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| Bistum Dresden-Meißen | |
| Basisdaten | |
|---|---|
| Staat | Deutschland |
| Kirchenprovinz | Berlin |
| Metropolitanbistum | Erzbistum Berlin |
| Diözesanbischof | Sedisvakanz |
| Diözesanadministrator | Michael Bautz |
| Emeritierter Diözesanbischof | Joachim Reinelt |
| Emeritierter Weihbischof | Georg Weinhold |
| Fläche | 16.934 km² |
| Dekanate | 9 (31.12.2008 / AP2010) |
| Pfarreien | 105 (31.12.2008 / AP2010) |
| Einwohner | 4.320.000 (31.12.2008 / AP2010) |
| Katholiken | 142.812 (31.12.2008 / AP2010) |
| Anteil | 3,3 % |
| Diözesanpriester | 178 (31.12.2008 / AP2010) |
| Ordenspriester | 43 (31.12.2008 / AP2010) |
| Ständige Diakone | 11 (31.12.2008 / AP2010) |
| Katholiken je Priester | 646 |
| Ordensbrüder | 51 (31.12.2008 / AP2010) |
| Ordensschwestern | 154 (31.12.2008 / AP2010) |
| Ritus | Römischer Ritus |
| Liturgiesprache | Deutsch Obersorbisch |
| Kathedrale | Kathedrale Sanctissimæ Trinitatis (Kathedrale der Heiligen Dreifaltigkeit) |
| Konkathedrale | Dom St. Petri (Bautzen) |
| Website | www.bistum-dresden-meissen.de |
| Kirchenprovinz | |
Das Bistum Dresden-Meißen (lateinisch : Dioecesis Dresdensis-Misnensis) ist ein Bistum der römisch-katholischen Kirche mit Sitz in Dresden. Die Diözese wurde 1921 wiedererrichtet. Kathedrale ist die unter Kurfürst Friedrich August II. 1739–1751 errichtete ehemalige Katholische Hofkirche Ss. Trinitatis in Dresden. Der Schutzpatron des Bistums ist der heilige Benno von Meißen. Weitere Diözesanpatrone sind der hl. Donatus von Arezzo und die hl. Afra von Augsburg.
Inhaltsverzeichnis |
Das Gebiet des Bistums erstreckt sich nahezu über den gesamten Freistaat Sachsen (ausgenommen die ehemals preußischen Teile der Oberlausitz und den Südosten der vormaligen preußischen Provinz Sachsen). Zusätzlich gehören zum Bistum Teile des Freistaats Thüringen und zwar die Gebiete der ehemaligen Thüringer Kleinstaaten:
Das Bistum Dresden-Meißen ist ein Suffraganbistum von Berlin und gliedert sich in neun Dekanate:
Zur Geschichte des Bistums vor der Reformation siehe: Bistum Meißen
Das alte Bistum Meißen wurde 968 gegründet. Im Zuge der Reformation hörte das katholische Bistum 1581 in seinem kursächsischen Kerngebiet mit Meißen auf zu existieren. Allein im meißnischen Diözesangebiet in Ober- und Niederlausitz bedrängte der dortige Landesherr Katholiken und Kirche nicht, da die Lausitzen zu der Zeit noch königlich-böhmisches Lehen der katholischen Kaiser waren.
Der letzte Bischof des Altbistums Meißen, Johann IX. von Haugwitz, hatte für das lausitzische Diözesangebiet Johann Leisentrit als Diözesanadministrator mit Sitz in Bautzen eingesetzt. Dessen Bemühen ein nur das lausitzische Gebiet des Altbistums Meißen umfassendes Bistum Bautzen zu gründen, schlug fehl.
1567 verselbständigte der Heilige Stuhl das lausitzische Diözesangebiet als Apostolische Präfektur Meißen mit Leisentritt als Präfekt.[1] Dabei stellt eine Apostolische Präfektur kirchenrechtlich ein Bistum auf Probe dar.
Nach ihrer Lage bzw. ihrem Sitz wurde die Präfektur auch Apostolische Präfektur der Lausitzen oder Apostolische Präfektur Bautzen genannt. Der kaiserliche Landesherr wehrte in den Lausitzen nur wenig die Ausbreitung der Reformation, die durch die jeweils regionalen Landstände mit ganz unterschiedlichem Erfolg gefördert wurde. Als die Lausitzen 1635 ans lutherische Kursachsen fielen, sicherte dieses im Übergabevertrag (Traditionsrezess) zu, die religiösen Verhältnisse nicht zu ändern. Zudem verpflichtete der Westfälische Friede 1648 alle Vertragsstaaten, auch Kursachsen, in neu erworbenen Gebieten den Bekenntnisstand, der im Referenzjahr 1624 bestanden hatte, nicht mehr anzutasten.[2]
Nach der preußischen Annexion der Niederlausitz und der östlichen, nunmehr schlesischen, Oberlausitz schlug der Heilige Stuhl das dortige Präfekturgebiet - mit damals nur noch zwei Pfarreien in Neuzelle und Wittichenau – 1821 dem Fürstbistum Breslau zu. Seither bürgerte sich für das Restgebiet die Bezeichnung Apostolische Präfektur der (Sächsischen) Oberlausitz ein.
Am 24. Juni 1921 erhob Papst Benedikt XV. mit der Apostolischen Konstitution Sollicitudo omnium ecclesiarum die Apostolische Präfektur Meißen zum neuen Bistum Meißen, wobei der Sitz der Präfektur in Bautzen als Bischofssitz beibehalten wurde.[3] Das in Dresden ansässige Apostolische Vikariat in den Sächsischen Erblanden, das neben dem übrigen Sachsen noch Sachsen-Altenburg und Reuß ältere und jüngere Linie umfasste, wurde gleichzeitig aufgehoben und sein Gebiet dem neuen Bistum Meißen eingegliedert.[3]
1923 fand die erste Bistumssynode im Kloster St. Marienstern statt; dabei wurden vor allem Beschlüsse über die Organisation der Pfarreien und der Diözesanverwaltung gefasst. In der Zeit des Nationalsozialismus hatte das kleine Diaspora-Bistum sehr unter den Attacken der besonders kirchenfeindlichen sächsischen NS-Führung zu leiden, wenngleich nur wenige Katholiken sich aktiv am Widerstand beteiligten. Drei Priester der Diözese starben im KZ.
Nach 1945 hat sich die Zahl der im Bistum Meißen lebenden Katholiken durch die Flüchtlinge aus den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten im Osten und Süden außerhalb Sachsens mehr als verdoppelt. Infolge dessen wurden zahlreiche neue Pfarreien und Seelsorgestellen eingerichtet. Vier katholische Pfarreien im Diözesangebiet östlich der Neiße, deren Pfarrkinder meist durch Polen vertrieben worden waren, gingen verloren. Am 24. Januar 1948 übertrug Bischof Petrus Legge die Jurisdiktion für das polnisch annektierte Diözesangebiet dem Apostolischen Administrator für das ebenfalls nunmehr polnische Erzdiözesangebiet Breslaus, Karol Milik, der schon seit April 1946 darauf gedrängt hatte.[4] Im Zuge der Neuumschreibung der Bistumsgrenzen 1972 wurde das in Polen gelegene meißnische Diözesangebiet mit der Administratur des polnischen Diözesangebietes Breslaus Teil des gleichzeitig um die Apostolische Administratur Görlitz verkleinerten Erzbistums Breslau.
1969 berief Bischof Otto Spülbeck die zweite Diözesansynode ein, für die er bei Papst Paul VI. eine päpstliche Dispens erwirkt hatte, mit der erstmals die Teilnahme von Laien an einer Bistumssynode ermöglicht wurde. Die Kirchenversammlung fasste verschiedene Beschlüsse zur Umsetzung der Intentionen des Zweiten Vatikanischen Konzils auf der Bistumsebene. In der Berliner Bischofskonferenz stießen diese fortschrittlichen Intentionen auf den Widerstand vieler Bischöfe. Trotzdem führte, als Spülbeck 1970 plötzlich verstarb, sein Nachfolger Gerhard Schaffran die Synode zu Ende.[5]
Am 15. November 1979 wurde die Bezeichnung des Bistums auf Dresden-Meißen geändert und Bischof Gerhard Schaffran verlegte im folgenden Jahr am 25. März 1980 den Bischofssitz nach Dresden.
Seit seiner Wiedererrichtung 1921 war das Bistum exemt, d.h. direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt, bis es 1994 durch Papst Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution Certiori christifidelium der neu geschaffenen Kirchenprovinz Berlin zugeordnet wurde.[6]
Nach Artikel 14 des Reichskonkordats von 1933, das bis heute in Geltung steht, richtet sich die Besetzung des Bischofsstuhles nach den Regelungen des Badischen Konkordats von 1932.
Siehe auch:
Erzbistümer: Bamberg | Berlin | Freiburg | Hamburg | Köln | München und Freising | Paderborn
Bistümer: Aachen | Augsburg | Dresden-Meißen | Eichstätt | Erfurt | Essen | Fulda | Görlitz | Hildesheim | Limburg | Magdeburg | Mainz | Münster | Osnabrück | Passau | Regensburg | Rottenburg-Stuttgart | Speyer | Trier | Würzburg