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Der Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands (nicht zu verwechseln mit dem 1884 gegründeten Reformierten Bund, der als Dachverband aller reformierten Kirchen und Gemeinden in Deutschland gilt), ist ein loser Zusammenschluss von selbständigen reformierten Kirchen bzw. Gemeinden, die nicht zu einer der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gehören. Er hat seinen Sitz in Braunschweig.
Im Jahre 1960 wurde der Bund „assoziiertes Mitglied“ der Evangelischen Kirche in Deutschland, d.h. er ist kein formelles Mitglied, weil er keine Landeskirche ist, arbeitet aber in vielen Bereichen mit der EKD und deren Gliedkirchen eng zusammen.
Inhaltsverzeichnis |
Dem Bund gehören folgende reformierte Kirchen bzw. Gemeinden an:
Gegründet wurde der Bund als Bund freier ev.-ref. Gemeinden Deutschlands 1928 in Leipzig. Er ist hervorgegangen aus Resten der 1703 gegründeten Konföderation ev.-ref. Kirchen in Niedersachsen sowie reformierten Gemeinden in Hamburg, Dresden und Leipzig.[4]
Während die Unabhängigkeit der einzelnen Gemeinden fortbestehen sollte, war gleichzeitig das Ziel, im protestantischen Deutschland eine gemeinsame Vertretung zu haben und auch sonstige gemeinsame Angelegenheiten regeln zu können. 1928 traten die damaligen reformierten Gemeinden aus Hanau dem Bund bei.
Die selbständigen, auf ganz Deutschland verstreuten, reformierten Gemeinden wollten enger zusammenarbeiten und gründeten daher den Bund neben der 1882 gegründeten „Evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover“, heute Evangelisch-reformierte Kirche, welche eine Landeskirche und damit heute eine Gliedkirche der EKD ist.
1932 wurde die Ref. Synode in Bayern (ab 1949 Ev. ref. Kirche in Bayern) mit ihren Gemeinden[5] Mitglied des Bundes, der gleichzeitig seinen Namen in Bund ev.-ref. Kirchen in Deutschland änderte. Noch 1966 trat die Gemeinde in Bützow/Mecklenburg dem Bund bei, 1979 die reformierte Gemeinde München II, eine Neugründung. Nachdem die in der DDR gelegenen Gemeinden nicht mehr zum Bund gehörten, erfolgte die Umbenennung in Bund ev.-ref. Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahre 1986 vertrat der Bund 27.000 Gemeindeglieder in 14 Gemeinden.
Laut der Ordnung von 1976 ist der Bund eine „synodal geordnete Kirche“, die ihre Mitglieder „zu einer Gemeinschaft zusammenschließt, die gemeinsame und gegenseitige Verantwortung wahrnimmt“[6].
1989 trat die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern aus dem Bund aus und trat der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland als 11. Synodalverband bei. Diese vergrößerte Kirche nannte sich daher bis Ende 2009 „Evangelisch-reformierte Kirche – Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland“ (heute nur noch „Evangelisch-reformierte Kirche“).
1993 traten auch die reformierten Gemeinden in Bützow (Mecklenburg) und Leipzig mit der inzwischen gegründeten Filialgemeinde Chemnitz, die 1994 selbständig wurde, und 1996 die Wallonisch-niederländische Gemeinde Hanau aus dem Bund aus und der Evangelisch-reformierten Kirche bei. Somit gehören heute nur noch 6 Gemeinden mit 13.000 Mitgliedern (2005) zum Bund.
Der Bund hat einen Vorsitzenden. Dieses Amt übt ein Vertreter der Mitgliedskirchen bzw. -gemeinden für eine bestimmte Zeit aus.
Die Gemeinden des Bundes singen seit 1996 aus der Ausgabe Evangelisch-reformierten Kirche des Evangelischen Gesangbuchs.
Früher waren zahlreiche Gesangbücher im Gebrauch. Zum Teil hatte jede Gemeinde ein eigenes Gesangbuch. Hier eine Auswahl von Gesangbüchern, die in den Gemeinden des Bundes in Gebrauch waren: