Kostenpflichtigkeit von Kindergärten und Kindertagesstätten. Gerade die Verfügbarkeit von Plätzen in Kindertagesstätten ist in Westdeutschland sehr gering, sodass auch vielen interessierten Familien diese Förder- und Betreuungsmöglichkeit nicht zur Verfügung steht.
In einer Studie[4] der Konrad-Adenauer-Stiftung wird die heutigen Gesellschaft Deutschlands in drei „Lebenswelten“ getrennt. Ihr wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist die Sorge von Eltern um die Ausbildung ihrer Kinder in den drei sozialen Schichten: Unterschicht, Mittelschicht und Oberschicht. Eltern der Mittelschicht versuchen, ihre Kinder von Kindern der Unterschicht fernzuhalten. Abgrenzbar ist die Unterschicht von der sehr breiten Mittelschicht im Wesentlichen dadurch, das sich die Eltern in der unteren Schicht kaum um die schulischen Belange ihrer Kinder kümmern oder kümmern können. Es handelt sich hier um etwa 5% der in einer Studie erfassten Eltern. Noch schärfer, als die Trennung zwischen Mittelschicht und Unterschicht ist die Trennung zwischen Mittelschicht und Oberschicht. Diese Trennung ist weitgehend unüberwindbar. Kinder, die in die Oberschicht eingeordnet werden können, erfahren eine von materiellen Beschränkungen weitgehend losgelöste Förderung durch ihre Eltern, Helfer und private Schulen.
Internationale Vergleichsuntersuchungen wie die IGLU-Studie für Viertklässler, die PISA-Studie für 15-Jährige und der EURO-Student-Report stellen fest, dass im deutschen Bildungssystem die bestehenden Verhältnisse in einem besonderen Maß bei den kommenden Generationen aufrechterhalten werden. Dies liegt neben der verpassten frühkindlichen Förderung auch an der schwachen personellen Ausstattung der Schulen, die eine individuellere Betreuung der Kinder schwer möglich macht und so die Aufgabe der Förderung stärker in den Elternhäusern bleibt. Insbesondere Kinder aus Arbeiterfamilien haben kaum Chancen auf eine höhere Bildung. In jüngster Zeit sind deren Chancen nochmals deutlich gesunken. Während 1986 die Wahrscheinlichkeit, ein Studium zu beginnen, bei Beamtenkindern 9 mal so hoch wie bei Arbeiterkindern war, lag sie 2003 20 mal so hoch. Dazu trägt - in Kombination mit den oben genannten Ungleichheiten - vor allem die frühe Zuordnung in die Oberschultypen (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium) bei, die hier in der Regel nach der 4. Klasse geschieht. (Ausnahmen sind Berlin und Brandenburg, die noch eine sechsjährige Grundschule haben.) Die außer- und vorschulischen Einflüsse (zum Beispiel die Erziehung in den Familien) können durch die kurze Grundschulzeit kaum ausgeglichen werden. Auch der 2. Bildungsweg, der in Deutschland breit ausgebaut ist, kann diesen Effekt kaum korrigieren.
In den 1960er und 1970er Jahren gab es verstärkt Versuche, Chancengleichheit im Bildungssystem herzustellen. Ausgangspunkt war der Sputnikschock und die Feststellung, dass durch die bestehenden Verhältnisse die Fähigkeiten von vielen Menschen nicht optimal ausgenutzt werden. Ralf Dahrendorf prägte in diesem Zusammenhang das Bild des katholischen Arbeitermädchens vom Lande, deren Bildungsbedürfnisse nicht angemessen respektiert würden und die besonders zu fördern sei. Ansätze zur Förderung dieser Bildungsreserve waren beispielsweise die Abschaffung der Studiengebühren und die Einrichtung von Lernmittelfreiheit, BAföG, Schüler-BAföG, Schulbussen, Oberstufenzentren, Gesamtschulen und Gesamthochschulen. Allerdings werden einige Maßnahmen momentan rückgängig gemacht: Sämtliche Gesamthochschulen wurden 2003 wieder geschlossen. Neben der Einrichtung von Langzeitstudiengebühren werden nun in einigen Bundesländern Studiengebühren ab dem 1. Semester erhoben. Bedenklich ist auch die zunehmende Abschaffung der Lernmittelfreiheit. Ebenso wird kritisiert, dass in NRW ab 2006 Eltern die Möglichkeit haben sollen, die Grundschulen für ihre Kinder auszusuchen (Gefahr einer verstärkten Ghettoisierung)[2]