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Binnenwasserstraße werden alle schiffbaren Verkehrswege, die der allgemeinen Schifffahrt dienen, im Binnenland genannt. Unter schiffbaren Verkehrswegen versteht man sowohl größere Flüsse als auch Kanäle. Die deutschen Binnenwasserstraßen sind überwiegend im Eigentum des Bundes und somit Bundeswasserstraßen.
Auf den Binnenwasserstraßen des Bundes gelten schifffahrtsrechtlich:
a) auf Rhein, Mosel und Donau die jeweils international in einer Schifffahrtspolizeiverordnung vereinbarten Regelungen,
b) auf dem Unterlauf mit Nebenflüssen der in die Nordsee bzw. Ostsee mündenden Binnenwasserstraßen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. die internationale Schifffahrtsordnung Emsmündung,
c) auf den übrigen Binnenwasserstraßen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Wasserstraßen im Sinne des österreichischen Schifffahrtsrechts sind die Donau (einschl. Donaukanal in Wien) und ihre Nebengewässer sowie die Mündungsbereiche von March, Enns und Traun.
Die Binnenwasserstraßen werden nach Schiffbarkeit in Klassen je nach maximaler Größe der Schiffe untergliedert. Das von einer Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (englisch: Economic Commission for Europe, ECE) 1992 erarbeitete Klassifizierungssystem ist von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT, daher auch die Bezeichnung CEMT-Klassen) übernommen worden und am 24. März 1993 durch Erlass des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland eingeführt worden.
| Klasse | Länge | Breite | Tiefgang | Typ |
|---|---|---|---|---|
| VII | 285 | 34,20 | 2,50 - 4,50 | 3x3 Leichter |
| VI c | 280 | 22,80 | 2,50 - 4,50 | 3x2 Leichter |
| VI c | 195 | 34,20 | 2,50 - 4,50 | 2x3 Leichter |
| VI b | 195 | 22,80 | 2,50 - 4,50 | 2x2 Leichter |
| VI a | 110 | 22,80 | 2,50 - 4,50 | 2x1 Leichter |
| V b | 185 | 11,40 | 2,50 - 4,50 | 1x2 Leichter |
| V a | 110 | 11,40 | 2,50 - 4,50 | Grosses Rheinschiff |
| IV | 85 | 9,50 | 2,50 - 3,00 | Europaschiff |
Mit dieser fiktiven Klasse werden nicht klassifizierte Wasserstraße bezeichnet, auf denen trotzdem regelmäßig Schifffahrt, z.B. durch Sportboote oder Ausflugsschiffe, stattfindet.
Regionale Klassen für kleinere Binnenschiffstypen, im Detail unterschiedlich definiert östlich und westlich der Elbe. Klasse I-III entspricht der Péniche bzw. dem Groß-Finow-Maß, BM-500 und Gustav-Koenigs-Klasse. Gilt z. B. für die Saar von Saarbrücken bis Saargemünd, km 91,40 - km 64,98.
Als Europawasserstraße wird jeder Kanal und Fluss bezeichnet, der es den sogenannten Europaschiffen erlaubt, diese Wasserstraße zu befahren. Das Europaschiff ist ein Binnenschiff und hat eine einheitlich festgelegte Größe, die für alle europäischen Wasserstraßen Gültigkeit hat. Das Europaschiff hat folgende Abmessungen: Länge 85 m × Breite 9,50 m × Tiefgang 2,50 - 3,00 m.
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die vom sogenannten "Großen Rheinschiff" oder Großmotorgüterschiff befahren werden können. Das Große Rheinschiff hat die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 m - 4,00 m.
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern hintereinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 172 m - 185 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 - 4,50 m. Dieser Schiffstyp ist auf allen vorgenannten Wasserstraßen außer dem Neckar beheimatet. Der Main hat nur von der Mündung bis Kilometer 174,20 Vb, danach bis Kilometer 384,07 Va, die Mosel hat von der Mündung bis an die deutsch-französische Grenze, Kilometer 242,20, Klasse Vb, die Saar von km 87,20 bis zur Mündung bei Konz.
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern nebeneinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 22,80 m × Tiefgang 2,50 m - 4,50 m
Wie Klasse VIa, jedoch mit vier, also zwei nebeneinander + zwei davor. Die Abmessungen können dabei eine Länge von 195 m × Breite 22,80 × Tiefgang 2,50 - 4,50 betragen. Diese Schiffstypen sind nur auf den ganz großen Binnenwasserstraßen, wie Rhein, Donau, Rhône und Waal, beheimatet.
Wie Klasse VIb, jedoch mit sechs Leichtern, entweder 3x2, oder 2x3 Leichter. Maximale Abmessung 280 m x 22,80 m, oder 195 m x 34,20 m. Diese Zusammenstellungen verkehren nur auf dem Niederrhein, von Bad Salzig bis zur niederländischen Grenze, in Abhängigkeit vom Wasserstand.
Wie Klasse VIb, jedoch mit neun Leichtern, also drei nebeneinander + sechs davor. Die Abmessungen betragen dabei Länge 285 m × Breite 34,20 m × Tiefgang 2,50 - 4,50 m.
Flüsse:
Kanäle: